Seite 6 - lausebande-07-2014

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ruflich tätige Berufsgruppen im Gesundheitswesen,
wie Ärzte und Physiotherapeuten. Der Grund sind
nicht steigende Fallzahlen, sondern Regressfor-
derungen der Kranken- und Rentenkassen, wie z.
B. Behandlungskosten, Pflegekosten, entgangene
Einkommen, Schmerzensgeld, die oftmals um das
20-fache über den Summen der 90er Jahre liegen.
Eine immense Steigerung in der Versicherung
betrifft im besonderen die Hebammen, die in der
ausserklinischen Geburtshilfe tätig sind. Es ist ein
Recht der Frau, selbstständig zu entscheiden, wo
und wie sie ihr Kind auf die Welt bringen möch-
te. Dieses Wahlrecht der Frauen wurde Ende 2012
in dem SGB V gesetzlich verankert und ist jetzt
gefährdet. Individuelle Geburtshilfe ist aus fami-
lienpolitischen Überlegungen besonders wichtig.
Die Absicherung dieser Geburtshilfe wird so nicht
mehr bezahlbar. Bis 2016 konnten noch Versiche-
rer gefunden werden. Die 17.000 Hebammen in
Deutschland fürchten nun um das Ende ihres Be-
rufsstandes. Immer mehr Hebammen haben in den
vergangenen Jahren ihren Beruf aufgeben müssen,
da sie die stets steigenden Versicherungskosten
nicht tragen konnten. Dabei fehlt es nicht am Be-
darf dieser Leistungen. Schon jetzt gibt es in un-
serem Flächenland eine Unterversorgung in der
Betreuung. Für die Frauen und Familien wird es
immer schwieriger, eine Hebamme zu finden. Das
Schreckensszenario sieht so aus, dass Frauen mit
ihrem zwei Tage alten Säugling nach Hause kom-
men und niemanden mehr haben, den sie um Rat
und Hilfe fragen können. Bisher stand die Hebam-
me immer mit Rat und Tat an der Seite der jungen
Eltern und konnte ihnen Ängste nehmen. Aber wird
es die Hebamme als Vertrauensperson für Schwan-
gere und frischgebackene Eltern auch nach 2016
noch geben oder stirbt dieser wichtige Berufsstand
aus? Welche Folgen wird das für unsere Gesell-
schaft haben? Lösungen müssen her.
Dem Deutschen Hebammenverband ist es gelun-
gen, annähernde Gespräche mit unserem Gesund-
heitsminister Herrn Gröhe zu führen. Er sieht den
Hebammen decken in ihrer freiberuflichen
Tätigkeit ein großes Arbeitsfeld ab. Dazu
gehören Schwangerenvorsorge, Hilfe bei
Beschwerden, Geburtsvorbereitung, Begleitung in
1:1 Betreuung bei Beleggeburten, Geburten im Ge-
burtshaus, Hausgeburten, Betreuung im Wochen-
bett, Stillberatung, Rückbildungsgymnastik.
Durch die frühzeitige Entlassung (bei normalen Ge-
burten am 3. Tag, nach einem Kaiserschnitt am 5.
Tag) nimmt die Betreuung im Wochenbett für die
Frauen und Familien einen besonderen Stellen-
wert ein. Die Gesamtheit dieser Arbeit ist jetzt stark
gefährdet. Es wird immer schwieriger, einen Haft-
pflichtversicherer zu finden. Davon sind im Übrigen
nicht nur Hebammen betroffen, auch andere freibe-
Hebammen brauchen Ihre Unterstützung!
Das Berufsbild der Hebamme steht vor dem Aus!