Luxusartikel Kind – Teil 3

Datum: Donnerstag, 27. Oktober 2016 15:20

Interview mit Matthias Loehr (DIE LINKE).


Es hat sich bereits in unserer Oktoberausgabe angedeutet, dass Eltern aufgrund der kompromisslosen Haltung der Stadt Cottbus nur der Klageweg gegen die Erhöhung der Kitagebühren bleiben wird. Hier erhalten Eltern nun Unterstützung: DIE LINKE hat sich bereit erklärt, Anwalts- und Gerichtskosten großteils zu übernehmen. Wir sprachen mit dem Kreisvorsitzenden Matthias Loehr, MdL über seine Motivation und die Klage:


Sie haben selbst zwei Kinder in einer Cottbuser Kita, sind Sie persönlich betroffen? Momentan nicht, da unser Träger noch kein Einvernehmen mit der Stadt hergestellt hat. Allerdings kann das auch uns treffen.


Welche grundsätzliche Einstellung haben Sie gegenüber dem Kita-Dilemma in Cottbus? Ich halte es für falsch, in Cottbus einen Konsens aufzubrechen, der über viele Jahre bestanden hat. Mir geht es dabei vor allem um Familien mit geringem oder gar keinem Einkommen. Für diese die Beitragsfreiheit abzuschaffen, ist sowohl aus politischer, als auch aus gesellschaftlicher Sicht verfehlt. Wir reden dabei immerhin von 40 bis 45 Prozent der Haushalte bzw. Kinder in Cottbus.


Wen sehen Sie eigentlich in der Verantwortung: Träger, Stadtverwaltung oder Stadtparlament? Der konkrete Vorschlag für eine neue Kitagebührensatzung kam aus der Stadtverwaltung. Man kann im System aber niemanden aus seiner Verantwortung entlassen. Dazu gehören natürlich das Jugendamt, die Beigeordneten und der Oberbürgermeister. Aber auch die Stadtverordneten haben dem Vorschlag letztlich zugestimmt. Ich bin froh, dass zumindest unsere Fraktion von Anfang an deutlich betont hat, dass sie diesen Weg nicht mitgeht und als einzige die aktuelle Kitagebührensatzung geschlossen abgelehnt hat.


Hatten die anderen Fraktionen nicht genug Einblick oder nicht genug soziale Verantwortung für die Betroffenen? Ich fürchte, dass man sich in diesen Fraktionen nicht intensiv mit dem Thema befasst hat. Ich möchte da niemanden zu Unrecht beschuldigen. Eine andere Erklärung gibt es aber kaum.


Worin liegt Ihr Hauptkritikpunkt an der neuen Kitagebührensatzung? Unser Hauptanliegen ist es, sozial schwächere Familien zu schützen. Insofern sind die neuen Mindestbeiträge das falsche Signal. Die Kritik richtet sich aber ebenso gegen die neuen Musterbeiträge für Besserverdienende. Es klingt zwar logisch, Familien mit höherem Einkommen stärker zu belasten – aber nicht mit drastischen Steigerungen von teils 50 % in wenigen Wochen. So kommt jedes Budget ins Wanken, zumal die Einkommen meist fest verplant sind. Nun obliegt es dem Gericht, im Rahmen einer Normenkontrollklage zu überprüfen, ob die neuen Beiträge gerechtfertigt sind.


Gibt es zur aktuellen Kitagebührensatzung Gegenvorschläge? Die Linksfraktion hatte einen Änderungsantrag in das Stadtparlament eingebracht, leider wurde er mehrheitlich abgelehnt. Die neue Satzung wurde von der Stadtverordnetenversammlung so beschlossen. Der Zug ist also abgefahren und es wird auch vorläufig keine Änderung geben. Die einzige Chance sehen wir nun im Normenkontrollklageverfahren.


Ihre Partei übernimmt Teile der Kosten und Risiken der Klage, aber wer klagt da jetzt genau gegen wen? 
Im Vorfeld haben wir uns mit betroffenen Familien ausgetauscht und über die Thematik diskutiert. Wir als Partei sind nicht klageberechtigt. Das Verfahren muss von betroffenen Eltern ausgehen. Wir leisten den juristischen Beistand und sind außerdem dazu bereit, ein gewisses Prozessrisiko zu übernehmen. Es fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren an, an denen wir uns beteiligen werden.


Über welchen Zeitraum reden wir dabei? Wir sind zuversichtlich, die Klage im November auf den Weg zu bringen. Danach beginnt die übliche Verfahrensdauer des Oberverwaltungsgerichts von meist zwei Jahren.


Wie können sich Eltern beteiligen oder unterstützen? Wenn wir mit unserem Verfahren erfolgreich sein sollten, dann kommen auch Eltern, die sich jetzt nicht beteiligen, in den Genuss des Urteils. In diesem Fall bekämen sie die Differenz zwischen der alten und der neuen Kitagebührensatzung zurückerstattet. Wenn sich Eltern jetzt noch einbringen möchten, können sie das in Form von Spenden tun, die der Deckung der Verfahrenskosten und der Netzwerkarbeit zugutekommen würden. Dies kann sogar anonym geschehen. Hierzu können sich Eltern an die Kontakte der Cottbuser Elterninitiative gegen die Gebührenerhöhung wenden.


Wer wird die Klage einreichen? Wir haben momentan die Bereitschaftserklärung von ca. zehn Eltern. Da die Anzahl der Kläger die Aussicht auf Erfolg nicht erhöht, reicht dies auch aus. Wir haben darauf geachtet, dass sich die Kläger in unterschiedlichen Gehaltsregionen befinden, um die Gebührentabelle an verschiedenen Punkten angreifen zu können.


Wie lange wird es nach Ihrer Einschätzung bis zum Urteil dauern? Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung. So wurde der Aspekt der Mindestbeiträge noch nie vor Gericht verhandelt. Ich habe wenig Hoffnung, dass es schneller als innerhalb von zwei Jahren geht, da die Richter sich erst komplett in diese Materie einarbeiten müssen und nicht auf bereits getroffene Urteile zurückgreifen können.


Was sollten betroffene Eltern jetzt beachten? 
Wir werden Ende November eine Pressekonferenz mit unserem Anwalt durchführen. Dort stellen wir die Klageschrift vor, beantworten Fragen und skizzieren den weiteren Werdegang. Betroffene Eltern können sich aber auch jederzeit an unser Büro oder an die Elterninitiative wenden, um offene Fragen zu klären:
DIE LINKE. Kreisverband Lausitz
Straße der Jugend 114, 03046 Cottbus
Telefon: 0355 / 22 44 0 
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