Previous Page  7 / 68 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 7 / 68 Next Page
Page Background

Lokale Netzwerke vor Ort in der Lausitz:

Netzwerk Gesunde Kinder

Dahme-Spreewald

c/o Klinikum Dahme-Spreewald GmbH

Köpenicker Str. 29, 15711 Königs Wusterhausen

Schillerstraße 29, 15907 Lübben

kostenfreies Info-Telefon

0800 64546337 (0800 NGKINDER)

ngk-lds@awo-bb-sued.de

Netzwerk Gesunde Kinder Guben

c/o Naemi-Wilke-Stift

Wilkestraße 14 „Haus Elisabeth“

Telefon / Fax (03561) 40 32 - 61 / -25

E-Mail

netzwerk@naemi-wilke-stift.de

Netzwerk Gesunde Kinder Spremberg

c/o Albert-Schweitzer-Werk-Familienwerk

Fröbelstraße 1, 03130 Spremberg

Telefon (03563) 52295

E-Mail

kindernetz@krankenhaus-spremberg.de

Niederlausitzer Netzwerk Gesunde Kinder

c/o Klinikum Niederlausitz GmbH

Friedensstraße 18, 01979 Lauchhammer

Telefon /Fax (03573) 75 - 34 72 / - 34 76

E-Mail

ekib@klinikum-niederlausitz.de

Netzwerk Gesunde Kinder

c/o Paul Gerhardt Werk – Diakonische Dienste

Netzwerkbüro Forst.

Robert-Koch-Str. 35, 03149 Forst

Telefon / Fax (03562) 69 - 34 99 / -35 13

E-Mail

netzwerk.forst@pagewe.de

Netzwerkbüro Kolkwitz

Am Klinikum 30, 03099 Kolkwitz

Telefon /Fax (0355) 78 40 -877 / -878

E-Mail

netzwerk.kolkwitz@pagewe.de

Netzwerkbüro Cottbus

Thiemstr. 111, Haus 45, 03048 Cottbus

Telefon (0355) 46 21 30

E-Mail

netzwerk.cottbus@pagewe.de

Netzwerk Gesunde Kinder Oberspreewald

– Lausitz c/o Arbeiterwohlfahrt Regionalverband

Brandenburg Süd e. V.

Rudolf-Breitscheid-Straße 24, 03222 Lübbenau

Telefon / Fax (03542) 93 84 - 251 /- 409

E-Mail

gesunde-kinder@awo-bb-sued.de

Elbe-Elster Netzwerk Gesunde Kinder

c/o Elbe-Elster Klinikum GmbH

Alte Prettiner Straße,04916 Herzberg (Elster)

Telefon 03535 49-12 - 71

E-Mail

gesunde-kinder@lkee.de www.netzwerk-gesunde-kinder.de

Die Beratungen in den jeweilig ortsansässigen Beratungs-

stellen und die der Jugendämter sind kostenfrei. Die

Kosten für den Rechtsanwalt trägt grundsätzlich jeder El-

ternteil selbst. Hierfür kommen bis auf eine Erstberatung

selten Rechtsschutzversicherungen auf. Es besteht die

Möglichkeit, bei geringemEinkommen Beratungshilfe (au-

ßergerichtliche Beratung/Tätigkeit des Rechtsanwaltes)

und Verfahrenskostenhilfe (vgl. Prozesskostenhilfe) beim

Amtsgericht zu beantragen. Verfahrens- und Prozesskos-

tenhilfe sind Kredite vom Staat, die für die Eltern in dem

jeweiligen gerichtlichen Verfahren die Gerichtskosten

(Gerichtsgebühren/Kosten für den Verfahrensbeistand/

Kosten für Sachverständige) und Rechtsanwaltskosten

übernehmen.

Wichtig ist es, das Kind/die Kinder im Blick zu haben, d. h.

sie über den eigenen Paarkonflikt nicht aus dem Blick zu

verlieren. Die Eltern sind die Erwachsenen, Kinder bleiben

Kinder. Gut ist es für Kinder, wenn ihnen nach der Tren-

nung der Eltern so viel wie möglich an Gewohntem erhal-

ten bleibt wie Rituale, die Schule, der Hort, die Freunde,

die Großfamilien etc. Dies erfordert viel Kraft, viel Geduld

und viel Verständnis von allen Beteiligten.

Literaturtipps:

Lederle von Eckardstein/Niesel /Salzgeber/Schönfeld:

Eltern bleiben Eltern. Hilfen für Kinder bei Trennung

und Scheidung

, Herausgeber: Deutsche Arbeitsgemein-

schaft für Jugend- und Eheberatung e. V.

Remo H. Largo/Monika Czernin

„Glückliche Schei-

dungskinder – Was Kinder nach der Trennung brau-

chen“

Piper Verlag

Jeannette Randerath/Imke Sönnichsen

„Fips versteht

die Welt nicht mehr – Wenn Eltern sich trennen“

Alexandra Maxeimer/Anke Kuhl „Alles Familie!“

CVD:

Kinder lassen sich nicht scheiden. Hilfen für Kinder

bei Trennung der Eltern, Deutsche Liga für das Kind, 2013

Netzwerk Gesunde Kinder Cottbus in Kooperation mit

Antje Gerdes (Rechtsanwältin)

Fachanwältin für Familienrecht (Mediatorin)