lausebande_2021-11_ebook
38 › Aktuelles Zusammensetzung der Energiepreise Energiepreise bestehen zum größten Teil aus Steuern und Umlagen. Bei Versorgern oder Tank- stellen macht der Anteil für die Beschaffung der Energieträger und das eigene Geschäft nur etwa ein Viertel des Preises aus, den wir Verbraucher für Strom, Gas oder Sprit bezahlen müssen. Rund Dreiviertel des Preises haben nichts mit der Pro- duktion bzw. dem Einkauf der jeweiligen Energie und dem Geschäft des jeweiligen Anbieters zu tun. Das relativiert sicher auch die dargestellte Explosion der Einkaufspreise von Energieträgern. Die Preise der wesentlichen Energieträger setzen sich wie folgt zusammen: Strom: Rund die Hälfte vom Strompreis sind Steuern und andere Abgaben, ein Viertel wird als Netzentgelt zum Betrieb der Stromnetze und Zähler weitergeleitet, das restliche Viertel finan- ziert den Einkauf der Energie und den Service des jeweiligen Versorgers. In diesem restlichen Viertel stecken die gestiegenen Marktpreise für Energieträger und der geringfügige Anteil für die eigentlichen Leistungen der jeweiligen Versorger wie Stadtwerke Cottbus oder SpreeGas. Das macht deutlich, wie wenig die Versorger am Strompreis für Verbraucher ändern können. Für spürbare Entlastungen könnte der Staat sorgen, der rund die Hälfte des Strompreises für folgende Steuern, Abgaben und Umlagen einnimmt (in Klammern Anteil am Gesamtpreis, Quelle: EON / 2021): • Umsatz-, Stromsteuer (22,4 %) • Konzessionsabgabe (5,2 %), • Umlage nach dem Erneuerbare-Energie- Gesetz (EEG-Umlage) (20,4 %), • Umlage nach dem Kraft-Wärme- Kopplungsgesetz KWKG (0,8 %), • Umlage nach § 19 der Strom- Netzentgeltverordnung (1,4 %) • Offshore-Netzumlage (1,2 %) • Umlage für abschaltbare Lasten (0,03 %) Gas: Bei den Gaspreisen sieht die Zusammen- setzung ähnlich aus. Steuern und Netzentgelte machen etwa die Hälfte des Preises aus, den Ver- braucher zahlen müssen. Der Anteil staatlich regulierter Steuern und Umlagen beträgt aktuell bei Einfamilienhäusern etwa einen Anteil von 33 % und bei Mehrfamilienhäusern etwa 35 % am Gaspreis für Haushaltskunden, er ist auch durch die Einführung des gesetzlich festgelegten CO2- Preises angestiegen. Regulierte Netzentgelte für Leistungen rund ums Gasnetz machen aktuell bei Einfamilienhäusern etwa 26 % und bei Mehrfami- lienhäusern etwa 24 % des Gaspreises aus. Für die Versorger bleiben rund 41 % für den Einkauf von Erdgas und das eigene Unternehmen, hierin sind die stark gestiegenen Beschaffungskosten enthal- ten. (Quelle: BDEW 2021) Sprit: Die Zusammensetzung wird hier exempla- risch am Beispiel für Superbenzin gezeigt, auch hier machen Steuern und Abgaben mehr als die Hälfte des Preises aus, der sich etwa wie folgt zu- sammensetzt: • 40,2 %Mineralölsteuer für den Staat • 16 %Mehrwertsteuer für den Staat • 28 % Produktionspreis bzw. Einkaufspreis der Versorger • 15,5 % Deckungsbeitrag für Versorger 51% 25% 24% Zusammensetzung Strompreis staatliche Steuern und Umlagen Netzentgelte Einkauf und Service 35% 24% 41% Zusammensetzung Gaspreis staatliche Steuern und Umlagen Netzentgelte Einkauf und Service staatliche Steuern und Umlagen Netzentgelte Einkauf und Service 35% 24% 41% Zusammensetzung Gaspreis staatliche Steuern und Umlagen Netzentgelte Einkauf und Service 56,20% 28% 15,50% Zusammensetzung Spritpreis Mineralöl- und Mehrwertsteuer Produktionspreis Deckungsbeitrag für Versorger * Zusammensetzung Gaspreis Beispiel Mehrfamilienhaus; Zusammensetzung Spritpreis Beispiel Superbenzin
Made with FlippingBook
RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2