lausebande-11-2023

50 › Titelthema Vorbereitungen: Bereiten Sie das Kind in Gesprächen oder mit Hilfe von Bilderbüchern auf das vor, was es erwartet. Auch hier gilt wieder: Verharmlosen und verschweigen Sie nichts, aber machen Sie auch nicht unnötig Angst. Nehmen Sie die Sorgen und Ängste des Kindes ernst und erklären Sie, warum die Behandlung nötig ist. Kümmern Sie sich – wenn nötig – um eine Betreuung für Geschwisterkinder. Einige Kliniken bieten einen Geschwister-Kindergarten an. Das kann dann sinnvoll sein, wenn der Aufenthalt länger dauert oder die Fahrtzeit zur Klinik sehr lang ist. Als Elternteil dürfen Sie über Nacht bei Ihrem Kind bleiben, wenn dies „aus medizinischen Gründen notwendig“ ist. Mehr ist gesetzlich nicht geregelt. Was medizinisch notwendig ist, muss der behandelnde Arzt festlegen und bescheinigen. Fachgremien empfehlen eine Begleitung bis zum 9. Geburtstag des Kindes, bei älteren Kindern kann auch ein medizinischer Notfall oder eine besonders schwere Erkrankung das „rooming-in“ notwendig machen. Bis zu welchem Alter die Kosten dafür übernommen werden, regelt jede Krankenkasse individuell. Bei den meisten Kassen liegt die Altersgrenze zwischen dem 6. und dem 12. Geburtstag. Informieren Sie sich vorab. Wenn die räumlichen Möglichkeiten vor Ort gegeben sind, können Sie bei älteren Kindern die Kosten für ein Eltern-Kind-Zimmer auch selbst tragen. Wenn Sie nicht bei Ihrem kranken Kind in der Klinik übernachten dürfen oder möchten, nutzen Sie die Besuchsmöglichkeiten am Tag. Dann können auch die Geschwister mitkommen. Informieren Sie Ihren Arbeitgeber und gegebenenfalls Kita bzw. Schule. Wenn Sie aufgrund des Klinikaufenthalts nicht arbeiten können, dann können Sie Ihre Kindkrank-Tage in Anspruch nehmen. Packen Sie die Kliniktasche für das Kind und falls Sie ebenfalls mit in der Klinik bleiben, auch für sich selbst. Neben Kleidung, Badelatschen und Waschzeug gehören in die Kindertasche Spielzeug, Bücher und ein Kuscheltier. Denken Sie an die notwendigen Dokumente: » Einweisungsschein » Krankenversicherungskarte » Impfpass und Gelbes Kinderuntersuchungsheft bzw. Vorsorgeheft » ggf. Unterlagen bereits durchgeführter Untersuchungen wie Röntgenbilder und Laborbefunde » ggf. Informationen über Medikamente, die Ihr Kind nimmt oder eingenommen hat Bei erforderlichen längeren Klinikaufenthalten sollte bei Kindern ab sechs Jahren wenn möglich ein Krankenhaus mit Klinikschule gewählt werden. Dort werden die Kinder stundenweise unterrichtet. Die Klinikschule arbeitet dazu eng mit der Regelschule des Kindes zusammen. Alternativ können Sie als Eltern engen Kontakt zur Schule oder zu anderen Eltern halten, um über aktuelle Aufgaben informiert zu bleiben. Erste Hilfe bei Kindern leisten Manchmal müssen Sie erste Hilfe leisten, bevor der Rettungsdienst da ist oder Sie eine Praxis erreicht haben. Dann ist die wichtigste und erste – in einer Notfallsituation aber auch die schwerste – Regel: Ruhe bewahren! Nur dann können Sie überlegt handeln und Ihrem Kind die notwendige Ruhe und Hilfe geben, die es braucht. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die Situation: Was ist passiert? Wenn nötig, holen Sie das Kind aus der Gefahrenzone (Badewanne, Feuer) und bringen Sie sich nicht selbst in Gefahr. Überprüfen Sie den Zustand des Kindes: Ist es ansprechbar/bei Bewusstsein, hat es offensichtliche Verletzungen wie blutende Wunden, offene Brüche, Verbrennungen? Stillen Sie starke Blutungen, um bedrohlichen Blutverlust zu vermeiden und halten Sie offene Wunden keimfrei. Reden Sie mit dem Kind, bis der Rettungsdienst eintrifft und beruhigen Sie es. Wenn Sie Ihr Kind nicht selbst in die Praxis oder in die Notaufnahme bringen können, sollten Sie wichtige Telefonnummern immer griffbereit haben: Notruf 112 | Polizei 110 Giftnotruf für Brandenburg 030/19240 Giftnotruf für Sachsen 0361/730730 Bereitschaftsarzt 116117 Außerdem sollten Sie die Nummern des nächst gelegenen Krankenhauses und dort der Kinderstation und Ihrer Kinderarztpraxis, bei Säuglingen auch die der Hebamme, parat haben. Um auf Notsituationen gut vorbereitet zu sein, hilft es, wenn der letzte Besuch eines Erste-HilfeKurses nicht allzu lange zurückliegt. Für Eltern gibt es spezielle Kurse für Erste-Hilfe am Baby und Kind. Fragen Sie dazu bei der Krankenkasse, den Johannitern oder dem DRK nach.

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