„Der Kinderzuschlag ist schlichtweg nicht bekannt“

Datum: Montag, 07. März 2022 13:14

Interview mit Herrn Materna von der Familienkasse Berlin-Brandenburg

Kindergeld trägt in Deutschland Monat für Monat zur finanziellen Entlastung vieler Familien bei. Viele dieser Familien wissen nicht, dass sie auch auf den Kinderzuschlag, sozusagen den kleinen Bruder des Kindergeldes, einen Anspruch haben können. Um mehr über diese Leistung zu erfahren, sprachen wir mit Herrn Materna, Bereichsleiter der Teams „Kinderzuschlag“ in der Familienkasse Berlin-Brandenburg, die die Familien rund um das Thema Kinderzuschlag beraten und deren Anträge bearbeiten.

Warum ist es Ihnen so ein wichtiges Anliegen, Informationen über diese Leistung in die breite Öffentlichkeit zu bringen?

Unseren Slogan „Wir helfen Familien“ möchten wir nicht nur auf Broschüren drucken, sondern auch wirklich sehr viel dafür tun, dass Familien diese Hilfe spüren. Von Eltern, die zu uns kommen, hören wir ganz oft, dass der Kinderzuschlag schlichtweg nicht bekannt ist. Und das berichten diese Familien eben auch aus ihren Verwandten- und Bekanntenkreisen. Das muss sich ändern! Darum nutzen wir auch gerne diese Möglichkeit. Danke hierfür!

Können Sie uns den Unterschied zwischen Kindergeld und Kinderzuschlag erklären?

Um es ganz platt und damit auch unbürokratisch auszudrücken: Sobald das Kind da ist, bekommt man Kindergeld. Okay, man muss noch einen Antrag stellen. Mehr Bedingungen hängen an dieser Leistung – zumindest bis zum 18. Lebensjahr des Kindes – nicht dran. Anders ist das beim Kinderzuschlag. Hier zahlen wir eine Sozialleistung aus. Wie alle anderen Leistungen dieser Art zielt der Kinderzuschlag darauf ab, eine schwierige Lebenssituation zu verbessern. Genaugenommen, wenn das Einkommen der Eltern nicht reicht, um auch das Kind oder die Kinder zu versorgen. Die Zielgruppe sind also Familien, deren Einkommen nicht ausreicht, um die gesetzlichen Mindestbedarfe zu sichern.

Also bekommt den Kinderzuschlag jeder, der entweder kein Einkommen oder wenig Einkommen hat?

Nein, so einfach ist das nicht. Zunächst muss für das Kind Kindergeld ausgezahlt werden. Dann geht es darum, dass die Eltern, egal ob alleinerziehend oder verpartnert, die ja häufig schon Vollzeit arbeiten gehen, nicht sofort einen Antrag beim Jobcenter stellen müssen. Amtsdeutsch sagt man, die Hilfebedürftigkeit soll vermieden werden. Wir schauen uns jeden Antrag gewissenhaft an und prüfen ihn im Sinne der Familien. Anders als beim Kindergeld brauchen wir dazu einige Angaben wie Einkommensnachweise der Eltern und der Kinder (z.B. Unterhalt) sowie Kostennachweise für Unterkunft, Heizung, Versicherungen und ähnliches. Wenn das Einkommen bei Alleinerziehenden unter 600 Euro und bei Paarfamilien unter 900 Euro monatlich liegt, dann besteht kein Anspruch auf Kinderzuschlag. Hier wendet sich die Familie an das zuständige Jobcenter. In vielen Fällen können wir den Familien mit dem Kinderzuschlag aber tatsächlich den Weg zum Jobcenter ersparen.

Und wie hoch ist der Kinderzuschlag?

Seit Anfang des Jahres 2022 werden bis maximal 209 Euro pro Kind und Monat ausgezahlt. Wenn „ausreichend“ Einkommen bei den Eltern oder den Kindern vorhanden ist, dann verringert sich der Betrag entsprechend.

Wenn der Kinderzuschlag sich aufgrund des Einkommens reduziert, und eine Familie beispielsweise nur Anspruch auf 5 Euro pro Monat hat, lohnt sich doch aber der Aufwand für die Antragstellung gar nicht, oder?

Doch, unbedingt! Geknüpft an den Erhalt von Kinderzuschlag ist der Zugang zum sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket. Die Familien können unter anderem Zuschüsse zu Schulausflügen, Schulausstattung und Nachhilfeunterricht beantragen. Der Zuschuss für die Schulausstattung zum Beispiel beträgt 156 Euro pro Schuljahr. Es gibt auch Unterstützung bei der Teilnahme an sozialen und kulturellen Aktivitäten. Die Mitgliedschaft in einem Sportverein wird beispielsweise monatlich mit
15 Euro unterstützt.

Kann man sich vor der Antragstellung beraten lassen?

Wir geben uns viel Mühe, alle Informationen so verständlich wie möglich online zur Verfügung zu stellen. Unter anderem haben wir einen Chatbot entwickelt. Diese automatisierte Hilfsfunktion kennen die meisten wahrscheinlich von großen Onlinehändlern. So in etwa kann man sich das vorstellen. Der digitale Assistent beantwortet die ersten Fragen und leitet direkt zu Anträgen und Merkblättern weiter. Der Vorteil ist, die Familien werden mit ihrem Anliegen „abgeholt“ und müssen nicht frei suchen. Unsere Internetadresse lautet „Familienkasse.de“ und direkt zum Kinderzuschlag geht es via „Kinderzuschlag.de“. Übrigens finden Familien hier auch einen „KiZ-Lotsen“, der sie in vier kurzen Videosequenzen durch das ganze Behördendickicht lotst. Durch die Eingabe weniger Angaben zu den Kindern, der Höhe des Einkommens und der Wohnkosten erfährt man sofort, ob möglicherweise ein Anspruch auf Kinderzuschlag besteht oder nicht und wie es nun weitergeht. Der KiZ-Lotse soll vor allem eins, nämlich den Familien unnötige Anträge und damit viel Zeitaufwand ersparen. Ob sich ein Antrag lohnt oder nicht, kann jeder auf diesem einfachen Weg in nicht einmal fünf Minuten selbst checken.

Gut, jetzt weiß die Familie, dass sie möglicherweise einen Anspruch hat. Aber der Antrag ist doch sicherlich kompliziert und umfangreich. Kann der Antragsteller bei der Familienkasse vorbeigehen und sich beim Ausfüllen des Antrages helfen lassen?

Viel besser! Wir bieten seit nun bald zwei Jahren Videoberatungen an. Dazu einfach online schauen, welcher Termin passt und buchen. Man braucht im Minimum ein Smartphone und schon geht’s los. Wir bekommen ausschließlich positive Rückmeldungen. Die Familien sind hier vollkommen flexibel und müssen sich, gerade in der aktuellen Lage, in keiner Warteschlange anstellen.

Wie erfährt der Kunde von der Entscheidung der Familienkasse?

Hier sind wir (und bleiben auch erstmal) eine Behörde. Es gibt ganz klassisch einen schriftlichen Bescheid. Und da wir vorhin auch schon darüber gesprochen haben, den für die Beantragung von Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wichtigen Nachweis fügen wir natürlich gleich bei.

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben und uns die Angebote der Familienkasse Berlin-Brandenburg und ihre Leistungen vorgestellt haben.

Liebe Leser, bitte nutzen Sie die Angebote der Familienkasse und prüfen Sie mit den Onlineangeboten der Familienkasse, ob Sie möglicherweise einen Anspruch auf Kinderzuschlag haben! Es lohnt sich!

Weitere Infos unter:

www.Kinderzuschlag.de

www.Familienkasse.de 

www.anwalt.org/kindergeld