Platzkosten abzuziehen ist und den Eltern entspre-
chend nicht angerechnet werden darf. Das ist ein kur-
zer Satz für ein komplexes Verfahren, aber Fakt bleibt:
die Cottbuser Stadtverwaltung rechnet anders. Weder
in der stadteigenen Gebührensatzung noch in den Emp-
fehlungen an die Kitaträger gab es bisher dazu Erläute-
rungen. Jetzt liegt uns erstmals ein solches Schreiben
vor, und es bestätigt uns in der Überzeugung, dass das
Berechnungsverfahren der Stadt falsch sein muss. Es
geht den Trägern nicht einmal umdie Höhe der Gebüh-
ren/Entgelte, sondern umganz grundsätzliche Berech-
nungsfehler. Im Übrigen: die Stadt Potsdam verfährt
Luxusartikel Kind – Teil 4
Der Ton in Cottbus wird rauer. Andernorts auch.
Warum sagen Sie zu den
neuen Cottbuser Kitage-
bühren: „Nicht mit uns“?
Ich sage nein, weil das Be-
rechnungsverfahren der Stadt
Cottbus nicht gesetzmäßig ist.
Es gibt ein gut kommentiertes
Kitagesetz für das Land Bran-
denburg, es gibt Rechtsgutachten und Bundesurteile
mit einer eindeutigen Rechtsauffassung. Aus all dem
geht hervor, dass ein institutioneller Zuschuss zur Ki-
tafinanzierung der Kommune an die Träger von den
Kitagebühren :: Seite 18
Ein weiteres Beispiel: Familie Richter aus Tauer
Auch Christina Richter aus Jänschwalde wurde
der Klageweg gegen die Kita ihrer Kinder, die
sich in der Gemeinde Tauer befindet, quasi aufgezwun-
gen. Eine Woche vor Inkrafttreten der dortigen neuen
Gebührensatzung erfuhr sie aus demAmtsblatt davon
– bei Familie Richter mit Tochter Annalena (6) und den
zweieinhalbjährigen Drillingen Katharina, Alexander
und Konstantin eine saftige Erhöhung um 30 Prozent!
Auch hier gab es zuvor keine Information an die El-
tern, es war imVorfeld lediglich von einer geringfügi-
gen Gebührenerhöhung die Rede. Familie Richter wird
künftig mit 800 Euro pro Monat für Kitagebühren und
Essengeld zur Kasse gebeten. Überhaupt nicht nach-
vollziehbar ist vor allem, dass die Satzung der Gemein-
de gegen das Kitagesetz des Landes verstößt. Das Ki-
tagesetz sagt eindeutig, dass Gebühren nach Zahl der
unterhaltsfähigen Kinder zu staffeln sind. In Tauer en-
det diese Staffel beim 3. Kind, jedes weitere Kind kos-
tet genauso viel wie das 3. Kind. Ein Fehler, bei dem
sich die Gemeinde trotz klarer Gesetzeslage stur stellt.
Christina Richter stört insbesondere die fehlende Staf-
felung ab dem 4. Kind, hier werden Mehrkindfamili-
en im krassen Gegensatz zum Landesgesetz bestraft.
Zudemwerden Familienmit guter Bildung und gutem
Einkommen in Tauer besonders stark zur Kasse gebe-
ten, eine befreundete Familie zahlt sogar 90 Prozent
mehr für ihr Kind. Dafür gibt es weder mehr Leistung
nochmehr Qualität. Auch hier regiert Uneinsichtigkeit
die Amtspersönlichkeiten samt direkter Aufforderung:
„Dann klagen Sie doch!“. Ein Anwalt ist inzwischen
engagiert. Man spielt also auch andernorts ausgerech-
net mit den bildungsstarken Familien, die so wichtig
für die Zukunft unserer Lausitz sind.
Das Dilemma um Kitagebühren scheint kein Ende zu nehmen. Zwei weitere Beispiele unserer Beitrags-
reihe „Luxusartikel Kind“ zeigen, wie verfahren die Lage zwischen den Kommunen auf der einen und
den Trägern und Eltern auf der anderen Seite inzwischen ist. Während Cottbuser Eltern im Streit um die Erhö-
hung der Kitagebühren inzwischen eine Klage vorbereiten, wird der Ton der Stadt gegenüber Kitaträgern rau-
er. Einige halten sich noch nicht an die neue Gebührenordnung, diesen wurde durch die Stadt nun zum 20.
Dezember ein Ultimatum gestellt. Geht es nach der Stadt, sollen diese Träger doch klagen, oder eben die El-
tern gegen die Träger. Ein Spiel, bei dem alle verlieren: Eltern und Träger noch mehr Geld, die Stadt ihr Prä-
dikat familienfreundlich. Wir sprachen mit Jörn Meyer, Geschäftsführer der Jugendhilfe Cottbus gem. GmbH,
die für ihre Kitas auch noch kein Einvernehmen mit der Stadt hergestellt hat:




