Infektionsherd Klassenzimmer?

Datum: Dienstag, 12. Oktober 2021 13:54

Fenster-Lüften oftmals einzige Möglichkeit

Da die allermeisten Schulen keine zentralen Lüftungsanlagen haben, ist das Lüften über das Fenster oft die einzige Möglichkeit, frische Luft ins Klassenzimmer zu bekommen. Das verringert nicht nur die Konzentration möglicher Krankheitsaerosole, sondern beugt auch einer Schimmelbildung vor, befördert Feinstaub und Möbelausdünstungen nach draußen und führt CO2 ab. Lüften ist also nicht nur zu Pandemiezeiten sehr wichtig für einen angenehmen Schulalltag. Für Kitas gilt das genauso.

Problematisch wird es mit dem häufigen Lüften jedoch bei immer weiter sinkenden Außentemperaturen, wie sie uns mit der dunklen Jahreszeit bevorstehen. Insbesondere Kinder, die direkt am Fenster sitzen, dürften schon ab dem Oktober dazu gezwungen sein, sich in Jacken, Schals und Decken einzumummeln. Eine dauerhafte Unterkühlung schwächt das Immunsystem und kann in der Folge auch wieder Infektionskrankheiten begünstigen. Das Umweltbundesamt empfiehlt das Stoßlüften alle 20 Minuten – am Ende bedeutet das für Kids zweimal pro Unterrichtsstunde: Jacke an, Jacke aus, Schwitzen, Frieren, kalte Zugluft und wieder von vorn.

Juristisch betrachtet sehen die Deutschen Arbeitsschutzmaßnahmen an Arbeitsplätzen mit einer leichten Tätigkeit inklusive häufigem Sitzen eine Temperatur von 19 bis 20 Grad Celsius vor. Was für Schüler ein zu kalter Unterrichtsraum ist, ist für Lehrer gleichzeitig ein zu kalter Arbeitsplatz. Daher kann das Dauerlüften im Winter keine Dauerlösung sein, um mit der Coronapandemie umzugehen. Hinzu kommt, dass manche Klassenräume nur kippbare Fenster haben. Alternativen müssen her – diese bestehen zum einen in zentralen Lüftungsanlagen und zum anderen in mobilen Luftreinigern.


Durchgängig rund 1 % aller Brandenburger Schüler befinden sich seit Schulstart in Quarantäne. Unter Lehrern ist der Anteil geringer, was mit der stärkeren Durchimpfung zusammenhängen könnte. Datenquelle: Brandenburger Bildungsministerium 

Schul-Quarantäneregeln in Cottbus

Grundsätzlich obliegt die Entscheidung für eine Quarantäne dem zuständigen Gesundheitsamt. Wir blicken auf die Regeln in der größten Lausitzer Stadt – Cottbus (Stand: 22.9.2021):

Schüler testen sich an Schulen zwei Mal pro Woche per Antigenschnelltest. Fällt ein Test positiv aus, darf die Schule nicht betreten werden und ein PCR-Test wird veranlasst. Wird die Infektion dadurch bestätigt, beginnt die Quarantänezeit des Betroffenen. Diese dauert maximal zehn Tage an – ab dem fünften Tag kann sich der Schüler mithilfe eines weiteren PCR-Tests oder eines qualitativ hochwertigen Antigenschnelltest wieder „freitesten“.
Das Gesundheitsamt ermittelt derweil die engeren Kontaktpersonen des Schülers. Das können neben den Eltern Lerngruppen in der Schule oder auch regelmäßige Spielkameraden sein. Mitschüler, die als enge Kontaktpersonen gewertet werden, müssen dieselben Quarantänebestimmungen durchmachen wie der Infizierte selbst – inkl. der Möglichkeit des Freitestens. Für Kontaktpersonen außerhalb der Schule gibt es jedoch keine Option zum Freitesten. Das gilt beispielsweise für Haushaltsangehörige.

Die Quarantänebestimmung gilt nicht für Kontaktpersonen, die vollständig geimpft oder genesen sind. Es sei denn, sie weisen Symptome auf – dann erhalten sie die Möglichkeit eines PCR-Tests.