lausebande-02-2022

Titelthema ‹ 59 erfassten Stromverbrauch über ein Kommunikationsmodul (Smart-Meter-Gateway) an den Messstellenbetreiber übermitteln. Der wiederum kann die Daten an Stromversorger und Netzbetreiber weitergeben. Langfristiges Ziel ist es, den Stromverbrauch auf Angebot und Nachfrage abzustimmen. Das E-Auto könnte dann nachts laden, weil die Stromnachfrage geringer ist. Mit entsprechend flexiblen Tarifen der Energieversorger, die ihre Preise tagesaktuell anpassen, ließe sich so Geld sparen. Noch sind solche Tarife aber kaum zu finden. Ebenfalls noch Zukunftsmusik, aber technisch schon möglich, ist die Verknüpfung des Smart Meter mit dem Smart Home. Dann schaltet sich der Geschirrspüler oder die Waschmaschine automatisch ein, sobald der Strom besonders günstig verfügbar ist. Mit dem intelligenten Stromnetz ließe sich auch der Verbrauch monatsgenau abrechnen – und nicht mehr wie bisher über einen kalkulierten Abschlag. Die Nachzahlung oder Erstattung am Jahresende wäre dann nicht mehr notwendig. Das Ablesen durch die Kunden entfällt dann auch – die Datenwerden automatisch übermittelt. Seit 2020 gibt es eine Einbaupflicht solcher Zähler in Privathaushalten und Unternehmen, wenn sie mehr als 6.000 kWh Strom im Jahr verbrauchen. Wobei die wenigsten Familien einen so hohen Stromverbrauch haben. Betroffen sein können künftig auch Familien, die eine Solaranlage auf dem Dach haben. Für Photovoltaikanlagen mit einer Nennleistung von mehr als 7 Kilowatt ist der Einbau ebenfalls Pflicht. Die gleiche Regelung soll für Haushalte mit einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung kommen, z. B. einer Wärmepumpe oder einer Nachtspeicherheizung, soweit eine Steuerung mit dem Netzbetreiber vereinbart wurde. Mit der Einbaupflicht setzt die Bundesregierung EU-Vorgaben um. Die Kosten für die neuen modernen Stromzähler zahlt – wie bisher auch – der Kunde. Allerdings hat die Bundesregierung die Preise gedeckelt, die allerdings an den Stromverbrauch gekoppelt sind. Für einen digitalen Zähler zahlen Durchschnittshaushalte 20 Euro jährlich, für ein Smart Meter 40 Euro im Jahr. Preisobergrenzen für moderne Stromzähler: • Digitaler Stromzähler, bis 6.000 kWh: max. 20 Euro/Jahr • Smart Meter, 3.000-4.000 kWh: max. 40 Euro/Jahr • Smart Meter, 6.000-10.000 kWh: max. 100 Euro/Jahr • Smart Meter, 10.000-20.000 kWh: max. 130 Euro/Jahr Stecker ziehen Das ist einer der effektivsten und am einfachsten umsetzbaren Stromspartipps. Denn die Standby-Funktion vieler Geräte zieht unnötigen Strom. Dabei müssen Radio, Stereoanlage, Fernseher, PC, Kaffeemaschine, Toaster, Mikrowelle oder Spielekonsole gar nicht dauerhaft an der Steckdose hängen, da wir sie ohnehin nur wenige Stunden pro Tag oder gar Woche nutzen. Hier hilft wieder ein Strommessgerät. Damit kommt man den stillen Stromfressern auf die Schliche. Geräte, die im Leerlauf besonders viel Strom ziehen, sollte man nur ans Netz anschließen, wenn sie wirklich benutzt werden. Entweder man zieht den Stecker oder noch einfacher: Man nutzt eine Steckdose bzw. Steckerleiste zum Abschalten. Alternativ gibt es für schwer zugängliche Netzstecker auch Funksteckdosen, wobei auch diese etwas Strom ziehen. Um den Stand-By-Verbrauch zu reduzieren, hat die EU eigens eine Verordnung beschlossen: Neue Elektrogeräte dürfen nicht mehr als ein Watt im Stand-by verbrauchen. Auch Ladegeräte und Netzteile ziehen Strom, selbst wenn das Smartphone nicht dran hängt. Elektro-Zahnbürste und Akku-Rasierer daher nicht ständig laden, sondern nur nach Bedarf. Alt und neu nebeneinander: Links der klassische Drehstromzähler, rechts ein digitaler Stromzähler. Vor demUrlaub oder nach Benutzung Stecker ziehen. Die Stand-by Funktion kostet einen Durchschnittshaushalt pro Jahr etwa 60 Euro. Foto: www.co2online.de / Phil Dera

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