Seite 27 - lausebande-03-2013

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Titelthema :: Seite 27
Kopfschmerzen
Kopfschmerzen zählen heutzutage zu den moder-
nen Kinderkrankheiten. Die Ursachen für Kopf-
schmerzen sind ebenso vielfältig, wie relativ leicht
zu vermeiden. Migräne stellt hierbei einen Sonder-
fall dar. Die meisten Kinder sind von sogenannten
Spannungskopfschmerzen betroffen. Mögliche
Ursachen für einen schmerzenden Kopf können
sein: Leistungsdruck, Sehschwächen, die noch
nicht entdeckt oder behandelt wurden, Mangel
an Flüssigkeit, Bewegung und frischer Luft, stun-
denlanges Sitzen vor Computer und Fernsehen,
ungesunde und unregelmäßige Ernährung und
viele mehr. Abhilfe kann durch z.B. das Abdunkeln
eines Raumes und Ruhe geschaffen werden. Minz-
öl kann ebenso helfen. Außerdem kann Ihnen Ihr
Kinderarzt Möglichkeiten zur Linderung der Kopf-
schmerzen aufweisen.
Ohrenschmerzen
Zunächst ist festzuhalten, dass bei Ohrenschmer-
zen sofort ein Arzt aufgesucht werden sollte.
»
dem unangenehmen Gefühl in der Brust führen.
Tee und Inhalationen können hier Abhilfe schaf-
fen. Außerdem sorgt ein feuchtes Handtuch über
der Heizung dafür, dass die Luft nicht zu trocken
wird. Auch wenn hier einfache Hausmittel viel aus-
richten können, sollten Sie zur Sicherheit zum Arzt
gehen, damit aus der Bronchitis keine Lungenent-
zündung wird.
Halsschmerzen
Halsschmerzen können durch verschiedene Fak-
toren verursacht werden. Vielleicht hat Ihr Kind
auch Scharlach oder eine Mandelentzündung? Al-
lerspätestens, wenn Ihr Kind nicht mehr schlucken
kann, sollten Sie einen Arzt aufsuchen. Zu Hause
können Halswickel für ein Abklingen des Schmer-
zes sorgen. Für die Wickel können Sie zum Beispiel
Quark oder Zitronenwasser verwenden. Außerdem
sollte Ihr Kind Tee trinken, am besten eignet sich
hierfür Salbeitee.
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Die Knappschaft erstattet als erste bundesweit tätige gesetzliche Kranken-
kasse ungewollt kinderlosen Paaren ab sofort 100 Prozent des Eigenanteils
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Leistungsrahmen der gesetzlichen Kassen hinaus, der lediglich die Über-
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künstliche Befruchtung kann schnell einen fünfstelligen Betrag erreichen und
liegt nicht selten bei rund 10.000 Euro.
Voraussetzung für die volle Erstattung des Eigenanteils ist, dass beide Ehe-
partner bei der Knappschaft versichert sind.
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