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Ratgeber :: Seite 55

keit der Eltern begründet, dann

können diese die ihnen angebo-

tenen Familienhilfen häufig nicht

annehmen und die Kinder leben

weiterhin in einer Gefährdung. -

Das Jugendamt muss dann einen

Schritt weiter gehen und bei Kin-

deswohlgefährdung die Eltern

davon überzeugen, dass die Kin-

der vorerst die Familie verlassen

und anderweitig versorgt werden

müssen. Sind die Eltern nicht ein-

verstanden, muss das Jugendamt

zum Schutz des Kindes das Fa-

miliengericht einschalten. Die-

ses kann die Unterbringung des

Kindes in einer Pflegefamilie ver-

anlassen.

Manchmal müssen Kinder zu ih-

rem Schutz direkt und schnell aus

seiner Familie geholt und unter-

gebracht werden. Dieses Kind

wird dann vom Jugendamt „in

Obhut“ (SGB VIII, § 42) genom-

men und findet erst einmal je

nach Alter Unterkunft in einer Be-

reitschaftspflegestelle oder dem

Kinder-und

Jugendnotdienst.

Unmittelbar wird vom Amt das

Familiengericht eingeschaltet,

wenn notwendig.

Recht auf Familie

Kinder haben ein Recht darauf, in

einer Familie aufzuwachsen. Da-

her wird für jedes Kind geprüft,

ob es in einer Pflegefamilie leben

kann.

• Kann es sich auf Menschen

einlassen?

Wie wird ein Kind ein

Pflegekind?

Der Fall: Kin-

der geraten in ihrer Familie in

Not. Die Eltern sind nicht in der

Lage, das alltägliche Leben mit

ihren Kindern geregelt zu bekom-

men. Aufgrund ihrer eigenen Le-

bensproblematik sind sie allzu

sehr mit sich selbst beschäftigt

und können ihren Kindern keine

verlässlichen Eltern sein. Manche

Eltern können aufgrund einer ei-

gener schweren Erkrankung oder

eines Unfalls ihre Kinder nicht

mehr versorgen, andere Eltern

geraten aufgrund äußerer Um-

stände wie Arbeitslosigkeit oder

Scheidung in eine schwere emo-

tionale Krise. - Bei Bekanntwer-

den/Bekanntsein des Falles wird

zuallererst diesen Eltern vom Ju-

gendamt Hilfe angeboten, die da-

rauf abzielt, dass die Eltern ihre

Kinder wieder selbst versorgen

können. Diese ambulanten fa-

milienstützenden Maßnahmen

(z.B. Sozialpädagogische Fami-

lienhilfe) werden für einen län-

geren Zeitraum angeboten. In

dieser Zeit soll sich die Familie

wieder stabilisieren, damit die

Eltern ihre Kinder wieder eigen-

verantwortlich erziehen können.

Meist sind die familienstützenden

Hilfen zur Erziehung erfolgreich,

besonders dann, wenn äußere Ur-

sachen für die Familienkrise ver-

antwortlich waren. Liegen die Ur-

sachen der Familienkrise jedoch

überwiegend in der Persönlich-

Wie wird ein Kind Pflegekind?

Jedes Kind hat das Recht in einer Familie aufzuwachsen

Karl-Heinz Köckritz, Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, Diplom-Pädagoge

Jugendhilfe Cottbus gem. GmbH, Erziehungs- und Familienberatungsstelle

im Familienhaus, Am Spreeufer 14/15, 03044 Cottbus

• Kann es Nähe vertragen?

Möchte es in einer

Familie leben?

• Wird die Rückkehr zur

Herkunftsfamilie

unwahrscheinlich sein?

• Was hat das Kind für

Bedürfnisse?

• Gibt es Bewerber, die zu

diesem Kind passen?

Spricht alles dafür, dass das Kind

in einer Pflegefamilie leben kann,

dann müssen die Sorgeberechtig-

ten, das Jugendamt und evtl. das

Gericht entsprechend entscheiden.

„Mein Lebensbuch“,

ISBN: 978-3-9808655-5-5

www.jhcb.de