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Ratgeber :: Seite 40
geber Bußgelder. Wer seine Haus-
haltshilfe schwarz beschäftigt,
begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Es droht eine Geldbuße von bis zu
5.000 Euro.
Unklarheiten ausräumen
Ein Minijobber, der sich um
die Kinder kümmert und Aufga-
ben im Haushalt erledigt, gehört
schon bald zur Familie. Damit sich
alle Beteiligten wohlfühlen, ist es
wichtig, klare Vereinbarungen
zu treffen. Ein Arbeitsvertrag, der
grundsätzlich regelt, wie viel Zeit
für welche Tätigkeit aufgebracht
werden soll, kann Missverständ-
nissen vorbeugen. Ob eine Haus-
haltshilfe die Wohnung sauber
hält oder sich um die Kinder
kümmert, wirkt sich auch auf die
steuerlichen Vorteile aus. Handelt
es sich vorrangig um eine Hilfe
zur Betreuung der Kinder, kön-
nen in der Regel sogar zwei Drittel
der Betreuungskosten, maximal
4.000 Euro pro Kind, bei der Ein-
kommenssteuerklärung geltend
gemacht werden.
Beispielrechnung
Monatl. Haushaltshilfe 150,00 €
Mtl. Abgaben Minijob 21,51 €
Gesamtausgaben
171,51 €
Gesparte Einkommenssteuer
je Monat
34,30 €
Monatliches Plus
12,79 €
(Steuerersparnis-Abgaben)
Familie, Beruf und Haushalt
unter einen Hut zu brin-
gen, ist oft ein Kunststück. Vom
Alltagsstress entlasten kann eine
Haushaltshilfe. Dabei können Fa-
milien von den Regelungen rund
um den Minijob proftieren.
Nach Berechnungen des Ins-
tituts für deutsche Wirtschaft Köln
(IW Köln) lassen sich rund 4,5
Millionen Haushalte in Deutsch-
land von einer Hilfe unterstützen
– meist, um mehr Zeit für die Fa-
milie zu gewinnen. Haushaltshil-
fen sind also längst kein Privileg
mehr.
Wer seine Haushaltshilfe als
Minijobber im Privathaushalt bei
der Minijob-Zentrale anmeldet,
kann dabei steuerliche Vorteile
nutzen. Für Haushaltshilfen auf
400-Euro-Basis, die als Minijobber
gemeldet sind, zahlen Arbeitgeber
nur geringe Abgaben in Höhe von
14,34 Prozent. Dafür können dann
20 Prozent der Gesamtausgaben –
bis zu 510 Euro im Jahr – bei der
Steuer geltend gemacht werden.
Der Steuervorteil deckt meist die
Mehrkosten ab und überwiegt die-
se oft sogar. Bei der Anrechnung
von Kinderbetreuungskosten wer-
den vom Finanzamt in der Regel
nur unbare Zahlungen anerkannt.
Detailfragen beantwortet das Fi-
nanzamt oder ein Steuerberater.
Bußgeld vermeiden
Mit der Anmeldung vermeidet
die Familie in der Rolle als Arbeit-
::
Anmeldung sichert doppelt ab
Eine nicht gewerblich tätige
Haushaltshilfe bei der Minijob-
Zentrale anzumelden, bringt noch
weitere Vorteile mit sich – denn
neben den Steuerersparnissen
wird der Minijobber zudem auto-
matisch bei der gesetzlichen Un-
fallversicherung angemeldet. Sie
springt ein, falls der Haushalts-
hilfe im Haushalt etwas zustößt.
Gleichzeitig ist der Arbeitgeber
vor fnanziellen Ansprüchen ab-
gesichert, sollten Behandlungs-
oder Rehakosten anfallen. Die
Anmeldung einer Haushaltshilfe
ist schnell erledigt: Einfach die
Online-Ausfüllhilfe unter www.
minijob-zentrale.de nutzen oder
das einseitige Haushaltsscheck-
Formular downloaden, ausfül-
len, unterschreiben und an die
Minijob-Zentrale senden. Das
Formular kann auch unter Telefon
(0355-2902 70799) bei der Minijob-
Zentrale angefordert werden. Die
Minijob-Zentrale erledigt alles
Weitere, berechnet die Abgaben
und zieht sie automatisch ein.
Mehr Freiräume für Familien
Ein Ratgeber zu Minijobbern in privaten Haushalten
Unseren Ratgeber zum Thema Minijobs betreut:
Ansgar Ocker, Abschnittsleiter im Service-Center der Minijob-Zentrale
der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See Cottbus
www.minijob-zentrale.de
Die Minijob-Zentrale ist für ge-
ringfügige Beschäftigungen in
Deutschland und das Melde- und
Beitragsverfahrens sowie die Bera-
tung rund umMinijobs zuständig.