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Platzkosten abzuziehen ist und den Eltern entspre-

chend nicht angerechnet werden darf. Das ist ein kur-

zer Satz für ein komplexes Verfahren, aber Fakt bleibt:

die Cottbuser Stadtverwaltung rechnet anders. Weder

in der stadteigenen Gebührensatzung noch in den Emp-

fehlungen an die Kitaträger gab es bisher dazu Erläute-

rungen. Jetzt liegt uns erstmals ein solches Schreiben

vor, und es bestätigt uns in der Überzeugung, dass das

Berechnungsverfahren der Stadt falsch sein muss. Es

geht den Trägern nicht einmal umdie Höhe der Gebüh-

ren/Entgelte, sondern umganz grundsätzliche Berech-

nungsfehler. Im Übrigen: die Stadt Potsdam verfährt

Luxusartikel Kind – Teil 4

Der Ton in Cottbus wird rauer. Andernorts auch.

Warum sagen Sie zu den

neuen Cottbuser Kitage-

bühren: „Nicht mit uns“?

Ich sage nein, weil das Be-

rechnungsverfahren der Stadt

Cottbus nicht gesetzmäßig ist.

Es gibt ein gut kommentiertes

Kitagesetz für das Land Bran-

denburg, es gibt Rechtsgutachten und Bundesurteile

mit einer eindeutigen Rechtsauffassung. Aus all dem

geht hervor, dass ein institutioneller Zuschuss zur Ki-

tafinanzierung der Kommune an die Träger von den

Kitagebühren :: Seite 18

Ein weiteres Beispiel: Familie Richter aus Tauer

Auch Christina Richter aus Jänschwalde wurde

der Klageweg gegen die Kita ihrer Kinder, die

sich in der Gemeinde Tauer befindet, quasi aufgezwun-

gen. Eine Woche vor Inkrafttreten der dortigen neuen

Gebührensatzung erfuhr sie aus demAmtsblatt davon

– bei Familie Richter mit Tochter Annalena (6) und den

zweieinhalbjährigen Drillingen Katharina, Alexander

und Konstantin eine saftige Erhöhung um 30 Prozent!

Auch hier gab es zuvor keine Information an die El-

tern, es war imVorfeld lediglich von einer geringfügi-

gen Gebührenerhöhung die Rede. Familie Richter wird

künftig mit 800 Euro pro Monat für Kitagebühren und

Essengeld zur Kasse gebeten. Überhaupt nicht nach-

vollziehbar ist vor allem, dass die Satzung der Gemein-

de gegen das Kitagesetz des Landes verstößt. Das Ki-

tagesetz sagt eindeutig, dass Gebühren nach Zahl der

unterhaltsfähigen Kinder zu staffeln sind. In Tauer en-

det diese Staffel beim 3. Kind, jedes weitere Kind kos-

tet genauso viel wie das 3. Kind. Ein Fehler, bei dem

sich die Gemeinde trotz klarer Gesetzeslage stur stellt.

Christina Richter stört insbesondere die fehlende Staf-

felung ab dem 4. Kind, hier werden Mehrkindfamili-

en im krassen Gegensatz zum Landesgesetz bestraft.

Zudemwerden Familienmit guter Bildung und gutem

Einkommen in Tauer besonders stark zur Kasse gebe-

ten, eine befreundete Familie zahlt sogar 90 Prozent

mehr für ihr Kind. Dafür gibt es weder mehr Leistung

nochmehr Qualität. Auch hier regiert Uneinsichtigkeit

die Amtspersönlichkeiten samt direkter Aufforderung:

„Dann klagen Sie doch!“. Ein Anwalt ist inzwischen

engagiert. Man spielt also auch andernorts ausgerech-

net mit den bildungsstarken Familien, die so wichtig

für die Zukunft unserer Lausitz sind.

Das Dilemma um Kitagebühren scheint kein Ende zu nehmen. Zwei weitere Beispiele unserer Beitrags-

reihe „Luxusartikel Kind“ zeigen, wie verfahren die Lage zwischen den Kommunen auf der einen und

den Trägern und Eltern auf der anderen Seite inzwischen ist. Während Cottbuser Eltern im Streit um die Erhö-

hung der Kitagebühren inzwischen eine Klage vorbereiten, wird der Ton der Stadt gegenüber Kitaträgern rau-

er. Einige halten sich noch nicht an die neue Gebührenordnung, diesen wurde durch die Stadt nun zum 20.

Dezember ein Ultimatum gestellt. Geht es nach der Stadt, sollen diese Träger doch klagen, oder eben die El-

tern gegen die Träger. Ein Spiel, bei dem alle verlieren: Eltern und Träger noch mehr Geld, die Stadt ihr Prä-

dikat familienfreundlich. Wir sprachen mit Jörn Meyer, Geschäftsführer der Jugendhilfe Cottbus gem. GmbH,

die für ihre Kitas auch noch kein Einvernehmen mit der Stadt hergestellt hat: