Was ändert sich für Kinder/Eltern bei Trennung/Scheidung der Eltern?

Datum: Freitag, 27. Januar 2017 15:17

Anwaltsarbeit in dem Kontext

In den Netzwerken Gesunde Kinder kommen Patinnen und Paten oft mit gerade in Trennung lebenden oder mit bereits getrennten Eltern in Berührung. Hilfe von Außen und die Abgrenzung zur Patenrolle sind hier besonders wichtig.
Vieles ändert sich in den Lebenswelten aller Familienmitglieder. Trennung von Paaren bedeutet für Kinder meist der Auszug eines Elternteils oder Umzug mit einem Elternteil in ein neues Zuhause. Es kommen neue Partner, deren Familien und vielleicht auch weitere Kinder hinzu. Die Eltern sind oft hochemotional. Sie sollten jedoch sachlich in der Lage sein, in der Zeit des Zusammenlebens die Betreuung, den Kontakt bzw. den Umgang für das Kind/die Kinder und die Eltern zu regeln. Sie sollten die finanziellen Bedarfe des Kindes/der Kinder, den sogenannten Kindesunterhalt klären.

Eltern bleiben Eltern ein Leben lang trotz Trennung/Scheidung des Elternpaares!

Die Scheidung als solches ist das symbolische Zerreißen der Heiratsurkunde durch einen Beschluss des Amtsgerichts. Wenn Eltern sich scheiden lassen, wird vom zuständigen Amtsgericht von Amts wegen keine Entscheidung hinsichtlich der Angelegenheiten der gemeinsamen Kinder des Ehepaares, insbesondere der elterlichen Sorge und zum Umgang oder Kindesunterhalt getroffen. Das Amtsgericht informiert das örtlich zuständige Jugendamt, dass sich Eltern scheiden lassen. Das Jugendamt schreibt die scheidungswilligen Eltern an und informiert über die Möglichkeiten der Beratung.

Trennung auf Paarebene ist nicht gleich Trennung auf Elternebene. Grundsätzlich haben die verheirateten Eltern beide weiterhin die gemeinsame elterliche Sorge. Nichtverheiratete Eltern haben entweder die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt abgegeben, die gemeinsame Sorge gerichtlich regeln lassen oder nur ein Elternteil hat die alleinige elterliche Sorge. Dies bleibt so bei einer Trennung erhalten.

Erster Ansprechpartner bei Problemen auf der Elternebene, die nicht miteinander gelöst werden können, sind Beratungsstellen und das Jugendamt. Sollte auf diesem Wege keine Lösung gefunden werden, können sich Elternteile allein oder mit Hilfe eines Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin mit Tätigkeitsschwerpunkt im Familienrecht an das Amtsgericht des Wohnortes der Kinder wenden. Es gibt für gerichtliche Verfahren betreffend die elterliche Sorge und den Umgang im Gegensatz zum Kindesunterhaltsverfahren keinen Anwaltszwang.

An gerichtliche Verfahren die elterliche Sorge und den Umgang betreffend wird oft vom Amtsgericht für das Kind/die Kinder ein Verfahrensbeistand „Anwalt des Kindes“ (Rechtsanwälte/Sozialpädagogen/Sozialarbeiter) bestellt. Dieser vertritt die Interessen des Kindes und wird auch als Vermittler eingesetzt.
Die Beratungen in den jeweilig ortsansässigen Beratungsstellen und die der Jugendämter sind kostenfrei. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt grundsätzlich jeder Elternteil selbst. Hierfür kommen bis auf eine Erstberatung selten Rechtsschutzversicherungen auf. Es besteht die Möglichkeit, bei geringem Einkommen Beratungshilfe (außergerichtliche Beratung/Tätigkeit des Rechtsanwaltes) und Verfahrenskostenhilfe (vgl. Prozesskostenhilfe) beim Amtsgericht zu beantragen. Verfahrens- und Prozesskostenhilfe sind Kredite vom Staat, die für die Eltern in dem jeweiligen gerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten (Gerichtsgebühren/Kosten für den Verfahrensbeistand/Kosten für Sachverständige) und Rechtsanwaltskosten übernehmen.

Wichtig ist es, das Kind/die Kinder im Blick zu haben, d. h. sie über den eigenen Paarkonflikt nicht aus dem Blick zu verlieren. Die Eltern sind die Erwachsenen, Kinder bleiben Kinder. Gut ist es für Kinder, wenn ihnen nach der Trennung der Eltern so viel wie möglich an Gewohntem erhalten bleibt wie Rituale, die Schule, der Hort, die Freunde, die Großfamilien etc. Dies erfordert viel Kraft, viel Geduld und viel Verständnis von allen Beteiligten.


Literaturtipps
:

Lederle von Eckardstein/Niesel /Salzgeber/Schönfeld: Eltern bleiben Eltern. Hilfen für Kinder bei Trennung und Scheidung, Herausgeber: Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugend- und Eheberatung e. V.

Remo H. Largo/Monika Czernin „Glückliche Scheidungskinder – Was Kinder nach der Trennung brauchen“ Piper Verlag

Jeannette Randerath/Imke Sönnichsen „Fips versteht die Welt nicht mehr – Wenn Eltern sich trennen“
Alexandra Maxeimer/Anke Kuhl „Alles Familie!“

CVD: Kinder lassen sich nicht scheiden. Hilfen für Kinder bei Trennung der Eltern, Deutsche Liga für das Kind, 2013

Netzwerk Gesunde Kinder Cottbus in Kooperation mit
Antje Gerdes (Rechtsanwältin)
Fachanwältin für Familienrecht (Mediatorin)