Entlastung ist auf dem Weg

Datum: Dienstag, 06. Dezember 2022 08:48


Mithilfe diverser Änderungen auf Landes- und Bundesebene sollen Familien ab 2023 finanziell besser dastehen können. Foto: ivan-balvan, istock

Das ändert sich 2023 für Familien mit Kitakindern

Zum Jahresende machte eine Meldung Schlagzeilen, die viele Eltern von Kitakids freuen dürfte: Die Einkommensgrenze zur Beitragsfreiheit soll wegen der Energiekrise von 20.000 auf 35.000 Euro pro Haushalt erhöht werden. Das bedeutet für alle Familien, deren Einkommen innerhalb dieser Spanne liegt, dass sie ab dem 1. Januar keine Kitagebühren mehr zahlen müssen.

Nach Angaben von SPD-Fraktionschef Daniel Keller zahlen mit rund 30.000 bis 40.000 Eltern geringere Beiträge als bisher. Für alle mit einem Einkommen von mehr als 55.000 Euro pro Jahr ändern sich die Beiträge jedoch nicht. Darüber hinaus ist eine Deckelung der Kita-Höchstbeiträge vorgesehen, die vom Nettoeinkommen ab 35.000 Euro aufwärts abhängig ist. Die Beiträge sollen folgendermaßen gestaffelt sein:

Die Entlastung in Zahlen

  • Beitragsfreie Kinder im letzten Kitajahr: ca. 28.000
  • Kinder mit Eltern, die weniger als 20.000 Euro/Jahr verdienen: ca. 30.000
  • Kinder mit Eltern, die zwischen 20.000 und 35.000 Euro/Jahr verdienen: ca. 40.000
  • Gesamtzahl an beitragsfreien Kindern ab dem 1.1.2023: rund 98.000
  • Geringere Beiträge durch neue Deckelung für alle, die zwischen 35.000 und 50.000 Euro/Jahr verdienen: 30.000 bis 40.000
  • Gesamtkosten für das Land in 2023 und 2024: 115 Millionen Euro


Ausblick und Vergleich

Über diese Entlastung hinaus plant die Landesregierung ab dem 1. August 2023 neben dem letzten auch das vorletzte Kitajahr beitragsfrei zu gestalten. Ein Jahr später folgt das drittletzte Jahr, sodass dann nur noch Krippenkinder aus bestimmten Einkommensschichten für den Kitabesuch zahlen müssen. Damit befindet sich Brandenburg im deutschlandweiten Mittelfeld – wir werfen einen Blick auf die anderen Bundesländer:


Keine (teilweise) Beitragsfreiheit gibt es bisher in Baden-Württemberg, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Entlastungen auf Bundesebene

Mit dem Jahreswechsel ändern sich traditionell wichtige finanzielle Parameter. Hier bekommen Sie Infos zu Kindergeld, Unterhalt und Co.:

Kindergeld

Ab dem 1. Januar wird das Kindergeld für die ersten drei Kinder auf jeweils 250 Euro pro Monat erhöht. Für das erste und zweite Kind bedeutet das eine Erhöhung um 31 Euro monatlich, für das dritte Kind um 25 Euro monatlich.

Kinderfreibeträge und -zuschlag

Die Kinderfreibeträge steigen zum 1. Januar 2023 um 404 Euro pro Kind auf nun 6.024 Euro. Dazu kommt der Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von nun 2.928 Euro. Auch der Kinderzuschlag erfährt eine Änderung. Nachdem dieser schon zum 1. Juli 2022 auf 229 Euro angestiegen war, klettert er zum Jahreswechsel auf 250 Euro.

Unterhalt

Der Unterhalt für Trennungskinder stieg ebenfalls an – zumindest wurden die Empfehlungen der Düsseldorfer Tabelle nach oben angehoben. Für Krippen- und Kindergartenkinder schlägt ein Plus von 8 Euro zu Buche (404 statt 396 Euro). Sieben- bis Zwölfjährigen stehen demnach nun 464 statt 455 Euro zu. Kinder von 13 bis 18 Jahren sollen einen Mindestunterhalt von 543 Euro erhalten, statt bisher 533 Euro.