lausebande-09-2026

TAi tketlut heel lme sa‹ ‹77 Themen: Die Fachkräfte helfen bei sozialrechtlichen Fragen (z. B. zu Mutterschutz, Elternzeit, Elterngeld) oder unterstützen psychosozial bei Sorgen und Konflikten in der Schwangerschaft. Schwangerenberatungsstellen können auch Anträge bei der „Bundesstiftung Mutter und Kind“ für Schwangere mit geringem Einkommen z. B. für eine Erstausstattung stellen. Wo zu finden? Freie Wohlfahrtsverbände wie die AWO, die Caritas Brandenburg, das DRK, die Diakonie oder Pro Familia Brandenburg betreiben im ganzen Land ein dichtes Netz an Beratungsstellen. Eine offizielle Übersicht aller staatlich anerkannten Stellen bietet das Serviceportal Brandenburg. Akut-Hilfe: In besonders schwierigen Situationen bietet das bundesweite Hilfetelefon „Schwangere in Not“ unter der Rufnummer 0800 40 40 020 eine rund um die Uhr erreichbare, kostenfreie und anonyme Erstberatung in vielen Sprachen an. 3. Hilfe für Familien in Not erhalten Die Stiftung Hilfe für Familien in Not (eine Stiftung des Landes Brandenburg) springt ein, wenn unverschuldete Notlagen den Alltag belasten und staatliche Leistungen nicht ausreichen. Voraussetzungen: Gefördert werden Schwangere und Familien mit Wohnsitz in Brandenburg, die z. B. durch schwere Krankheit, einen Todesfall, Trennung oder Jobverlust in finanzielle Bedrängnis geraten sind und festgelegte Einkommensgrenzen unterschreiten. Die Unterstützung erfolgt als Geldgeschenk oder zinsloses Darlehen. Der Weg zum Antrag: Ein Antrag kann nicht direkt bei der Stiftung eingereicht werden. Familien müssen sich an eine anerkannte Beratungsstelle vor Ort wenden (z. B. an die oben genannten Schwangerenberatungsstellen, Schuldnerberatungen oder das Jugend- und Sozialamt). Die dortigen Berater*innen füllen den Antrag gemeinsam mit den Betroffenen aus und leiten ihn an die Stiftung weiter. Mit ein paar strategischen Schritten lässt sich das Beste aus den Förderungen herausholen: Fristen einhalten: Reichen Sie Anträge für Ferienzuschüsse so früh wie möglich digital über das Online-Portal des LASV ein. Den „KiZ-Lotsen“ nutzen: Die Bundesagentur für Arbeit bietet online ein kostenloses Berechnungstool. Prüfen Sie innerhalb weniger Minuten, ob Ihnen der Kinderzuschlag zusteht. Schulbedarf extra sichern: Wer den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhält, hat automatisch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe. Dazu gehören 195 Euro pro Schuljahr für Schulbedarf sowie kostenlose Kita- und Schulverpflegung. Lokale Beratung nutzen: Brandenburgs Netzwerk der Familienzentren und„Lokalen Bündnisse für Familie“ bietet oft kostenfreie, individuelle Hilfe beim Ausfüllen von Formularen. Wichtige Informationen zu finanziellen Leistungen (inklusive Rechner, Anträge usw.) und entsprechende Anlaufstellen finden Sie unter www.familienportal.de Fazit: Zusammenhalt macht stark! Auch wenn politische Debatten und Haushaltsfragen für Unsicherheit sorgen: Brandenburgs Familien stehen nicht alleine da. Am Ende sind es neben den Finanzen vor allem die starken lokalen Netzwerke wie zum Beispiel das Netzwerk Gesunde Kinder, Nachbarschaftshilfen und engagierte Familienzentren im Land, die Brandenburg zu einer lebenswerten und krisenfesten Heimat für Groß und Klein machen. Für Sie vor Ort in Cottbus, Dahme-Spreewald, Elbe-Elster, Oberspreewald Lausitz, Spree-Neiße und allen anderen Landkreisen Netzwerkfamilie werden oder Familien ehrenamtlich begleiten ... www.netzwerk-gesunde-kinder.de www.familienportal.de

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