lausebande-11-2023

46 › Titelthema Erkrankung die Betreuung durch einen Elternteil benötigen. Dann übernimmt die Krankenkasse die Lohnfortzahlung anstelle des Arbeitgebers – allerdings nur in Höhe von ca. 90 Prozent des Nettogehalts. Der Betrag ist gedeckelt, sodass Gutverdienende stärkere Einbußen hinnehmen müssen. Anspruch auf die Kindkrank-Regelung haben auch Eltern, die im Homeoffice arbeiten. Aktuell hat jeder Elternteil hat Anspruch auf 30 Kind-krank-Tage pro Kalenderjahr und Kind, Alleinerziehende doppelt so viel. Wer mehrere Kinder hat, kann bis zu 65 Tage in Anspruch nehmen. Diese Zahlen waren während der Corona Pandemie festgelegt worden. Ab 2024 liegt der Anspruch bei 15 Tagen je Elternteil. Das sind immerhin fünf Tage mehr als noch vor Corona. Alleinerziehende dürfen bis zu 30 Tage je Kind zu Hause bleiben. Noch muss der Bundesrat zustimmen. In jedem Fall gilt die Regelung nur für Kinder unter zwölf Jahren. Wer ein krankes Kind, das zwölf Jahre oder älter ist, nicht allein zu Hause lassen möchte, kann Urlaub nehmen, sich unbezahlt freistellen lassen oder die Großeltern um Unterstützung bitten. Sich selbst krankschreiben zu lassen, mag verbreitet sein. Das kann aber im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen. Arztbesuch vorbereiten Zum Besuch in der Praxis sollten Sie immer die Chipkarte der Krankenkasse und den Impfausweis dabei haben. Bei einer Vorsorgeuntersuchung ist auch das gelbe Heft wichtig. Bei Neugeborenen können auch der Mutterpass und der Geburtsbericht wichtige Hinweise enthalten. Säuglinge werden am besten kurz vor dem Termin nochmal gestillt oder gefüttert, dann sind sie entspannter. Wer mit einem Baby kommt, sollte Wechselwindeln dabei haben. Kommen Sie mit einem kranken Kind, ist es hilfreich, wenn Sie die Symptome gut beschreiben können und die Entwicklung der letzten 24 Stunden. Wenn das Kind Fieber hat, notieren Sie sich die zu Hause gemessene Temperatur. Auch wenn Sie Fragen an den Arzt haben, schreiben Sie diese am besten vorher auf einen Zettel, damit Sie in der Aufregung nichts vergessen. Prüfen Sie in der Hausapotheke, ob Sie noch ausreichend Fiebersaft und Hustensaft haben. Bekommt Ihr Kind Arzneimittel verschrieben, lassen Sie die Dosierung und weitere Hinweise zur Anwendung auf dem Rezept vermerken. Notieren Sie sich gegebenenfalls auch andere Informationen auf einem Zettel. Um längere Wartezeiten zu überbrücken, hilft ein Buch zum Vorlesen oder ein Spielzeug. Die meisten Kinderarztpraxen haben den Wartebereich so gestaltet, dass sich Kinder dort gut beschäftigen können. Kleine Snacks sind aus hygienischen Gründen in den meisten Wartezimmern und Sprechzimmern nicht gern gesehen – genauso wenig wie Spielzeuge mit Geräuschkulisse. Auch wichtig: Ziehen Sie Ihrem Kind für die Untersuchung Kleidung an, die sich leicht an- und ausziehen lässt. Das spart Zeit und Nerven. Rat von Dr. Google? 62 Prozent der Patienten befragen das Internet vor und nach einem Arzttermin. Das ergab die jüngste Umfrage des Digitalverbands Bitkom, die Anfang dieses Jahres veröffentlicht wurde. Dieser Wert steigt seit Jahren kontinuierlich. 43 Prozent der Befragten gaben sogar an, aufgrund einer Internetrecherche gänzlich auf den Praxisbesuch verzichtet zu haben und stattdessen die Diagnose selbst gestellt und sich entsprechend behandelt zu haben. Das mag bei einfachen Infekten oder harmlosen Symptomen eine gute Möglichkeit sein. Bei länger anhaltenden Beschwerden sollten Sie das Internet immer nur ergänzend zum Arztbesuch nutzen – und diesen nicht durch Dr. Google ersetzen. „Im Internet gibt es eine Vielzahl an hochwertigen Informationen zu Gesundheitsthemen. Auch über innovative Apps können sich die Menschen mit hoher Genauigkeit über ihre Symptome und Therapien informieren“, sagt Malte Fritsche, Bitkom-Experte für E-Health. Wichtig sei es, auf vertrauenswürdige Anbieter zu achten. „Und grundsätzlich gilt: Im Zweifelsfall immer Arzt oder Ärztin zu Rate ziehen.“ Laut einer 2018 veröffentlichten Bertelsmann-Studie schauen die meisten Menschen in Internet-Lexika wie Wikipedia, auf Gesundheitsportalen wie apotheken-umschau.de oder netdoktor.de und auf den Internetseiten der Krankenkassen nach Informationen. Zugleich bekannten viele der Befragten, dass es ihnen schwerfällt, die Seriosität der aufgesuchten Internetseiten einzuschätzen. Hier hilft ein Blick ins Impressum. Wir haben am Ende dieses Artikels mehrere Internetportale aufgeführt, von denen die meisten von öffentlichen Institutionen betrieben werden. Die selbe Studie wollte wissen, wie der Arzt oder die Ärztin darauf reagiert, wenn man sein im Internet recherchiertes Wissen bei der Sprechstunde angibt: 10 Prozent der Ärzte haben sich darüber geärgert, 28 Prozent finden das gut. Solange beide

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