lausebande-12-2021

68 › Titelthema Thema gendergerechte Sprache durchaus im Unterricht thematisieren, so Geschäftsführerin Krome. „Das kann aber auch auf historischer und kultureller Ebene eingeordnet werden, z.B. mit Blick auf die Rolle der Frau in der Gesellschaft.“ Praktisch heißt das für die Schulen, aber auch Verwaltungen: Bezeichnungen wie „Schüler und Schülerinnen“ sind also weiter möglich, Schüler*innen, SchülerInnen, Schüler_innen oder Schüler:Innen jedoch dürfen nicht genutzt werden, auch nicht in Lehrmaterialien wie Schul- büchern oder Arbeitsblättern. Kurz nach der Emp- fehlung im März reagierten die ersten Kultusmi- nisterien mit entsprechenden Mitteilungen. Die waren angesichts der klaren Vorgaben aus Mann- heim erstaunlich unterschiedlich. Während das CDU-geführte Bildungsministerium in Sachsen die Schulen aufgefordert hat, die amtlichen Re- geln eins zu eins umzusetzen, will das Grünen-ge- führte Kultusministerium in Baden-Württemberg den Schulen die Nutzung von Gender-Stern und Co. freistellen. „Das ist so mit dem Statut des Rats nicht vereinbar“, sagt Dr. Sabine Krome vom Rat für Rechtschreibung. „Die Empfehlungen des Rats müssen von den staatlichen Stellen aller sieben Länder mit Deutsch als Amtssprache beschlossen werden, sie haben Verbindlichkeit für den ge- samten deutschen Sprachraum. Das Amtliche Regelwerk sieht bisher keine typografischen Zei- chen imWortinneren vor.“ Diese Regeln gelten an den Schulen Das Gendersternchen spielt an den meisten Schulen keine Rolle – sehr wohl aber wird über Geschlechterrollen, Diversity und Sprachwandel diskutiert. Wir haben daher alle 16 für die Schulen zustän- digen Ministerien in Deutschland angeschrieben und nach der Umsetzung der offiziellen Empfeh- lung gefragt, alle Länder außer Bremen und Thü- ringen haben geantwortet, hier ihre Antworten. Brandenburg: Das Bildungsministerium (als Verwaltung) sowie die Schulen sind zu geschlech- tersensibler Sprache wie auch zur Beachtung der Normen der deutschen Rechtschreibung ver- pflichtet. Für die Schulen wie für die Verwaltung gilt das Amtliche Regelwerk der Rechtschreibung und dieses sieht keine Verwendung von Sonder- zeichen im Wortinnern zur Bezeichnung von Geschlechteridentitäten vor. Praktisch bedeutet das: keine Verwendung von Gender*-Sternchen, lung zu gendergerechter Sprache, die im März 2021 veröffentlicht wurde, durchaus Gewicht. Diese Empfehlung, an die sich offizielle Einrich- tungen halten müssen, mahnt zur Zurückhaltung bei gendergerechter Sprache, wenn sie zulasten der Lesbarkeit geht. Vor diesem Hintergrund ist die Nutzung von Gender-Stern, Gender-Gap, Doppelpunkt und anderen verkürzenden Formen nicht regelkonform. Der wichtigste Grund dafür ist die Lesbarkeit und Verständlichkeit. Ziel dieser Regelung ist es, bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht auszuschließen. Dazu gehören Grundschul- kinder, die das Lesen und Schreiben erst erlernen und festigen müssen, aber auch Erwachsene, die selbst einfache Texte kaum lesen können, das betrifft immerhin 12 Prozent der Erwachsenen. Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, würde man mit Gender-Stern und Co. eben- falls ausschließen. Immer mehr Menschen nutzen im Internet die Möglichkeit, sich Texte vorlesen zu lassen, das gilt vor allem für Ältere. Auch hier muss die Verständlichkeit im Vorder- grund stehen. So hitzig die Debatte ist, so unterschiedlich waren erwartungsgemäß auch die Reaktionen auf diese offizielle Empfehlung des Rates. Dessen Geschäftsführerin Dr. Sabine Krome übt sich in Gelassenheit: „Das Thema ist sehr komplex, das muss man differenziert betrachten. Wir be- trachten das Thema von den Aspekten der Recht- schreibung und Verständlichkeit aus, das war keine sprachpolitische Entscheidung.“ Es gehe vor allem darum, das Erlernen der deutschen Sprache nicht noch mehr zu erschweren, so Krome: „Es ist zu beobachten, dass Rechtschreibkenntnisse in den vergangenen Jahren im Zuge anderer ge- sellschaftlicher Entwicklungen ohnehin zurück- gegangen sind.“ Hauptanliegen ist es also, die deutsche Sprache nicht noch schwerer zu machen. Es geht nicht darum, bestimmte Personen und Gruppen von Schreibenden auszuschließen. Der Rat für deut- sche Rechtschreibung bekräftigt in der Empfeh- lung daher, dass allen Menschen mit geschlech- tergerechter Sprache begegnet werden soll und sie sensibel angesprochen werden sollen. „Dies ist allerdings eine gesellschaftliche und gesell- schaftspolitische Aufgabe, die nicht allein mit orthografischen Regeln und Änderungen der Rechtschreibung gelöst werden kann“, so die Empfehlung. Die Schulen können und sollen das

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