lausebande-09-2022

Aktuelles ‹ 31 ImGesetzesdschungel Um dieser Frage auf den Grund zu gehen, durchforsteten wir zunächst das Brandenburger Kitagesetz (KitaG) – denn darin ist geregelt, welche Instanzen welche Kosten zu tragen zu haben. Ein Vorhaben, das einer Gesetzesdschungel-Expedition gleicht! Das System ist im Detail tatsächlich sehr kompliziert und an vielen Stellen via Durchschnittsverfahren, Mittelsätzen und Pauschalen vor allem darauf ausgerichtet, dem Gesetzgeber Geld einzusparen. In der Vergangenheit führte das Kitagesetz immer wieder zu Streitigkeiten, die vor Gericht ausgetragen wurden. Das ist dem geschuldet, dass zahlreiche Instanzen an der Finanzierung der Kitas mitwirken – und keine Partei möchte sich benachteiligt fühlen. DIE ONLINE-NACHHILFE www.kapiert.de Think positive! Lernlust statt Schulfrust kapiert.de - die innovative Online-Nachhilfe zu besseren Noten Mit Hausaufgaben-Helfer, Klassenarbeitstrainer und Lernmanager Klasse 5–10 Mathe, Englisch und Deutsch © stock.adobe.com: Laptop: fad82, Mädchen: JustLife Nun aber zumThema: An der Finanzierung sind gemäߧ16Abs. 1 KitaG, der Landkreis als Träger der öffentlichen Jugendhilfe, dieGemeinden, die Betreiber bzw. Träger einer Kita und die Eltern beteiligt. Der Landkreis übernimmt zwischen 80 und 90 Prozent der Personalkosten – den Rest davon zahlen die Eltern. Darüber hinaus bezuschusst der Kreis die Sprachstandsfeststellung. Der Landkreis bekommt für diese Aufgaben Geld vom Land. Das Land bringt sich darüber hinaus mit weiteren Programmen wie dem beitragsfreien Kitajahr in die Finanzierung ein. Die Gemeinde trägt die Sachkostenzuschüsse. Diese umfassen alle notwendigen Bewirtschaftungs- und Erhaltungskosten für Gebäude und Grundstücke. Außerdem springt die Gemeinde unter bestimmten Bedingungen ein, wenn eine Kita Finanzlücken aufweist, die gestopft werden müssen. Diese Möglichkeit kommt in den jetzigen Inflationszeiten besonders zum Tragen. Auch der Betreiber bzw. Träger der Kita hat einen Beitrag zu den Kosten einer Kita beizusteuern. Die Höhe dieser Beteiligung wird imKitaG nicht näher spezifiziert. Sie soll lediglich „angemessen“ sein. Die Eltern zahlen schließlich alles, was durch die Personalkostenzuschüsse von Land bzw. Landkreis und die Sachkostenzuschüsse der Gemeinde nicht abgedeckt ist. Hinzu kommt ein Zuschuss zumMittagessen. Es ist kaummöglich, imBrandenburger Kita- gesetzesdschungel denDurchblick zuwahren. Foto: cyano66, istock Görlitzer Straße 17 03046 Cottbus / 177.526 7935 info@buero68.de www.buero68.de

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