lausebande-12-2022

Aktuelles ‹ 25 Entlastungen auf Bundesebene Mit dem Jahreswechsel ändern sich traditionell wichtige finanzielle Parameter. Hier bekommen Sie Infos zu Kindergeld, Unterhalt und Co.: Kindergeld Ab dem 1. Januar wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich. Kinderfreibeträge und -zuschlag Die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2023 um 404 Euro pro Kind auf nun 6.024 Euro. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von nun 2.928 Euro. Auch der Kinderzuschlag erfährt eine Änderung. Nachdem dieser schon zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro angestiegen war, klettert er zum Jahreswechsel auf 250 Euro. Bundesland Was ist beitragsfrei? Seit wann? Bayern Zuschuss von 100 Euro/Monat von 3 bis 6 Jahren Seit 1.4.2019 Berlin Komplette Beitragsfreiheit von 0-6 Jahren Seit 1.8.2018 Brandenburg Letztes Kitajahr beitragsfrei Seit 1.8.2018 Bremen Beitragsfreiheit von 3-6 Jahren Seit 1.8.2019 Hamburg Bis zu fünf Stunden am Tag beitragsfrei Seit 1.8.2014 Hessen Beitragsfreiheit von 3-6 Jahren Seit 1.8.2018 MecklenburgVorpommern Komplette Beitragsfreiheit von 0-6 Jahren Seit 1.1.2020 Niedersachsen Betreuung von 3-6 Jahren Seit 1.8.2018 NordrheinWestfalen Letzte zwei Kitajahre beitragsfrei Seit 1.8.2020 Rheinland-Pfalz Beitragsfreiheit von 2-6 Jahren Seit 1.8.2010 Saarland Schrittweise Abschaffung des Elternanteils an Personalkosten Seit 1.8.2022 Sachsen-Anhalt Bei Geschwistern: Gebühren nur für das älteste Kind Seit 1.1.2019 Thüringen Letzte zwei Kitajahre beitragsfrei Seit 1.8.2020 Unterhalt Der Unterhalt für Trennungskinder stieg ebenfalls an – zumindest wurden die Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle nach oben angehoben. Für Krippen- und Kindergartenkinder schlägt ein Plus von 8 Euro zu Buche (404 statt 396 Euro). Sieben- bis Zwölfjährigen stehen demnach nun 464 statt 455 Euro zu. Kinder von 13 bis 18 Jahren sollen einen Mindestunterhalt von 543 Euro erhalten, statt bisher 533 Euro. Ausblick und Vergleich Über diese Entlastung hinaus plant die Landesregierung ab dem 1. August 2023 neben dem letzten auch das vorletzte Kitajahr beitragsfrei zu gestalten. Ein Jahr später folgt das drittletzte Jahr, sodass dann nur noch Krippenkinder aus bestimmten Einkommensschichten für den Kitabesuch zahlen müssen. Damit befindet sich Brandenburg im deutschlandweiten Mittelfeld – wir werfen einen Blick auf die anderen Bundesländer: Keine (teilweise) Beitragsfreiheit gibt es bisher in Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein.

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