lausebande-12-2021

Titelthema ‹ 69 Binnen-I, Schrägstrich / oder Auslassungen. Die weibliche und die männliche Form sind auszu- schreiben, die Reihenfolge kann wechseln. Da wo sinnvoll und gebräuchlich, können Alternativen genutzt werden, wie beispielsweise Lehrkräfte, Studierende, Auszubildende usw. Lehr- und Lern- materialien werden in der Regel von Verlagen he- rausgegeben, also von privatwirtschaftlich agie- renden Unternehmen. Jede Schule entscheidet im Rahmen ihrer Selbstständigkeit und nach Rück- sprache mit den schulischen Gremien, welche Lehr- und Lernmaterialien sie anschafft. Darauf hat das Bildungsministerium keinen Einfluss. Es veröffentlicht indes alljährlich eine Liste zugelas- sener Schulbücher. Sachsen achtet auf die Umsetzung der Vorgaben und schreibt dazu: Die Verwendung von Sonder- zeichen, wie Gender-Stern, Gender-Doppelpunkt, Gender-Unterstrich oder Doppelpunkt im Wort- inneren, erfüllt weder die Kriterien für eine gen- dergerechte Schreibung noch entspricht sie den aktuellen Festlegungen des Amtlichen Regel- werks, welches die Grundlage für die deutsche Rechtschreibung bildet und somit auch für die Schulen gilt. Diese Zeichen sind daher im Bereich der Schule und auch in offiziellen Schreiben von Schulen nicht zu verwenden. Dennoch sei das Ziel beim Lehren und Lernen an den Schulen eine ge- schlechtergerechte und verständliche Sprache: „Es geht darum, alle Geschlechter auf respekt- volle Art und Weise anzusprechen und sichtbar zu machen, ohne die amtlichen Regelungen zur Rechtschreibung zu verletzen. Unsere Schulen und vor allem unsere Schülerinnen und Schüler brauchen verlässliche Regeln. Diese gibt es und wir setzen sie um.“ Baden-Württemberg orientiert sich an den ein- gangs vorgestellten Vorgaben und wendet diese auch für die Korrekturen von Aufsätzen an. Die Beurteilungs- und Korrekturrichtlinien für die Abschlussprüfungen enthalten allerdings keine Aussagen zum Gendern. Generell, so das Kul- tusministerium, sei es ein Anliegen, dass Schü- lerinnen und Schüler in Baden-Württemberg für geschlechtergerechte Sprache sensibilisiert werden. In der Schulbuchzulassungsverordnung des Landes betreffen zwei der fünf Vorgaben das Thema „gendergerechte Sprache“. Demnach ist Das Gendersternchen spielt an den meisten Schulen keine Rolle – sehr wohl aber wird über Geschlechterrollen, Diversity und Sprachwandel diskutiert.

RkJQdWJsaXNoZXIy MTcxMjA2