Kinderrechte stehen ab sofort im Grundgesetz

Datum: Montag, 25. Januar 2021 16:18


Kinderrechte werden im Grundgesetz Artikel 6 Absatz 2 fortan angemessen erwähnt. Foto: designed by gpointstudio / freepik

Der Verband kinderreicher Familien e.V. begrüßt den Zusatz.

Anfang Januar ereignete sich ein absolutes Novum in Deutschland: Nach jahrelangen Verhandlungen haben sich Union und SPD auf die Aufnahme von Kinderrechten in das Grundgesetz geeinigt. Es galt, einerseits zu starke Eingriffe des Staates in die familiäre Selbstbestimmung zu vermeiden. Andererseits sollten die bestehenden Grundrechte der Kinder deutlich sichtbar gemacht und das in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes anerkannte Prinzip des Kindeswohls ausdrücklich und angemessen verankert werden. Anfang Januar 2021 wurden dafür Artikel 6 Absatz 2 vier Sätze hinzugefügt. Aus Sicht des Verbands kinderreicher Familien e.V. ist das Vorhaben gut gelungen. Der Verband begrüßt insbesondere das klare Bekenntnis des Gesetzgebers zur Erstverantwortung der Eltern, wenn es um das Kinderwohl geht.