Ratgeber :: Seite 55
keit der Eltern begründet, dann
können diese die ihnen angebo-
tenen Familienhilfen häufig nicht
annehmen und die Kinder leben
weiterhin in einer Gefährdung. -
Das Jugendamt muss dann einen
Schritt weiter gehen und bei Kin-
deswohlgefährdung die Eltern
davon überzeugen, dass die Kin-
der vorerst die Familie verlassen
und anderweitig versorgt werden
müssen. Sind die Eltern nicht ein-
verstanden, muss das Jugendamt
zum Schutz des Kindes das Fa-
miliengericht einschalten. Die-
ses kann die Unterbringung des
Kindes in einer Pflegefamilie ver-
anlassen.
Manchmal müssen Kinder zu ih-
rem Schutz direkt und schnell aus
seiner Familie geholt und unter-
gebracht werden. Dieses Kind
wird dann vom Jugendamt „in
Obhut“ (SGB VIII, § 42) genom-
men und findet erst einmal je
nach Alter Unterkunft in einer Be-
reitschaftspflegestelle oder dem
Kinder-und
Jugendnotdienst.
Unmittelbar wird vom Amt das
Familiengericht eingeschaltet,
wenn notwendig.
Recht auf Familie
Kinder haben ein Recht darauf, in
einer Familie aufzuwachsen. Da-
her wird für jedes Kind geprüft,
ob es in einer Pflegefamilie leben
kann.
• Kann es sich auf Menschen
einlassen?
Wie wird ein Kind ein
Pflegekind?
Der Fall: Kin-
der geraten in ihrer Familie in
Not. Die Eltern sind nicht in der
Lage, das alltägliche Leben mit
ihren Kindern geregelt zu bekom-
men. Aufgrund ihrer eigenen Le-
bensproblematik sind sie allzu
sehr mit sich selbst beschäftigt
und können ihren Kindern keine
verlässlichen Eltern sein. Manche
Eltern können aufgrund einer ei-
gener schweren Erkrankung oder
eines Unfalls ihre Kinder nicht
mehr versorgen, andere Eltern
geraten aufgrund äußerer Um-
stände wie Arbeitslosigkeit oder
Scheidung in eine schwere emo-
tionale Krise. - Bei Bekanntwer-
den/Bekanntsein des Falles wird
zuallererst diesen Eltern vom Ju-
gendamt Hilfe angeboten, die da-
rauf abzielt, dass die Eltern ihre
Kinder wieder selbst versorgen
können. Diese ambulanten fa-
milienstützenden Maßnahmen
(z.B. Sozialpädagogische Fami-
lienhilfe) werden für einen län-
geren Zeitraum angeboten. In
dieser Zeit soll sich die Familie
wieder stabilisieren, damit die
Eltern ihre Kinder wieder eigen-
verantwortlich erziehen können.
Meist sind die familienstützenden
Hilfen zur Erziehung erfolgreich,
besonders dann, wenn äußere Ur-
sachen für die Familienkrise ver-
antwortlich waren. Liegen die Ur-
sachen der Familienkrise jedoch
überwiegend in der Persönlich-
Wie wird ein Kind Pflegekind?
Jedes Kind hat das Recht in einer Familie aufzuwachsen
Karl-Heinz Köckritz, Diplom-Sozialarbeiter/-pädagoge, Diplom-Pädagoge
Jugendhilfe Cottbus gem. GmbH, Erziehungs- und Familienberatungsstelle
im Familienhaus, Am Spreeufer 14/15, 03044 Cottbus
• Kann es Nähe vertragen?
Möchte es in einer
Familie leben?
• Wird die Rückkehr zur
Herkunftsfamilie
unwahrscheinlich sein?
• Was hat das Kind für
Bedürfnisse?
• Gibt es Bewerber, die zu
diesem Kind passen?
Spricht alles dafür, dass das Kind
in einer Pflegefamilie leben kann,
dann müssen die Sorgeberechtig-
ten, das Jugendamt und evtl. das
Gericht entsprechend entscheiden.
„Mein Lebensbuch“,
ISBN: 978-3-9808655-5-5
www.jhcb.de




