Eltern fordern Beitragsfreiheit – Land geht nächste Schritte

Datum: Donnerstag, 29. August 2019 10:22


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Mit ihrer Petition „Worauf warten? Mehr Qualität und Beitragsfreiheit – jetzt!“ möchte der Landeselternbeirat Brandenburg Druck auf den am 1. September neu formierten Landtag ausüben, das Brandenburger Kitagesetz grundlegend zu reformieren. Mit der Reform sollen fünf konkrete Forderungen umgesetzt werden, die auf kostenlose und hochqualitative, frühkindliche Bildung abzielen. Betroffen sind alle Brandenburger Eltern, ErzieherInnen, Tagesmütter/-väter und TrägervertreterInnen – sie alle haben die Chance, mit ihrer Petitionsunterzeichnung den Ruf des Landeselternbeirats nach einer fairen, sozialen und zukunftsorientierten Gestaltung des Kita-Gesetzes zu untermauern.
Im Zuge einer Reform des Kitagesetzes sollen nach dem Landeselternbeirat folgende Forderungen beachtet werden:

1. Landesweite Beitragsfreiheit mit gleichzeitiger Qualitätsentwicklung in allen Einrichtungsformen
2. Landesweite Einführung eines Bildungsschlüssels, der Betreuungszeiten über acht Stunden, Ausfallzeiten sowie Vor- und Nachbereitungszeiten von ErzieherInnen berücksichtigt und finanziert
3. Erweiterung von Qualität und Kapazitäten der Ausbildungs- und Studienplätze sowie Schaffung von Möglichkeiten der Ausbildungsvergütung
4. Hundertprozentige Klarheit über die Regelung der Kitafinanzierung für alle Beteiligten, sodass kein Auslegungsspielraum mehr vorhanden ist
5. Eine Verpflichtung zur Betrachtung der Wohnortnähe bei der Vergabe von Betreuungsplätzen

Die Forderungen fassen alle wesentlichen Kritikpunkte zusammen, die gegenüber der Brandenburger Kitasituation immer wieder von verschiedenen Seiten bemängelt werden. Hier finden Interessierte die Petition:

www.worauf-warten-brandenburg.de 


Der Brandenburger Städte- und Gemeindebund (StGB) bekräftigte kurz nach Veröffentlichung der Petition die Anliegen des Landeselternbeirats. Laut Vizepräsidentin Kerstin Hoppe müsse das Land den Mut haben, das Gesetz den aktuellen Gegebenheiten anzupassen und neu zu fassen. Eine sofortige Abschaffung der Elternbeiträge könne nach StGB-Geschäftsführer Jens Graf jedoch nicht unterstützt werden – zumindest nicht „ohne eine Aussage, wie das finanziert werden soll“.

Stimmen zur Petition
Warum unterzeichneten Lausitzer Eltern? Ein kleiner Einblick in rege Diskussionen zur Petition:

„Da wir zur Zeit mit 2 Kindern monatlich einen Beitrag von 500 Euro zahlen. Man kann es sich gar nicht leisten, ein drittes Kind zu bekommen und dann noch nebenbei zu sparen.“
Anna A., Schönewalde

„Weil immer nur die zur Kasse gebeten werden, die durch ihre berufliche Tätigkeit auf die Kinderbetreuung angewiesen sind“
Tina U., Cottbus

„Man sollte im sozialen Bereich keine Unterschiede machen zwischen den einzelnen Bundesländern.“
Janina M., Wendisch Rietz

„[Mein] Kind startet grad in die Kita, finde es ungerecht als arbeitende Bevölkerung Höchstsätze für Betreuung zahlen zu müssen, obwohl Kinder von Geringverdienern genau die gleiche Betreuung erhalten.“
Jana S., Göritz


Gute-Kita-Gesetz
Wie wir schon in der Maiausgabe der lausebande berichteten, bringt das „Gute-Kita-Gesetz“ zum 1. August einige Verbesserungen mit sich. Sie können als erste Schritte in die Richtung der Forderungen des Landeselternbeirats betrachtet werden. Mit Mitteln in Höhe von 165 Millionen Euro schraubt das Gesetz an der Kitasituation in Brandenburg. Wir geben einen Überblick über Änderungen:

Für Eltern:
Ausweitung der Beitragsfreiheit
Empfänger von Sozialleistungen sowie Familien mit einem Haushaltseinkommen von höchstens 20.000 Euro zahlen künftig keine Elternbeiträge mehr. (Bau-) Kindergeld und Eigenheimzulagen werden hierbei nicht mit hinzuaddiert – Unterhaltsleistungen, Waisen- und Erwerbsunfähigkeits- bzw. Erwerbsminderungsrenten hingegen schon. Beim Arbeitslosengeld 1 kommt es auf die Höhe an.
Zur Beitragsbefreiung muss zum Beginn des Kitajahres der Leistungsbescheid bzw. Einkommensnachweis bei der Kita-Leitung vorgelegt werden.
Liegt das Haushaltseinkommen knapp über der 20.000-Euro-Grenze und müssen deshalb Kitagebühren gezahlt werden, kann sich ein Antrag auf Rückerstattung der Gebühren beim Jugendamt lohnen. Das Jugendamt prüft daraufhin, ob die Beiträge in unzumutbarer Höhe liegen.

Stärkere Beteiligung
Um Eltern mehr in die Kita-Arbeit zu integrieren, gibt es mehr Unterstützung für Elternbeiräte. Unter anderem wird im Ministerium eine Servicestelle eingerichtet, die als Ansprechpartner für Eltern dient.

Für Kitas:
Finanzielle Förderung längerer Betreuungszeiten
Gegen Antrag erhalten Kitas mit verlängerten Öffnungszeiten eine Förderung. Konkret wird eine Arbeitsstunde pro Tag für eine Gruppe von sechs Kindern, die durchschnittlich mehr als 8 Stunden täglich betreut werden, anteilig mitfinanziert.

Mehr Zeit für Anleitung
Statt einer werden künftig drei Wochenstunden finanziert, in denen Neu- oder Quereinsteiger in Kitas angeleitet werden.