Seite 33 - lausebande-12-2014

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Was leistet ein Gymnasium?
Um die allgemeine Hochschulreife zu erreichen, ist
der Unterricht bis zum Ende der Sekundarstufe I in
allen Fächern auf die Leistungsanforderungen der
vertieften allgemeinen Bildung ausgerichtet. Damit
werden die Schülerinnen und Schüler auf das Lernen
in der gymnasialen Oberstufe vorbereitet.
Förderbedarf
Benötigt ein Kind besondere Unterstützung und Be-
gleitung in der Schule, kann im Rahmen des Gut-
achtens eine Bildungsempfehlung für das Kind er-
arbeitet werden. Ein Förderaussschuss entscheidet
über die notwendige Lernförderung, den Lernort und
weitere Unterstüzungsmaßnahmen für das Kind. Die
Entscheidung über die Bildungsempfehlung trifft die
Schulaufsicht. Grundsätzlich haben alle Schüler/-in-
nen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeein-
trächtigungen ein Recht auf individuelle Förderung
im gemeinsamen Unterricht an allen Schulformen,
wenn die entsprechenden personellen, räumlichen
und sächlichen Ausstattungen vorhanden sind oder
geschaffen werden können.
Begabten- und Leistungsklassen
Eltern, die die Aufnahme ihres Kindes in die Jahr-
gangsstufe 5 einer Gesamtschule oder an einem
Gymnasium in einer Leistungs- und Begabungsklas-
se wünschen, stellen bis zum 9. Januar 2015 einen
Antrag auf Erstellung einer Empfehlung der Grund-
schule.
Die Anmeldung an einer Gesamtschule oder an ei-
nem Gymnasiummit Leistungs- und Begabungsklas-
sen erfolgt bis zum 27. Februar 2015. Die Antragsfor-
mulare erhalten Sie in den Grundschulen und den
aufnehmenden Schulen mit einer Leistungs- und Be-
gabungsklasse.
Voraussetzung für den Besuch einer Leistungs- und
Begabungsklasse ist, dass auf dem Halbjahreszeug-
nis der Jahrgangsstufe 4 die Notensumme 5 in den
Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdspra-
che oder Deutsch, Mathematik und Sachunterricht
nicht überschritten wird. Mit der Empfehlung der
Grundschule melden die Eltern Ihr Kind an der
möglich. Alle bei der Oberschule genannten Möglich-
keiten stehen dem Kind zur Verfügung. An einer Ge-
samtschule ist darüber hinaus grundsätzlich auch
der Besuch der gymnasialen Oberstufe möglich. Die-
se Schulform führt allerdings in 13 Jahren zum Abi-
tur; der Bildungsgang dauert damit ein Jahr länger
als am Gymnasium. In unserer Region ist dieses Mo-
dell leider selten und meist gnadenlos überrannt.
Viele Eltern halten es für attraktiv, Kindern 13 Jahre
Zeit bis zum Abitur zu lassen und dadurch weniger
Leistungsdruck als am Gymnasium auszuüben. Wer
diesen Weg für sein Kind möchte, sollte sich recht-
zeitig nach den Anmeldungsmodalitäten der jewei-
ligen Gesamtschule erkundigen.
Was leistet eine Gesamtschule?
Sie muss neben einer Grundbildung auch die vertief-
te Bildung für alle Schülerinnen und Schüler vermit-
teln, die eine gymnasiale Oberstufe besuchen wol-
len. Deshalb wird an der Gesamtschule in Grund-
und Erweiterungskursen leistungsdifferenziert ge-
arbeitet. Um den unterschiedlichen Neigungen der
Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, kön-
nen sie imWahlpflichtbereich ab der Jahrgangsstufe
7 zwischen einer zweiten Fremdsprache, Naturwis-
senschaften oder dem Bereich Wirtschaft–Arbeit–
Technik wählen.
Gymnasium
Das Gymnasium bereitet die Schülerinnen und Schü-
ler mit dem Erwerb der allgemeinen Hochschulrei-
fe am Ende der Jahrgangsstufe 12 auf ein anschlie-
ßendes Studium an Hochschulen oder Universitäten
vor. Bis zur Jahrgangsstufe zehn wird der Unterricht
im Klassenverband durchgeführt. Das Erlernen ei-
ner zweiten Fremdsprache ist für alle ab der Jahr-
gangsstufe 7 verpflichtend. Viele Gymnasien haben
unterschiedliche Schwerpunkte, wie Sportklassen,
musische Klassen oder bilingualen Unterricht. Hier
sollten Eltern den Schulprofilen nicht blind vertrau-
en, denn aufgrund des Lehrermangels wird an man-
chem Gymnasium der angegebene Schwerpunkt in
der Schulpraxis kaum umgesetzt.
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