Luxusartikel Kind Teil 8

Datum: Freitag, 07. September 2018 13:36

Foto: Fröbel e.V. / Bettina Straub

Drei Neuigkeiten in Sachen Kita

Mittlerweile sind zwei Jahre vergangen, seitdem das Familienmagazin lausebande im Rahmen der Reihe „Luxusartikel Kind“ erstmals umfangreich über die Kita-Situation in der Lausitz berichtet hat. Der Anlass für unsere Berichterstattung war im Sommer 2016 die Kita-Gebührenerhöhung in der Stadt Cottbus, die teils Mehrkosten von mehreren Hundert Euro jährlich für Cottbuser Eltern bedeutete. Nicht nur Besserverdiener waren betroffen.

Seitdem hat sich viel getan. Viele Beispiele zeigen, dass es sich heutzutage doch noch lohnt, den Mund aufzumachen und dran zu bleiben: So wurde die Höhe des Essengeldes einheitlich festgelegt und etliche Eltern konnten Rückzahlungen zu viel gezahlten Essengeldes beantragen. Die gleichberechtigte Versorgung der Cottbuser Kitakinder mit Frühstück und Vesper wurde sichergestellt. Ebenfalls sorgt das beitragsfreie, letzte Kitajahr für eine große Entlastung von Eltern in ganz Brandenburg. Gleichwohl haben sich in den vergangenen zwei Jahren wieder neue Herausforderungen aufgetan. In Teil 8 der Reihe „Luxusartikel Kind“ berichten wir von überlasteten Trägern und klagenden Eltern – und gehen einer Leserfrage auf den Grund.

Keine 10-Stunden-Verträge mehr?

Besonderes Aufsehen erregte im April 2018 die Selbstanzeige der Fröbel-Gruppe, ein Kitaträger, der allein in Cottbus über 1.500 Kinder in elf Einrichtungen betreut. Der Träger sah sich nicht mehr in der Lage, den vorgegebenen Betreuungsschlüssel einzuhalten und machte bekannt, ab dem 01.08.18 keine Betreuungsverträge über zehn Stunden mehr abzuschließen. Auch weitere Träger kündigten diesen Schritt an. Der Grund: Im KitaGesetz Brandenburg ist eine Finanzierung unter 6 Stunden und über 6 Stunden festgelegt. Rund die Hälfte aller Cottbuser Kita- und Krippenkinder verbringt allerdings bis zu 10 Stunden in der Kita. Dies ergibt eine schlechtere Umsetzung des Personalschlüssels. Auf dieses Problem wies die Fröbel-Gruppe klar hin. Die Aufsichtspflicht ist dadurch teilweise nicht mehr gewährleistet und Erzieher stoßen an ihre Grenzen. Eine Lösung für dieses Problem wäre laut Fröbel Geschäftsführer Stefan Spieker gewesen, das Kita-Gesetz nachzubessern und um eine Betreuungsstufe bis zehn Stunden zu ergänzen.
Die Stadt Cottbus wiederum bemängelt, dass kein Träger bei der Berechnung des Bedarfes an Personal für 2018 irgendwelche Einwände hatte bzw. einen Mehrbedarf ankündigte. Die Stadt sagt klar, dass die Stoßrichtung vom Land ausgehen muss, die Verankerung der 3. Betreuungsstufe im Kitagesetz aber nicht auf dem Rücken der Eltern ausgetragen werden darf. Bildungsministerin Britta Ernst kündigte zumindest an, innerhalb der laufenden Legislaturperiode bis Herbst 2019 weitere Verbesserungen in der Personaldeckung anzustreben.

Schon einige Tage zuvor kamen der Cottbuser Elternbeirat und die Stadtverwaltung Cottbus zu einem Gespräch zusammen. Beide Seiten waren sich einig, dass die 3. Betreuungsstufe wieder im KitaGesetz festgesetzt werden sollte. In Cottbus sind etwa 50 Prozent aller betreuten Kinder in Krippe und Kindergarten betroffen. Das Ergebnis des Treffens: Sowohl der Elternbeirat als auch die Stadtverwaltung boten an, dass Eltern, die trotz Bedarfs keinen verlängerten Betreuungsvertrag erhalten, sich bei ihnen per E-Mail melden können. Bis Mitte August meldeten sich bei beiden Seiten insgesamt rund 40 Eltern. Daraufhin nahm das Cottbuser Jugendamt mit den Eltern und Trägern Kontakt auf und konnte individuelle Lösungen für betroffene Eltern finden.

Die verlängerten Betreuungsverträge werden bis dato also doch umgesetzt – noch ist alles gut gegangen für Cottbuser Eltern. So auch bei den Kitas der Jugendhilfe gGmbH. Auf Nachfrage machte Mario Derling von der Jugendhilfe auf den aus seiner Sicht eigentlichen Sinn aufmerksam, der hinter der von einigen Trägern angekündigten Verweigerung längerer Betreuungsverträge steckt: zum einen alle Seiten für einen konstruktiven Austausch an einen Tisch zu bringen und zum anderen in individuellen Gesprächen den tatsächlichen Stundenbedarf von Eltern herauszufinden. Es käme nämlich durchaus vor, dass Eltern zehn Stunden beantragen, obwohl neun Stunden ebenso ausreichen würden. Das Jugendamt sei gefordert, die Anträge auf verlängerte Betreuungszeiten genau zu prüfen.

Im September sollen die Gespräche zwischen der Stadtverwaltung Cottbus und dem Cottbuser Elternbeirat fortgesetzt werden. Mit den gesammelten Fällen betroffener Eltern will der Elternbeirat später an die Politiker der Landtagswahlen in Brandenburg 2019 herantreten – mit dem Ziel, dass eine Novellierung des Kita-Gesetzes in Wahlprogrammen verankert wird, die die Betreuungsstufe bis zehn Stunden beinhaltet.