Seite 7 - lausebande-02-2012

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Titelthema :: Seite 7
Lokale Netzwerke vor Ort in der Lausitz:
Netzwerk Gesunde Kinder
Dahme-Spreewald
c/o Klinikum Dahme-Spreewald GmbH
Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen
Schillerstraße 29, 15907 Lübben
Telefon / Fax (03375) 288 -403 /-368
gesunde-kinder@klinikum-ds.de
Netzwerk Gesunde Kinder Guben
c/o Naemi-Wilke-Stift
Wilkestraße 14 „Haus Elisabeth“
Telefon / Fax (03561) 40 32 - 61 / -25
E-Mail netzwerk@naemi-wilke-stift.de
Netzwerk Gesunde Kinder Spremberg
c/o Albert-Schweitzer-Werk-Familienwerk
Fröbelstraße 1, 03130 Spremberg
Telefon (03563) 52295
E-Mail kindernetz@krankenhaus-spremberg.de
Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder
c/o Klinikum Niederlausitz GmbH
Netzwerkbüro Senftenberg
Calauer Straße 8, 01968 Senftenberg
Telefon / Fax (03573) 75 - 34 71 / - 34 75
Netzwerkbüro Lauchhammer
Friedensstraße 18, 01979 Lauchhammer
Telefon /Fax (03573) 75 - 34 72 / - 34 76
E-Mail ekib@klinikum-niederlausitz.de
Netzwerk Gesunde Kinder
c/o Paul Gerhardt Werk – Diakonische Dienste
Netzwerkbüro Forst.
Robert-Koch-Str. 35, 03149 Forst
Telefon / Fax (03562) 69 - 34 99 / -35 13
E-Mail netzwerk.forst@pagewe.de
Netzwerkbüro Kolkwitz
Am Klinikum 30, 03099 Kolkwitz
Telefon /Fax (0355) 78 40 -877 / -878
E-Mail netzwerk.kolkwitz@pagewe.de
Netzwerkbüro Cottbus
Thiemstr. 111, Haus 45, 03048 Cottbus
Telefon (0355) 46 21 30
E-Mail netzwerk.cottbus@pagewe.de
Netzwerk Gesunde Kinder Oberspreewald
– Lausitz c/o Arbeiterwohlfahrt Regionalverband
Brandenburg Süd e.V.
Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 03222 Lübbenau
Telefon / Fax (03542) 89 16 - 41 /- 12
E-Mail heidi.wenzel@awo-bb-sued.de
Elbe-Elster Netzwerk Gesunde Kinder
c/o Elbe-Elster Klinikum GmbH
Alte Prettiner Straße,04916 Herzberg (Elster)
Telefon 03535 49-12 - 71
E-Mail gesunde-kinder@lkee.de
www.netzwerk-gesunde-kinder.de
der werdenden Mutter höher als das Mutterschafts-
geld, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Dif-
ferenz zum vorherigen durchschnittlichen Nettoar-
beitsentgeld durch einen Zuschuss auszugleichen.
Hingegen bekommen arbeitsuchende Frauen mit
Arbeitslosengeld I das Mutterschaftsgeld in Höhe
des Krankengeldes als Bezug von der gesetzlichen
Krankenkasse. Werdende und junge Mütter, die
Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten ab der 13.
Schwangerschaftswoche und während der gesetz-
lichen Mutterschaftsfristen einen Mehrbedarfszu-
schlag. Auf Antrag erhalten sie außerdem Leistun-
gen wegen „Mehrbedarf bei der Schwangerschaft“
und auch zur Erstausstattung des Babys.
Was können Sie noch vor der Entbindung erledi-
gen?
Sie können sich die Anträge für das Elterngeld
in der Elterngeldstelle im Jugendamt holen oder im
Internet herunterladen. Das Kindergeld wird bei der
zuständigen Familienkasse des jeweiligen Arbeits-
amtes beantragt. Auf Abfrage wird Ihnen der Antrag
zugeschickt. Nach der Entbindung erhalten Sie vom
Standesamt (in verschieden Landkreisen werden sie
auf der Wochenstation verteilt) die Geburtsurkunde.
Schwangerschaftsberatungsstellen
Der wichtigste Anlaufpunkt bei allen rechtlichen
und finanziellen Fragen sind die Schwangerschafts-
beratungsstellen. Alle Beratungen können als Ein-
zel- oder Paarberatung durchgeführt werden, sie
sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.
Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt. Fra-
gen Sie Ihr regionales Netzwerk Gesunde Kinder vor
Ort nach der Adresse. Sie können in der Beratungs-
stelle über die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und
Kind“ einen Antrag auf Hilfeleistungen stellen.
Beantragt werden kann diese Unterstützung von
Auszubildenden, Schülern, Studenten, arbeitslosen
Frauen, Sozialhilfeempfängern, Alleinerziehenden
und Familien mit geringem Einkommen.
Wichtig: Die Antragstellung muss unbedingt in
der Schwangerschaft erfolgen.