Seite 6 - lausebande-02-2012

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Titelthema :: Seite 6
präsentiert
Durch die in der Frauenarztpraxis veranlasste La-
boruntersuchung des Blutes werden die Immunität
und der Schutz vor Röteln-Embryopathie sowie die
Blutgruppe festgestellt. Jede Frauenarztpraxis wird
Ihnen die sogenannten IGEL-Leistungen (Individu-
elle Gesundheitsleistungen) anbieten. Sie können
im Einzelfall zwar sinnvoll und wünschenswert sein,
aber aufgrund ihrer fehlenden Notwendigkeit zählen
sie nicht zu den kostenfreien Vorsorgeleistungen.
Zahnärztliche Vorsorge:
Ein wichtiger Tipp zur
gesundheitlichen Vorsorge ist der Zahnarztbesuch.
Da sich in der Schwangerschaft das gesamte Gewebe
auflockert, kann es zu Zahnfleischbluten kommen.
Auch das Milieu im Mund und Rachenraum ändert
sich, sodass leichter Karies entstehen kann.
Privatversicherte sollten sich schon frühzeitig bei
ihrer Krankenversicherung über die genauen ver-
traglichen Leistungen informieren, da sich diese von
den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen un-
terscheiden.
Hebamme:
Mit einer Hebamme sollten Sie spätes-
tens bis zur 25. Schwangerschaftswoche Kontakt auf-
genommen haben. Es gibt freie, private Hebammen
oder Sie wählen die Hebammen einer Geburtsklinik.
Beide können einen Geburtsvorbereitungskurs an-
bieten. Weitere Leistungen werden sehr unterschied-
lich von den einzelnen Hebammen gehandhabt.
Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht
Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie schon
während der Schwangerschaft beim zuständigen
Standes- oder Jugendamt eine Vaterschaftsaner-
kennung beantragen. Ist die werdende Mutter damit
einverstanden, kann gleichzeitig das gemeinsame
Sorgerecht beantragt werden.
Finanzielle Hilfen
Welche Leistungen stehen Schwangeren und
jungen Müttern zu?
Während der Mutterschutzfrist
zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicher-
ten mit Krankengeldanspruch 13 € pro Tag Mutter-
schaftsgeld. War der durchschnittliche Nettolohn
Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Dieser
bringt viele wechselhafte Gefühle, Fragen,
Ängste aber auch Vorfreude und Erwartun-
gen mit sich. Um in den nächsten Monaten in den
gesundheitlichen, gesetzlichen und finanziellen Be-
reichen alles im Rahmen der Schwangerschaft Mög-
liche zu nutzen, lassen Sie sich am besten ausführ-
lich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle oder
IhremNetzwerk Gesunde Kinder vor Ort beraten. Die
Paten des Netzwerks Gesunde Kinder begleiten sie
nicht nur während der Schwangerschaft, sondern
bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes.
Hier einige grundsätzliche Hinweise:
Gesundheitliche Leistungen in
der Schwangerschaft
Die Untersuchungen während der Schwangerschaft
sollen mögliche Gefahren für das Leben und die Ge-
sundheit von Mutter und Kind abwenden. Gesund-
heitliche Probleme können rechtzeitig erkannt und
behandelt werden.
Gynäkologische Untersuchungen während der
Schwangerschaft
Erstuntersuchung umfasst:
• Blutdruckmessung, Feststellung Körpergewicht
• die Urinuntersuchung und Hämoglobinbestim-
mung (Hämoglobin ist der Farbstoff der roten
Blutkörperchen. Er enthält Eisen und ist für den
Transport des Sauerstoffs aus der Lunge in alle
Körperzellen zuständig. Hämoglobin ist für die
Sauerstoffversorgung der Schwangeren und des
Kindes von großer Bedeutung.)
Die nachfolgenden Vorsorgeuntersuchungen fin-
den grundsätzlich in einem Abstand von vier Wo-
chen statt. In den letzten zwei Schwangerschafts-
monaten kommen Kontrollen des Standes der
Gebärmutter und der kindlichen Herztöne, der Lage
des Kindes dazu. Zusätzlich werden im Laufe der
Schwangerschaft drei Ultraschall-Screenings durch-
geführt: 9. bis Ende der 12. Woche, 19. bis Ende der
22. Woche, 29. bis Ende der 32. Woche
Quelle: Barmer - GEK “Wichtige Informationen zur Schwangerschaftsvorsorge, Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle Landkreis
Spree- Neiße, „Rundum Schwangerschaft und Geburt“ von der BZgA
Leistungen in der Schwangerschaft
Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch!