lausebande-12-2021
Titelthema ‹ 71 schlechter sprachlich sichtbar machen, wird vom Ministerium für Schule und Bildung intensiv be- obachtet. Niedersachsen: Von der Pressestelle heißt es auf unsere Nachfrage nach Vorgaben durch das dor- tige Kultusministerium lapidar: „Derlei Vorgaben gibt es seitens des Kultusministeriums nicht.“ Rheinland-Pfalz hat bereits seit 1995 eine Verwal- tungsvorschrift „Geschlechtergerechte Amts- und Rechtssprache“. Darin heißt es: „Die Amtssprache und die Rechtssprache müssen geschlechterge- recht sein. Ihre geschlechtsgerechte Ausgestal- tung trägt dazu bei, den Grundsatz der Gleichbe- handlung von Frau und Mann zu verwirklichen.“ Darüber hinaus gibt es seitens des Ministeriums für Familie, Frauen, Integration und Verbraucher- schutz eine Handreichung „Geschlechtergerechte Sprache“. Aus den Schulen heraus gebe es zum Thema gendergerechte Sprache bislang nur we- nige Rückmeldungen. Klar sei aber auch, dass Schülerinnen und Schüler mit dem Thema in Be- rührung kommen und sie damit umgehen können sollen. Das Land wünscht sich eine gemeinsame Festlegung aller Länder in dieser Frage. Schleswig-Holstein achtet auf die Einhaltung der amtlichen Regeln des Rates für deutsche Rechtschreibung im Unterricht. Dies bedeutet für die Schulen, dass – wie bei anderen Verstößen gegen die Rechtschreibung auch – die Verwen- dung von verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen in schrift- lichen Arbeiten von Schülerinnen und Schülern, in denen die Bewertung der Sprachrichtigkeit in die Leistungsbewertung eingeht, beim ersten Auftreten als Fehler markiert und anschließend als Folgefehler gekennzeichnet wird. Möglich sind die jeweils ausgeschriebene weibliche und männliche Form sowie eine neutrale Variante: Ex- pertinnen und Experten und beispielsweise Stu- dierende. Diese Regelungen beziehen sich auf das Erlernen und die Rechtschreibung der deutschen Sprache im Unterricht. Lehrmaterialien werden in Schleswig-Holstein über die Schule ausge- wählt, Regelungen von Landesseite gibt es nicht. Sachsen-Anhalt nimmt andere rechtliche Grundlagen als Basis für die Schulen: Die Rege- lungen zur gendergerechten Sprache in offiziellen Dokumenten und im Schriftverkehr – und damit auch im Bereich Schule – richten sich nach den gültigen Rechtsvorschriften des Landes Sachsen- Anhalt. Es gelten das „Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Ver- waltungssprache des Landes Sachsen-Anhalt“ aus dem Jahr 1992 (Nebeneinander von weibli- cher und männlicher Sprachform – also voll aus- geschriebene Paarformeln – oder Auswahl einer nicht geschlechtsbezogenen Sprachform) sowie die Grundsätze der Rechtsförmlichkeit (gültig seit 28.10.2014). Der Landtag hat im Jahr 2018 be- schlossen, dass die bestehenden rechtlichen Vor- gaben zur sprachlichen Gleichstellung derzeit ausreichend sind. Saarland : Das dortige Ministerium für Bil- dung und Kultur MBK macht keine Vorgaben und nutzt sehr wohl das Gender-Sternchen, zu- mindest intern. Konkret heißt es aus der Presse- stelle: „Es ist Querschnittsaufgabe im MBK, auf geschlechtergerechte Sprache zu achten und damit auch als Vorbild für die Arbeit in unseren Schulen zu dienen. In der internen Kommunika- tion gendern wir grundsätzlich mit *, auf unseren Webseiten mit Nennung weiblicher und männ- licher Form, wegen der Barrierefreiheit. In den Veröffentlichungen des Ministeriums sowie in Rundschreiben, Erlassen und anderen für die Öffentlichkeit bestimmten Texten wird streng darauf geachtet, sowohl die männliche wie auch die weibliche Form immer dann gesondert auf- zuführen, wenn es keine geschlechterneutrale Form gibt. Um dem Anspruch gerecht zu werden, alle Geschlechter zu berücksichtigen (m/w/d), wird auch hier das Gender-Sternchen eingesetzt (z.B. Schüler*innen). Eine geschlechtergerechte Sprache und die damit einhergehende Akzeptanz lässt sich nicht verordnen, sondern ist das Er- gebnis einer gesamtgesellschaftlichen Entwick- lung. Eine Pflicht zumGendern imUnterricht gibt es daher nicht. Wir versuchen aber in unserer täg- lichen Kommunikation als Bildungsministerium zu einem Bewusstseinswandel beizutragen.“ Die Sprachinstitute und ihre Positionen Neben dem Rat für deutsche Rechtschreibung verfügt Deutschland über weitere Institute und Vereine, die sich um die Pflege und den Erhalt der deutschen Sprache kümmern. Hier ein Überblick zu ihren Positionen zur gendergerechten Sprache. Das Leibniz-Institut für Deutsche Sprache be- gleitet die Debatte wissenschaftlich. Einen offi- ziellen Standpunkt hat es nicht, es finden sich
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