Das ist neu bei Wohnen und Energie

Datum: Montag, 02. Februar 2026 16:10


Solardachpflicht? Heizungstausch? Was bringt das neue Jahr für Familien? © Marc Beckmann/co2online

Wir geben einen Überblick über Neuregelungen 2026

Die gute Nachricht zuerst: Viele der Änderungen, die das neue Jahr mit sich bringt, führen bei Familien zu spürbaren finanziellen Entlastungen. Denn die Bundesregierung hat Maßnahmen beschlossen, mit denen die Energie- und Mobilitätskosten gesenkt und gleichzeitig der Umstieg auf klimafreundliche Technologien beschleunigt werden sollen.

Entlastung bei Energiepreisen

Seit dem 1. Januar 2026 entfällt die sogenannte Gasspeicherumlage, die Gasverbrauchern in den letzten Jahren zusätzlich in Rechnung gestellt wurde. Dadurch sinken die Gaspreise für private Haushalte, sofern diese Entlastung von den Energieversorgern weitergegeben wird.

Zusätzlich stellt der Bund Zuschüsse für Übertragungsnetzentgelte bereit, also für die Gebühr, die beim Strompreis für Netznutzung anfällt. Durch diesen staatlichen Zuschuss von rund 6,5 Milliarden Euro pro Jahr werden die sogenannten Netzentgelte gedämpft – das kann zu niedrigeren Stromkosten führen. Für eine durchschnittliche Familie, die mit Gas heizt, können diese beiden Neuregelungen Einsparungen bei den Energieosten von bis zu hundert Euro pro Jahr bedeuten – je nachdem, wie hoch der Verbrauch ist und inwieweit der Versorger die Vergünstigungen weitergibt.

Die CO₂-Steuer für fossile Brennstoffe wie Gas, Heizöl, Benzin und Diesel steigt moderat an, aber nicht so stark wie im Vorjahr. Sie wird in 2026 zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ liegen. 2025 war der Preis von 45 auf 55 Euro gestiegen. Das könnte die Preisentwicklung beim Heizen und Tanken etwas abbremsen.

Förderung der Elektromobilität

Elektroautos bleiben auch in diesem Jahr ein Schwerpunkt der Mobilitäts-Förderung der Bundesregierung. Die Steuerbefreiung für reine Elektroautos wird verlängert. E-Autos, die bis Ende 2030 zugelassen werden, bleiben bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit – längstens aber bis Ende 2035. Parallel dazu legt die Regierung derzeit wieder eine E-Auto-Kaufprämie auf. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen und der Kinderzahl. Familien können damit bis zu 6.000 Euro pro Neuwagen sparen – das gilt sowohl für den Kauf als auch beim Leasing. Für Plug-In-Hybride gibt es etwas weniger Geld. Die Prämie kann man voraussichtlich ab Mai beantragen – rückwirkend für Neuzulassungen ab 1. Januar 2026. Damit dürfte der Einstieg in die Elektromobilität für Familien attraktiver werden. Wer schon ein E-Auto hat und dieses als Dienstwagen nutzt, muss steuerliche Änderungen beachten. Arbeitgeber dürfen ab 2026 nur noch tatsächlich gemessene Stromkosten für Dienstwagen-Ladungen erstatten. Die bisherige Ladepauschale entfällt. Zudem wächst das Thema bidirektionales Laden: Schon jetzt sind einige Elektroautos technisch in der Lage, überschüssige Energie ins Netz zurückspeisen. Durch ein neues Gesetz muss seit Jahresbeginn auf Strom, der aus E-Autos wieder ins Netz zurück gespeist wird, kein Netzentgelt mehr gezahlt werden.


Wenn die Heizung ausgetauscht werden muss, können bei Einbau einer Wärmepumpe staatliche Förderprogramme genutzt werden. © Marc Beckmann/ Ostkreuz

Änderungen im Wohnbereich

Auch für Eigenheimbesitzer stehen 2026 einige Veränderungen an. Noch im ersten Quartal soll das neue Gebäudeenergiegesetz kommen. Es kommt nicht nur mit neuen Regelungen und Förderprogrammen, sondern erhält auch einen neuen Namen: Gebäudemodernisierungsgesetz. Erste Eckpunkte sollen kurz nach Erscheinen dieser lausebande vorliegen. Eigenheimbesitzer und Familien dürften vor allem gespannt sein auf die geplante Neuregelung zum Thema Heizung und Wärmepumpen. Zuletzt gab es eine Debatte um die sogenannte 65-Prozent-Quote. Demnach muss beim Neueinbau oder Austausch einer Heizung die neue Heizung mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren betrieben werden. Für Bestandsgebäude und Neubauten in Baulücken gelten Übergangsfristen. Zunächst sollte die Regelung ab Juni 2026 in Großstädten mit mindestens 100.000 Einwohnern gelten – also auch in Cottbus. Hausbesitzer in kleineren Kommunen haben zwei Jahre länger Zeit. Was von dieser Regelung ins neue Gebäudemodernisierungsgesetz kommt, ist noch offen. Da bis Mai 2026 mehrere Vorschriften aus der europäischen Gebäuderichtlinie von 2024 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen, erwarten Fachleute, dass diese Neuerungen mit dem neuen Gesetz umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem eine Solarpflicht für Bestandsgebäude. In einigen Bundesländern gilt diese bereits, in Sachsen und Brandenburg bisher nicht.

Förderung von Wärmepumpen

Weiter Bestand hat vorerst der staatliche Zuschuss zu einer neuen Wärmepumpe. Eigenheimbesitzer, die ihre alte Heizung gegen eine Wärmepumpe austauschen, können über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) einen Zuschuss von bis zu 70 Prozent bekommen. Einzige Änderung zum 1. Januar 2026: Luft-Wasser-Wärmepumpen werden nur noch dann gefördert, wenn ihre Lautstärke mindestens 10 Dezibel unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegen (bisher 40-50 Dezibel). Bei der KfW gibt es einen Ergänzungskredit, der für den Heizungstausch und andere Energieeffizienzmaßnahmen genutzt werden kann. Der Zinssatz ist nach Haushaltseinkommen gestaffelt.

Stadtwerke: Support your local dealer

Beim Thema Energieversorgung geht es nicht nur um Preise: Für Familien lohnt sich oft der Blick auf den regionalen Anbieter, und zwar aus mehreren Gründen: Die kommunalen Versorger bzw. Stadtwerke investieren einen Großteil ihrer Gewinne direkt in die Region – etwa in Ladeinfrastruktur, Sport- und Kultur-Projekte oder lokale Bildungsangebote. Diese Regionalbindung stärkt Gemeinschaften und schafft Vorteile, die über bloßes Sparen hinausgehen. Billiganbieter locken oft kurzfristig mit niedrigen Preisen, können diese aber schnell nach oben korrigieren oder haben schlechtere Service-Leistungen. Dagegen setzen Stadtwerke meist auf langfristige Stabilität und persönliche Betreuung. Bei Störungen oder Fragen hilft ein Ansprechpartner direkt vor Ort – ohne Hotline-Wartezeiten.

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12 Tipps zum Energiesparen 

Die Energiekosten sind unabhängig vom gewählten Anbieter in jeder Familie ein großer Posten im Haushaltsbudget. Daher geben wir auf dieser Seite Tipps zum Energiesparen im Alltag. Wer zusätzlich mit der energetischen Sanierung des Familienheims starten will, dem legen wir eine Beratung durch Profis ans Herz. Wir empfehlen das sehr umfangreiche Online-Portal von co2online inkl. Fördermittelcheck und die Energieberatung der Verbraucherzentrale. Wer sich online, telefonisch oder in der Beratungsstelle informiert, erhält die Beratung kostenfrei. Eine vor-Ort-Beratung kostet 40 Euro. Von der Verbraucherzentrale sind auch die Energiespartipps auf dieser Seite.

  1. Ein Grad weniger: Um beim Heizen Energie zu sparen, muss man nicht frieren. Bereits ein Grad weniger spart bis zu sechs Prozent Energie. Besonders fürs Schlafen sind kühlere Temperaturen sogar gesünder.
  2. Smarte Thermostate: Smarte und programmierbare Thermostate helfen, die optimale Raumtemperatur ebenso wie die gewünschten Heizzeiten einzustellen. Sie sind eine ideale Kombination aus Komfort und Energiesparen. Ein modernes Thermostat ist schnell installiert. Einfach am Heizkörper den alten Kopf ab- und das neue Modell anschrauben.
  3. Heizkörper nicht zustellen: Heizkörper brauchen zwar keine Luft in sich – aber um sich: Damit sie energiesparend funktionieren, sollten sie nicht verdeckt werden. Kein Sofa, kein Regal, kein schwerer Vorhang davor. Das spart bis zu zwölf Prozent Energie.
  4. Türen schließen: Bis zu fünf Prozent an Heizkosten können vermieden werden, indem die Türen zwischen Räumen geschlossen werden. Vor allem Türen zum Flur, Keller und Dachboden sollten immer geschlossen bleiben, damit Wärme nicht unnötig entweicht.
  5. Tür zu Dach und Keller abdichten: Elastische Dichtungsbänder für Türunterkanten, bewegliche Dichtprofile und Bürstendichtungen kosten wenig – und bringen viel. Besonders bei Türen zu unbeheizten Räumen des Hauses, wie zum Keller, zum Dach, oder auch zum kalten Treppenhaus.
  6. Besser stoßlüften: Bei gekippten Fenstern werden Heizkosten im wahrsten Sinne zum Fenster rausgeschmissen. Dann kühlen auch die Möbel aus – mehr Heizenergie ist nötig. Besser ist stoßlüften: Heizung kurz aus, Fenster weit öffnen, auch Türen – und einmal ordentlich querlüften. Fünf bis zehn Minuten.
  7. Keine Heizlüfter verwenden: Strombetriebene Heizlüfter sind keine sinnvolle Alternative zu Gasheizungen, sondern eine Kostenfalle. Die Geräte sind nicht fürs dauerhafte Heizen ausgelegt. Um Heizkosten mit Gas zu reduzieren, besser nur die Räume heizen, in denen man sich aufhält – und die Heizung runterdrehen.
  8. EU-Energielabel beachten: Beim Kauf von neuen Elektrogeräten wie TV, Kühlschränken oder Waschmaschinen die Energieeffizienzklasse auf dem EU-Energielabel beachten und die Größe passend wählen. Zusatztipp: Elektrogeräte ziehen auch im Stand-by-Modus Strom. Mit einer Mehrfachsteckleiste in der Nacht die Geräte komplett ausschalten.
  9. Sparsames Waschen & Trocknen: Beim Waschen reichen 40 statt 60 Grad (Baumwolle) oder 30 Grad (Kunstfasern). Zusätzlich Sparprogramme nutzen und die Maschine möglichst voll beladen. Die Wäsche dann auf dem Ständer trocknen.
  10. Im Kühlschrank reichen 7 Grad: Neugeräte sind deutlich effizienter geworden, der Verbrauch hat sich halbiert. Aber oft sind Kühlschränke zu kalt eingestellt. Sieben Grad reichen aus, um Lebensmittel verlässlich zu kühlen. Im Gefrierfach sind -18 Grad genug.
  11. Klimafreundliches Kochen & Backen: Beim Erhitzen den Deckel auf den Topf setzen, beim Backen den Ofen früher ausschalten und die Restwärme nutzen. Auf Vorheizen zu verzichten, spart zudem Strom.
  12. Spülmaschine toppt Handwäsche: Der Geschirrspüler reinigt besser als die Hände und verbraucht weniger Wasser als die Handwäsche. Noch effizienter spült das Ökoprogramm.


www.verbraucherzentrale-energieberatung.de