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Aktuelles :: Seite 6

präsentiert

Mobil mit Kind und Rad

Fahrradanhänger:

Die Sicherheit von Fahrradan-

hängern wurde lange Zeit diskutiert. Mittlerweile

haben Crashtests und Studien bestätigt, dass ein

sicherheitsüberprüfter Anhänger die beste Variante

darstellt, Kinder ab ca. 6 Monaten mit dem Fahrrad

zu befördern. Im Anhänger ist eine Sitzschale in-

tegriert. Kinder in der Babyschale fallen bei einem

Unfall nicht tief und sind im Innenraum geschützt

– sofern der Anhänger einen Überrollbügel hat, die

Kinder angeschnallt sind und Helme tragen.

Wer sich einen Fahrradanhänger anschaffen möch-

te, sollte folgende Aspekte beachten:

Lassen Sie sich in einem Fahrradgeschäft beraten,

machen Sie eine Probefahrt mit Ihrem Fahrrad und

dem Hänger. Auch hier muss das TÜV-GS-Zeichen

vorhanden sein.

Die Kinder müssen imAnhänger immer angeschnallt

sein und Helm tragen oder, wenn sie noch nicht

sitzen können, in einer fixierten Babyschale ange-

schnallt sein. Machen sie ausreichende Probefahr-

ten ohne Kind, bis Sie sich sicher fühlen. Besondere

Vorsicht ist beim Abbiegen geboten und denken Sie

immer an ausreichende Beleuchtung.

Fahrradsitze:

Ein Kind auf dem Fahrradsitz zu

transportieren, setzt zweierlei voraus: einen sicheren

Fahrer und ein Kind, das wie oben bereits erwähnt,

eigenständig aufrecht sitzen kann und auch bei Er-

schütterungen stabil das Gleichgewicht hält. Kinder

sollten immer mit Helm befördert werden und an-

geschnallt sein! Fahrer sollten Rucksäcke nur dann

auf dem eigenen Rücken mitnehmen, wenn das Kind

trotzdem noch Freiraum hat. Die Sattelfedern des

Fahrradsitzes sollten aufgrund der Quetschgefahr

der Kinderhände abgedeckt werden. Das Kind sollte

langsam, zunächst über kleine Fahrstrecken an den

Transport gewöhnt werden. Nach der Straßenver-

kehrsordnung dürfen „Auf Fahrrädern ... nur Kinder

unter 7 Jahren von mindestens 16 Jahre alten Perso-

nen mitgenommen werden, wenn für die Kinder be-

sondere Sitze vorhanden sind und durch Radverklei-

dungen oder gleich wirksame Vorrichtungen dafür

gesorgt wird, dass die Füße der Kinder nicht in die

Speichen geraten können“ (BAG, 2015). Die Monta-

ge der Sitze sollte immer nach Gebrauchsanweisung

Mit Kindern ändert sich für Eltern sehr viel,

auch ihr Mobilitätsverhalten. Aufs Radfah-

ren muss dabei nicht verzichten werden –

im Gegenteil: Kinderfahrradanhänger, Kindersitze

und Transporträder etc. sind vielseitige Alternativen

zu Kinderwagen, Auto und Bus.

Für welche Transportmöglichkeiten sich Famili-

en mit Kindern entscheiden, ist ganz individuell.

Eltern leben vor, dass das Fahrrad ein vielseitiges

Verkehrsmittel ist und Spaß macht, aber auch einige

Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden müssen.

Bitte achten Sie bei der Mitnahme von Säuglingen

darauf, dass der Säugling alleine sicher und stabil

sitzen kann und einen Helm trägt! Bedenklich ist die

Mitnahme von Säuglingen im Tragetuch.

Fahrradhelme:

In Deutschland gib es nach dem

Gesetz für das Tragen eines Helmes beim Fahrrad-

fahren keine Pflicht, trotz allem ist es ratsam, einen

Helm zu tragen und auch Säuglingen und Kindern

beim Fahrradfahren einen Helm aufzusetzen. Eltern

sind hier Vorbilder für den Nachwuchs

Beim Kauf ist auf das TÜV-GS-Zeichen zu achten.

Größe und Einstellung des Helmes müssen stimmen:

Er darf nicht wackeln und nicht über die Stirn oder

nach hinten rutschen. Prüfen Sie regelmäßig, ob die

Helmgurte noch richtig eingestellt sind.

Kaufen Sie den Helm gemeinsam mit Ihrem Kind.

Kaufen Sie einen neuen Helm! In jedem Helm soll-

te das Herstellungsdatum vermerkt sein. Kunststof-

fe altern. Nach etwa fünf Jahren ist ein Helm nicht

mehr stabil genug. Finger weg von Sonderangeboten

ohne Herstellerdatum!

Achtung:

Auf Spielplätzen müssen Kinder den

Fahrradhelm abnehmen. Er kann zu schweren Ver-

letzungen führen, wenn er an Spielgeräten hängen

bleibt. Ein Kinderhelm sollte ersetzt werden, wenn

das Kind mit dem Helm gestürzt und der Helm mit

dem Kinderkopf aufgeprallt ist. Ausgetauscht wer-

den muss ein Helm auf jeden Fall, wenn die ge-

schäumte Innenschale Beschädigungen aufweist.

Gravierende Schäden, die die Schutzwirkung auf-

heben, können zum Beispiel auch entstehen, wenn

Kinder mit ihrem Helm Fußball spielen.

Quellen:

www.kindersicherheit.de

|

www.radschlag-info.de