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geld ist Übungsgeld und Fehlkäufe gehören dazu,

sie sollten von Erwachsenen toleriert werden. Oft-

mals wird der Rat Erwachsener ohnehin abgelehnt.

Zudem wachsen Kinder mit ihren Wünschen und ler-

nen oft von allein besser, die Verwaltung ihres Gel-

des entsprechend zu verändern.

Mit heranwachsenden Kindern können Eltern dann

auch das „Familienbudget“ besprechen, die Gren-

zen des Geldes aufzeigen, Notwendigkeiten erläutern

und vorleben, wie Sonderwünsche geplant werden

müssen.

Rechtliche Aspekte

Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind „ge-

schäftsunfähig“. Sie dürfen ohne Zustimmung der

Eltern wirklich gar nichts kaufen.

Bei 7 bis 17-jährigen gilt der sogenannte Taschen-

geldparagraph (§110 des Bürgerlichen Gesetzbu-

ches). Vereinfacht sagt dieser aus, dass Kinder und

Jugendliche in diesem Alter Dinge kaufen dürfen,

wenn sie das Geld zu diesem Zweck oder zur freien

Verfügung erhalten haben. Sie dürfen allein aber fol-

gende Dinge nicht kaufen:

• für Kinder und Jugendliche verbotene Waren

wie Alkohol und Zigaretten

• Anschaffungen, die ein normales Taschengeld

übersteigen wie z.B. teure Elektronik

• Verträge mit Laufzeiten wie Handyverträge,

Abonnements oder Ratenverträge

Bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge erst gültig,

wenn Eltern ihre Zustimmung erteilen.

Sonstige Hinweise

Besprechen Sie das Taschengeld und die Erziehung

in diesem Bereich auch mit Verwandten. Es nutzt

nichts, wenn Oma und Opa dem Kind immer Geld zu-

stecken, wenn es mit der Einteilung seines Taschen-

geldes nicht klargekommen ist. Vereinbaren Sie am

besten, zusätzliche Geldgeschenke außerhalb des

Taschengeldes auf das Sparbuch oder Konto einzu-

zahlen und gemeinsam über größere Ausgaben zu

befinden.

Knete für die Kleinen

Ratgeber rund ums Taschengeld

Mit dem Taschengeld legen Eltern einen

wichtigen Grundstock in der Finanzerzie-

hung der Kinder. Für Kinder und Jugend-

liche ist der regelmäßige Umgang mit Taschengeld

die effektivste Methode, den Umgang mit Geld zu er-

lernen. Dabei sollten allerdings wichtige Grundlagen

und rechtliche Aspekte beachtet werden:

Grundlagen zum Taschengeld

Taschengeld sollte immer regelmäßig in gleichblei-

benden Beträgen ausgezahlt werden. Die Höhe der

Beträge sollte dem Alter des Kindes bzw. Jugend-

lichen angepasst werden. Zu hohe Beträge führen

meist zu einem ungesunden Verhältnis zu Werten.

Eine Empfehlung enthält die nachfolgende Taschen-

geldtabelle:

Es ist nicht hilfreich, wenn Eltern beim vorzeitigen

Aufbrauchen des Taschengeldes „weich“ werden

und ihren Kindern dann aus eigener Tasche Wün-

sche erfüllen.

Taschengeld sollten Kinder nach ihrem eigenen Wil-

len verwenden dürfen. Kritik für vermeintlich wenig

sinnvolle Ausgaben sollte zunächst weitgehend zu-

rückgehalten werden, um den Lernprozess im Um-

gang mit Geld nicht im Keim zu ersticken. Taschen-

Alter

Taschengeld

Wie oft

unter 6 Jahren

0,50 Eur

wöchentlich

6-7 Jahre

1,50 Eur

wöchentlich

8- 9 Jahre

2 - 2,50 Eur

wöchentlich

10 Jahre

13 Eur

monatlich

11 Jahre

15 Eur

monatlich

12 Jahre

18 Eur

monatlich

13 Jahre

20 Eur

monatlich

14 Jahre

23 Eur

monatlich

15 Jahre

26 Eur

monatlich

16 Jahre

32 Eur

monatlich

17 Jahre

42 Eur

monatlich

18 Jahre

62 Eur

monatlich