Seite 46 - lausebande-12-2013

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Ratgeber :: Seite 46
• Insemination im Spontanzyklus
nach hormoneller Stimulation –
die Übertragung des männlichen
Samens in den Genitaltrakt der
Frau nach einer Hormontherapie
• In-Vitro-Fertilisation mit
Embryotransfer – Ei- und
Samenzellen werden im Rea-
genzglas zusammengebracht
und befruchtete Eizellen in die
Gebärmutter eingespült
• Intracytoplasmatische Sper-
mieninjektion – ein Spermium
wird mittels Mikroinjektion in
die Eizelle eingebracht und auf
diese Weise befruchtete Eizellen
nach Einsetzen der Zellteilung in
die Gebärmutter eingespült
Wie hoch liegen die Kosten für eine
künstliche Befruchtung?
Je nach Verfahren kostet eine sol-
che Maßnahme bis zu 3.200 Euro je
Versuch. Die Gesamtkosten liegen
nicht selten bei 10.000 Euro.
Wie viele Versuche werden bezahlt?
Die Insemination im Spontanzyk-
lus wird von der Knappschaft bis
zu achtmal bezahlt. Bei allen an-
deren Verfahren sind jeweils bis zu
drei Versuche möglich. Tritt nach
der Befruchtung eine Schwanger-
schaft ein, die nicht zu einer Ge-
burt führt, kann der Versuch wie-
derholt werden.
Die Knappschaft erstattet
als bundesweit tätige ge-
setzliche Krankenkasse ungewollt
kinderlosen Paaren die gesamten
Kosten für eine künstliche Befruch-
tung. Sie möchte damit betroffenen
Paaren helfen, ihren Kinderwunsch
ohne finanziellen Leidensdruck zu
verwirklichen.
Welche Voraussetzungen gibt es für
die volle Erstattung?
Paare müssen miteinander verhei-
ratet sein. Beide Ehepartner müs-
sen bei der Knappschaft versichert
sein. Es dürfen ausschließlich Ei-
und Samenzellen der Ehepartner
verwendet werden. Die Eheleute
müssen jeweils das 25. Lebensjahr
vollendet haben. Die Ehefrau darf
das 40. Lebensjahr noch nicht voll-
endet haben. Der Ehemann darf das
50. Lebensjahr noch nicht vollen-
det haben.
Welche Leistungen werden erstattet?
Die Knappschaft erstattet den Ei-
genanteil der Versicherten für alle
Arzt- und Laborleistungen sowie
den Eigenanteil zu den Kosten ei-
ner eventuell notwendigen Arznei-
mitteltherapie.
Welche Verfahren zur künstli-
chen Befruchtung gibt es?
Die gängigsten Verfahren sind:
• Insemination im Spontanzyklus
– die Übertragung des
männlichen Samens in den
Genitaltrakt der Frau
Aussichtloser Kinderwunsch
Kann ich mir eine künstliche Befruchtung überhaupt leisten?
Unseren Ratgeber für künstliche Befruchtung betreut:
Heike Vogel, Kundenberaterin der Knappschaft
Bezahlt die Knappschaft auch für
eine künstliche Befruchtung, wenn
das Elternpaar bereits ein Kind oder
mehrere Kinder hat?
Ja; die Anzahl bereits vorhandener
Kinder spielt keine Rolle.
Gibt es medizinische Gründe, bei
denen keine Kostenerstattung mög-
lich ist?
Eine
künstliche
Befruchtung
kommt nur in Betracht, wenn von
einem Arzt festgestellt wird, dass
durch die Maßnahme eine Schwan-
gerschaft herbeigeführt werden
kann. Tritt nach drei Versuchen
keine Schwangerschaft ein, be-
steht nach gesetzlicher Regelung
keine hinreichende Aussicht mehr.
Weitere Informationen zum The-
ma geben alle Geschäftsstellen der
Knappschaft, das kostenlose Ser-
vice-Telefon unter 08000 200 501
sowie die Homepage unter
www.knappschaft.de
www.knappschaft.de
„Die Gesamtkosten
liegen nicht selten bei
10.000 Euro.“
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