lausebande-11-2023

44 › Titelthema einigen Praxen gibt. Zudem haben viele Bundesländer eigene Vorsorgepässe. In Sachsen ist es das blaue Vorsorgeheft, in Brandenburg der zahnärztliche Prophylaxe-Pass. Achten Sie als Eltern darauf, dass Ihr Kind ab dem 12. Lebensjahr die Vorsorge zwei Mal jährlich im Bonusheft abstempeln lässt. Das Heft gibt es in der Zahnarztpraxis. Wenn darin die regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen dokumentiert sind, zahlt die Kasse einen höheren Zuschuss, wenn später Zahnersatz nötig wird. Ergänzend zu den individuellen Zahnarztbesuchen bieten fast alle Kitas und Schulen eine Gruppenprophylaxe an. Der Teilnahme müssen die Eltern allerdings zustimmen. Dann wird auch diese im Vorsorgeheft eingetragen. Dass der regelmäßige Gang in die Zahnarztpraxis wichtig ist, zeigt ein Blick auf die Statistik: Jedes dritte Grundschulkind in Deutschland musste sich bereits wegen Karies behandeln lassen. Immerhin: Vor zehn Jahren waren es noch 43 Prozent der Kinder. Krank und nun? Die Vorsorge-Untersuchungen sind das eine. Vermutlich noch viel häufiger werden Sie eine Praxis aufsuchen müssen, weil Ihr Nachwuchs krank ist. Gerade mit dem ersten Kind steht man dann oft vor der Frage: Ab wann sollte ich das Kind einem Arzt vorstellen? Reicht vielleicht nur Bettruhe? Hat das Kind etwas schlechtes gegessen oder hat es sich einen Magen-Darm-Virus eingefangen? Ist es wirklich krank oder braucht es gerade nur besonders viele Kuscheleinheiten? Mit der Zeit entwickeln Sie ein Gespür dafür, wann Sie besser zur Kinderärztin gehen. Wenn Sie unsicher sind, gehen Sie lieber ein Mal zu viel als zu wenig in die Praxis. Ein guter Arzt zeigt dafür Verständnis. In diesen Fällen sollten Sie mit Ihrem Kind zum Arzt: » Ohrenschmerzen, die länger als zwei Tage anhalten » Harnwegsinfekte » eitrige Mandelentzündungen » Verdacht auf Pseudokrupp » unbekannter Hautausschlag » Blut im Stuhl oder im Urin » Verdacht auf eine Allergie » Durchfall und Erbrechen: bei zusätzlichen Symptomen wie Fieber oder bei nicht ausreichender Trinkmenge (Gefahr des Dehydrierens) In diesem Fällen sollten Sie bei geschlossener Praxis in die Rettungsstelle: » schwere Atemnot » Fieber: länger über 40 Grad oder länger als drei Tage oder bei Säuglingen unter 3 Monaten oder wenn das Kind nichts trinken möchte » Teilnahmslosigkeit und auffällige Ruhe des Kindes » Bewusstseinsstörung des Kindes » Nackensteife, d.h. das Kind kann den Kopf nicht nach vorne beugen » das Kind krampft oder stürzt grundlos zu Boden » schwere Verletzungen, insbesondere am Kopf » Verdacht auf Gehirnerschütterung Alle Hinweise und Informationen in diesem Artikel beziehen sich auf gesunde und normal entwickelte Kinder. Wenn Ihr Kind chronisch krank ist, empfehlen wir Ihnen einen Blick in unser lausebande-Archiv. In der Ausgabe April 2018 haben wir uns ausführlich mit chronischen Erkrankungen bei Kindern beschäftigt. Kind-krank-Regeln Manchmal muss man auch mit einer Erkältung zum Kinderarzt. Denn wenn das Kind mit Infekt nicht in die Kita darf oder soll und zu Hause von Mama oder Papa betreut wird, brauchen die Eltern eine Bescheinigung für den Arbeitgeber und die Krankenkasse. Gesundheitsminister Karl Lauterbach plant eine Neuregelung, wonach man diese erst ab dem vierten Tag vorlegen muss. Das würde Familien und Praxen entlasten. Diese umgangssprachlich als KI-Schein bezeichnete Bescheinigung wird bei der Krankenkasse eingereicht. Ausgestellt wird sie von der Kinderärztin, wenn Kinder unter zwölf Jahren aufgrund einer Neben dem gelben Impfausweis sollten Eltern die Chipkarte der Krankenkasse dabei haben. © ABDA

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