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Aktuelles :: Seite 6

präsentiert

Was ändert sich für Kinder/Eltern bei Trennung/

Scheidung der Eltern? Anwaltsarbeit in dem Kontext.

schreibt die scheidungswilligen Eltern an und in-

formiert über die Möglichkeiten der Beratung.

Trennung auf Paarebene ist nicht gleich Trennung

auf Elternebene. Grundsätzlich haben die verheira-

teten Eltern beide weiterhin die gemeinsame elterli-

che Sorge. Nichtverheiratete Eltern haben entweder

die gemeinsame Sorgeerklärung beim Jugendamt

abgegeben, die gemeinsame Sorge gerichtlich re-

geln lassen oder nur ein Elternteil hat die alleinige

elterliche Sorge. Dies bleibt so bei einer Trennung

erhalten.

Erster Ansprechpartner bei Problemen auf der El-

ternebene, die nicht miteinander gelöst werden

können, sind Beratungsstellen und das Jugendamt.

Sollte auf diesem Wege keine Lösung gefunden wer-

den, können sich Elternteile allein oder mit Hilfe

eines Rechtsanwaltes/Rechtsanwältin mit Tätig-

keitsschwerpunkt im Familienrecht an das Amtsge-

richt des Wohnortes der Kinder wenden. Es gibt für

gerichtliche Verfahren betreffend die elterliche Sor-

ge und den Umgang im Gegensatz zum Kindesunter-

haltsverfahren keinen Anwaltszwang.

An gerichtliche Verfahren die elterliche Sorge und

den Umgang betreffend wird oft vom Amtsgericht

für das Kind/die Kinder ein Verfahrensbeistand „An-

walt des Kindes“ (Rechtsanwälte/Sozialpädagogen/

Sozialarbeiter) bestellt. Dieser vertritt die Interessen

des Kindes und wird auch als Vermittler eingesetzt.

In den Netzwerken Gesunde Kinder kommen

Patinnen und Paten oft mit gerade in Tren-

nung lebenden oder mit bereits getrennten Eltern

in Berührung. Hilfe von Außen und die Abgrenzung

zur Patenrolle sind hier besonders wichtig.

Vieles ändert sich in den Lebenswelten aller Fa-

milienmitglieder. Trennung von Paaren bedeutet

für Kinder meist der Auszug eines Elternteils oder

Umzug mit einem Elternteil in ein neues Zuhause.

Es kommen neue Partner, deren Familien und viel-

leicht auch weitere Kinder hinzu. Die Eltern sind

oft hochemotional. Sie sollten jedoch sachlich in

der Lage sein, in der Zeit des Zusammenlebens die

Betreuung, den Kontakt bzw. den Umgang für das

Kind/die Kinder und die Eltern zu regeln. Sie soll-

ten die finanziellen Bedarfe des Kindes/der Kinder,

den sogenannten Kindesunterhalt klären.

Eltern bleiben Eltern ein Leben lang trotz Tren-

nung/Scheidung des Elternpaares!

Die Scheidung als solches ist das symbolische Zer-

reißen der Heiratsurkunde durch einen Beschluss

des Amtsgerichts. Wenn Eltern sich scheiden las-

sen, wird vom zuständigen Amtsgericht von Amts

wegen keine Entscheidung hinsichtlich der Angele-

genheiten der gemeinsamen Kinder des Ehepaares,

insbesondere der elterlichen Sorge und zum Um-

gang oder Kindesunterhalt getroffen. Das Amtsge-

richt informiert das örtlich zuständige Jugendamt,

dass sich Eltern scheiden lassen. Das Jugendamt

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