lazsuebande-09-2023

58 › Titelthema er dies gleich mit einer (Not-)Lösung: Im neuen Schuljahr sollen an sächsischen Schulen verstärkt digitale Selbstlernmodule zum Einsatz kommen. „Zukünftig kommt es immer stärker darauf an, die Schülerinnen und Schüler zum selbstorganisierten Lernen zu befähigen.“ Was der Minister mit Blick auf die Rolle von KI und Digitalisierung als notwendige Schlüsselkompetenz des 21. Jahrhunderts bezeichnet, ist nicht zuletzt eine Kapitulation vor dem Lehrkräftemangel. Wenn nicht ausreichend Personal da ist, müssen die Kinder und Jugendlichen selbst ran. Das Landesamt für Schule und Bildung hat dazu 63 digitale Selbstlernmodule beginnend von der Klassenstufe 3 bis 13 entwickelt, welche auf den Inhalten der Lehrpläne fußen. Die Schulen sind angehalten die Module – wann immer möglich – einzusetzen. Ganz neu sind solche sogenannte Selbstlernzeiten nicht. So sieht das Konzept des flipped classroom vor, dass die Schüler sich neue Themen zunächst online über Videos, Audiodateien oder Texte erschließen. Anschließend werden die Inhalte im Unterricht gemeinsam mit der Lehrerin besprochen und vertieft. Vom sächsischen Kultusministerium hieß es dazu im vergangenen Schuljahr: „Es existieren dazu noch keine systematischen Projekte in Sachsen. Gleichwohl wird diese Methode zum Beispiel bei kurzfristigem Ausfall von Lehrkräften angewandt. Nach den Erfahrungen der Pandemie ist das Vorgehen für die meisten Gymnasiasten in den höheren Jahrgangsstufen sehr gut anwendbar, jedoch hat es bei leistungsschwächeren Schülerinnen und Schülern sowie jüngeren Schülern Grenzen.“ Nun wird sich zeigen, ob aufgrund des akuten Mangels doch auch jüngere und leistungsschwache Kinder die neuen digitalen Module nutzen werden. Nachhilfe als Lösung? Wenn der Staat keine neuen Lehrkräfte backen kann, wie es Sachsens Kultusminister Christian Piwarz im Frühjahr auf einer Sitzung des Kreiselternrats in Bautzen etwas flapsig formulierte, müssen die Eltern selbst aktiv werden. Einige Eltern haben es auf dem Klageweg versucht und auf mehr Unterricht geklagt – doch vergebens. Die Gerichte entschieden stets zuungunsten der Familien: Einen Rechtsanspruch auf eine bestimmte Mindestzahl an Unterrichtsstunden gebe es nicht. Zuletzt scheiterten Eltern in Thüringen mit einer solchen Klage. Die Begründung des Gerichts: Der bemängelte Unterrichtsausfall sei im Wesentlichen auf einen bundesweit bestehenden Lehrermangel zurückzuführen. Daher seien die benötigten personellen Kapazitäten für die Einhaltung des planmäßigen Unterrichts aktuell nicht vorhanden. Kurzfristige Lösungen seien nicht erkennbar. Bleibt den Eltern also nur der Versuch, privat das nachzuholen, was Schule nicht mehr zu vermitteln schafft. Eine Möglichkeit ist professionelle Nachhilfe. Die letzten Zahlen dazu stammen von 2016. Demnach hat sich der Anteil der Kinder, die mindestens einmal während ihrer Schulzeit Nachhilfe in Anspruch nehmen, in den letzten 25 Jahren fast verdoppelt auf zuletzt 47 Prozent. Studienkreis als einer der bundesweit größten Anbieter bestätiget diesen Trend: „Die gestiegene Nachfrage im Anschluss an die Pandemie hat mehrere Gründe. Zum einen spielen natürlich die enormen Lernlücken bei vielen Schülerinnen und Schülern eine Rolle, die während der Pandemie entstanden sind. Zum anderen erzählen uns Schülerinnen und Schülern aber auch von starken Beeinträchtigungen durch Unterrichtsausfälle, die mit dem Lehrermangel zu tun haben“, heißt es dazu vom Studienkreis. Im November 2022 ergab Beim Studienkreis erhalten die Kinder in kleinen Gruppen Nachhilfe in den gewünschten Fächern. © Studienkreis

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