lausebande-11-2023

48 › Titelthema Farbkunde Rezepte Wenn Sie ein Rezept für Fiebersaft, Nasenspray oder Hustensaft bekommen, ist das meist rosa. Es gibt aber auch grüne, gelbe und blaue Rezepte. Wir erklären die Unterschiede: Auf rosafarbenen Rezepten werden jene Medikamente verschrieben, für welche die gesetzliche Krankenkasse die Kosten übernimmt – bis auf die Zuzahlung. Diese sind 28 Tage gültig. Gelbe Rezepte sind nur sieben Tage gültig. Auf ihnen werden jene Arzneimittel verschrieben, die unter das Betäubungsmittelgesetz fallen. Das sind neben starken Schmerzmitteln beispielsweise einige Medikamente gegen ADHS. Grüne Rezepte sind unbegrenzt gültig, da sie eher den Charakter eines Merkzettels haben. Auf ihnen werden in der Regel nicht verschreibungspflichtige Medikamente notiert, die Sie auch ohne Rezept in der Apotheke bekämen. Die Kosten dafür werden nicht von der Krankenkasse übernommen. Blaue Rezepte erhalten Privatversicherte für ihre Arzneimittel. In der Apotheke zahlen sie dafür den vollen Preis, können die Kosten aber bei ihrer Kasse einreichen. Blaue Rezepte sind drei Monate gültig. Zuzahlungen bei Kindern Anders als Erwachsene sind Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren von Zuzahlungen zu Arzneimitteln befreit. Das gilt für alle verschreibungspflichtigen Medikamente. Für Kinder unter zwölf Jahren trägt die Krankenkasse auch die Kosten für nicht rezeptpflichtige, aber apothekenpflichtige Medikamente. Das gilt übrigens auch für viele homöopathische Arzneimittel, sofern sie auf einem Rezept verordnet wurden. Für Jugendliche zwischen 12 und 18 Jahren werden die Kosten dann übernommen, wenn eine Entwicklungsstörung diagnostiziert wurde. Medizin verabreichen Wenn Ihrem Kind Medizin verschrieben wurde, dann achten Sie darauf, dass es diese entsprechend der ärztlichen Empfehlung einnimmt. Dazu gehören die richtige Dosierung, die sich meistens nach dem Körpergewicht des Kindes richtet, die Häufigkeit und Tageszeit sowie die Gesamtdauer der Einnahme. Manchmal ist wichtig darauf zu achten, dass die Medizin vor, während oder nach einer Mahlzeit eingenommen wird oder nicht zusammen mit bestimmten Lebensmitteln wie Milch. Viele Medikamente speziell für Kinder schmecken süß, so dass die Kinder diese bereitwillig einnehmen. Wenn das Kind trotzdem nicht will, die Einnahme Schmerzen verursacht (z.B. bei Zäpfchen) oder die Arznei bitter Dennoch kann es passieren, dass Sie für den Fiebersaft für Ihre kleine Tochter in der Apotheke Geld bezahlen müssen – obwohl dieser auf Rezept verordnet wurde. Das ist dann der Fall, wenn das gewünschte Medikament den zuvor festgelegten Arzneimittelfestbetrag überschreitet. Hat also die Krankenkasse einen Höchstbetrag von fünf Euro festgelegt, die Apotheke verlangt aber sechs Euro, zahlen Sie die Differenz – in diesem Fall ein Euro – selbst. In zwei Fällen sind Kinder und Jugendliche nicht von der Zuzahlung befreit: Das gilt für Fahrtkosten beispielsweise zum Klinikaufenthalt oder zu einer ambulanten Untersuchung in einer anderen Stadt und zweitens für Zahnersatz und kieferorthopädische Behandlungen, die über die Regelleistung der gesetzlichen Kassen hinausgehen. Hier müssen die Eltern für die Zuzahlung aufkommen. Neben rosa sind manche Rezepte auch grün oder blau. © ABDA Während Erwachsene zwischen 5 und 10 Euro je Medikament zuzahlen müssen, sind Kinder unter zwölf Jahren von Zuzahlungen für Medikamente befreit. © ABDA

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