lausebande-12-2021
70 › Titelthema auf sprachliche Klarheit und die korrekte Anwen- dung der Rechtschreibung entsprechend der Vor- gaben des Rats für deutsche Rechtschreibung zu achten. Weiterhin soll das Buch ausreichend Iden- tifikationsmöglichkeiten bieten und stereotype Rollenzuschreibungen vermeiden, das jedoch nicht nur über die Sprache, sondern auch über die Bildauswahl und die Vermeidung von Klischees. Die Aufregung um die Aussage von Kulturminis- terin Theresa Schopper sieht die Pressestelle ge- lassen und keinen Verstoß gegen offizielle Richt- linien: „Im Unterricht können Lehrkräfte mit ihren Schülerinnen und Schülern vereinbaren, wie und in welcher Form sie geschlechtergerechte Sprache benutzen möchten. Das ist jedoch nichts Neues: Es gibt keinen neuen Erlass, Verordnung oder Entscheidung dazu – die Ministerin hat auch keine neue Verfahrensweise angekündigt. In dem von Ihnen angesprochenen Interview hat die Mi- nisterin den Status Quo aufgegriffen und gesagt, dass es gut sei, wenn Schülerinnen und Schüler in der Schule für geschlechtergerechte Sprache sen- sibilisiert würden.“ Bayern hat als einziges Bundesland darauf ver- wiesen, dass die eingangs vorgestellten Rege- lungen auch für Schulbücher greifen: „Grundlage für die Rechtschreibung in Schulen, öffentlicher Verwaltung und Rechtspflege ist das Amtliche Regelwerk für die deutsche Rechtschreibung, das vom Rat für deutsche Rechtschreibung heraus- gegeben wird. Die in Bayern zugelassenen Schul- bücher unterliegen ebenfalls diesen amtlichen Regelungen.“ Berlin: Dort gilt als rechtliche Grundlage die Ge- meinsame Geschäftsordnung der Berliner Verwal- tung, d.h. alle Schreiben werden mit weiblicher und männlicher Form gefasst. Zur Schule heißt es weiter: „Im Unterricht wird die Schreibweise nach Duden gelehrt und nur diese, d.h. alle männ- lichen und weiblichen Bezeichnungen gemäß Schreibweise des Duden sind richtig. Das heißt aber auch, dass Gendersternchen, Unterstrich usw. nicht als normgerechte Schriftsprache ge- lehrt werden, aber natürlich als gesellschaftliches Phänomen untersucht und besprochen werden können. Im Sinne eines zeitgemäßen Unterrichts ist das Aufgreifen von Genderfragen ausdrück- lich erwünscht und durch unsere übergreifenden Themen im Rahmenlehrplan (Gleichstellung und Gleichberechtigung der Geschlechter) auch als Vorgabe verortet.“ Hamburg: Für den Unterricht und Leistungs- kontrollen gelten die Vorgaben des Dudens bzw. der Gesellschaft für deutsche Sprache. Für alle anderen Bereiche, z.B. externe und interne Kom- munikation, Homepage und andere Veröffentli- chungen gilt, dass darüber hinaus auch das Gen- dern mit Sonderzeichen möglich ist, allerdings die jeweiligen Zielgruppen im Blick behalten werden sollen, also Verständlichkeit berücksich- tigt werden soll. Hessens Kultusministerium arbeitet aktuell an einem Erlass für die Schulen, in dem der Themen- komplex gendergerechte Sprache im Mittelpunkt steht: „Hauptaugenmerk ist dabei, dass die Schü- lerinnen und Schüler die korrekte Rechtschrei- bung lernen und diese eingehalten wird.“ Mecklenburg-Vorpommern verweist bei diesem Thema auf zwei Aspekte: die rechtlichen Rah- menbedingungen und Gendern als gesamtgesell- schaftlicher Prozess. Die Lehrkräfte sind gehalten, sich in der gendergerechten Kommunikation mit den Schülerinnen und Schülern und den Eltern an den gesetzlichen Beschlüssen zu orientieren und sie sind dazu verpflichtet, diese in alle Bereiche des Schulalltags zu implementieren. Zudem ist das Gendern als gesamtgesellschaftlicher Prozess Teil des Sprachwandels und hat somit Eingang in die geltenden Bildungsziele gefunden. So sind beispielsweise unterschiedliche Aspekte und Formen des Genderns in den Rahmenlehrplänen wiederzufinden. Nordrhein-Westfalen: Dort gilt für Schulen neben den Vorgaben des Rats der deutschen Rechtschreibung das Landesgleichstellungs- gesetz, dass eine geschlechtergerechte Sprache empfiehlt. Weiter heißt es aus dem Schulminis- terium: Es „setzt sich für die Förderung von Ak- zeptanz geschlechtlicher Vielfalt sowie für den Abbau von Diskriminierung, auch gegenüber nicht-binären Menschen, ein. Dies betrifft auch den Bereich der Lernmittel. So geben die Prüfkri- terien für Lernmittel des Ministeriums für Schule und Bildung unter anderem vor, dass Lernmittel frei von jeglicher Form von Diskriminierung sein müssen. Des Weiteren müssen sie Menschen mit unterschiedlichen Diversitätsmerkmalen in an- gemessenem Umfang sowie klischeefrei und viel- fältig repräsentieren. Die gesellschaftlich kont- rovers geführte und noch nicht abgeschlossene Debatte zu Schreibweisen, die nicht-binäre Ge-
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