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Titelthema :: Seite 33

ße 45, 03048 Cottbus. Nachfragen sind auch unter

Telefon 0355 2893-853 oder -800 möglich. Förder-

fähig sind seit vergangenem Jahr auch Erholungs-

aufenthalte in Familienferienstätten oder anderen

für den Zweck der Familienerholung geeigneten

Ferienunterkünften im In- und Ausland. Die Rei-

sedauer muss mindestens 5 Tage aber höchstens

14 Tage betragen. An- und Abreise gelten als 1 Tag.

Die Höhe der Zuschüsse beträgt jetzt einheitlich 8

Euro pro Person und Tag. Jetzt können auch Groß-

eltern im Familienverband mitreisen oder allein

mit dem/den Enkelkind/ern. Den Antrag und das

Merkblatt stellen wir auch unter www.lausebande.

de im Spezial zu Feriencamps und Klassenfahrten

zur Verfügung.

Auch Kommunen fördern in der Regel einmal pro

Jahr einen Erholungsaufenthalt des Kindes in ei-

nem Kinderferienlager – meist bis zu 14 Tagen pro

Kalenderjahr. Hierbei ist aber zu beachten, dass

der entsprechende Topf des Jugendamtes nicht

endlos gefüllt ist. Daher empfiehlt es sich, rechtzei-

tig die Anfrage zu stellen. Die Höhe des Zuschus-

ses richtet sich nach den jeweiligen kommunalen

Festlegungen, in Cottbus gibt es eine direkte För-

derung an Familien in diesem Bereich gar nicht,

im Landkreis Spree-Neiße wird die Förderung ab-

hängig von der besonderen Familiensituation be-

stimmt, andere Kommunen wiederum fördern bis

zu 85 % des Gesamtpreises. Die Telefonnummer

Ihres zuständigen Jugendamtes können sie leicht

unter der bundeseinheitlichen Behördennummer

115 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erfragen.

Es gibt aber auch hier und da individuelle Förder-

möglichkeiten wie in Cottbus aus dem Fördertopf

„Wir helfen“ der Lausitzer Rundschau. Hier kön-

nen Eltern unter

www.lr-online.de/unternehmen/

wirhelfen/ direkt im Internet eine Unterstützung

beantragen.

Einrichtungen für günstige

Ferienfreizeiten

In vielen Kommunen veranstalten gemeinnützi-

ge Vereine oder Anbieter Ferienangebote zu ver

gleichsweise günstigen Konditionen und werden

dabei oft von der jeweiligen Kommune unterstützt.

In der Regel gibt es beim jeweiligen Jugendamt

einen Überblick über diese Angebote, die man

Fördermöglichkeiten/Zuschüsse

Bei Ferienlageraufenthalten können Eltern auf un-

terschiedlichsten Wegen Kosten sparen bzw. sich

einen Teil der Kosten fördern lassen. Einige dieser

Wege zeigen wir hier auf:

Direkt beim Anbieter

Verschiedene Anbieter betreuter Ferienangebote

ermöglichen direkte Rabatte z.B. in folgender Form:

Frühbucherrabatt: wie bei allen Reisen, einfach

erfragen.

Geschwisterrabatt: wenn Geschwister ins gleiche

Ferienlager reisen, gibt es für Geschwister manch-

mal eine Ermäßigung

Gruppenleiterrabatt: bei manchen Anbietern kann

ein Elternteil als Betreuungsperson mit ins Ferien-

lager fahren und dem Kind wird dafür ein Teil der

Kosten erlassen

Wiederholungstäter: einige Ferienlager bieten für

einen Folgebesuch Vergünstigungen an

Ratenzahlung: keine direkte Vergünstigung, aber

so kann man die finanzielle Belastung wenigstens

etwas strecken, vor allem für Familien mit vielen

Kindern hilfreich

Förderung von Bund, Land und Kommune

Vom Bund: Über das sogenannte Bildungspaket

des Bundes stehen Familien mit geringem Einkom-

men 10 Euro je Monat und Kind zur Verfügung, die

angespart werden können. Pro Jahr sind so bis zu

120 Euro Förderung möglich, die als „Teilhabe am

sozialen und kulturellen Leben“ auch einen Feri-

enlagerbesuch des Kindes mit finanzieren können.

Der Antrag ist beim zuständigen Ansprechpartner

für Empfänger von Leistungen nach SGB II bzw.

Kinderzuschlag oder Wohngeld zu stellen (meist

Sozialamt oder Jobcenter).

Vom Land: Auch das Land Brandenburg gewährt

Zuwendungen für Familienferienreisen, um sozi-

al benachteiligten Familien, die Wohngeld, Kin-

derzuschlag oder ALG II erhalten Ferienreisen

oder einen Urlaub zu ermöglichen. Sie müssen

ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Die

Beantragung wurde im vergangenen Jahr neu ge-

regelt und bietet jetzt viele Vorteile. Sie erfolgt

beim Landesamt für Soziales und Versorgung in

Cottbus (LASV). Die Anträge sind direkt zu stellen

an: Landesamt für Soziales und Versorgung des

Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Stra-

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