Her mit der Kohle

Datum: Dienstag, 01. September 2015 11:50


Ein Ratgeber rund um das Thema Taschengeld

Zum Geburtstag 50 Euro von Oma, zum Schulanfang ein paar Geldscheine, das Spielgeld im Kaufmannsladen – Kinder kommen heute schon früh mit Geld in Berührung. Im Kindergartenalter geschieht das noch spielerisch. Die Kleine darf die Münze fürs Eis selbst über die Theke reichen. Der Große verlangt vom jüngeren Bruder Eintritt, bevor er ihn ins Puppentheater im Kinderzimmer lässt: „Zwei Geld fünfzig, bitte!“ Wenn die lieben Kleinen dem Kindergartenalter entwachsen, in die Vorschule kommen oder spätestens mit dem Schulanfang, beginnt für Eltern ein neuer Aspekt der Erziehung: Taschengeld. Wer dazu Rat sucht, findet im Internet zahlreiche Informationen oder erkundigt sich im Freundes- und Familienkreis: Wie wird das Thema Taschengeld dort gehandhabt? Wer sich intensiver damit beschäftigt, wird überrascht sein, was Eltern alles falsch machen können und was sie alles beachten sollten.

Taschengeld ist noch eine recht junge „Erfindung“. In Deutschland setzte es sich ab Mitte der 1960er Jahre in Folge einer Erziehungs- und Bildungsreform langsam durch. Selbständigkeit wurde ein wichtiger Aspekt in der Erziehung und dazu gehörte auch der selbständige Umgang mit Geld. Heute hat sich Taschengeld etabliert, fast alle Kinder bekommen es regelmäßig ausgezahlt. Das gilt auch für andere Länder, Unterschiede gibt es vor allem in der Höhe des Geldbetrags. So bekommen beispielsweise Kinder in Südeuropa, Frankreich oder Irland deutlich weniger Geld als die Deutschen. Kinder aus Österreich und Schweden wiederrum erhalten deutlich mehr Taschengeld.

Sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern Taschengeld zu zahlen? Nein. Als rechtliche Grundlage wird dennoch gern der sogenannte „Taschengeldparagraph“ angeführt:
„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem Dritten überlassen worden sind.“ BGB § 110

Dieser Paragraph verpflichtet Eltern keineswegs zum Taschengeld. Er sichert vielmehr Händlern und Familien zu, dass es rechtlich zulässig ist, wenn sich Max ein Eis kauft oder Marie eine Tüte Gummibärchen. Das gilt allerdings erst für Kinder ab sieben Jahren. Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder „geschäftsunfähig“, das heißt sie dürfen sich ohne Zustimmung der Eltern im Grunde nichts kaufen, weder Gummibärchen noch Eis. Im Alter von 7 bis 17 Jahren gilt der „Taschengeldparagraph“, allerdings beschränkt auf „normale“ Konsumgüter. Zigaretten, Alkohol, große Anschaffungen wie Autos und Verträge (Handy, Zeitschrift…) sind davon ausgenommen und bedürfen weiterhin der Zustimmung der Eltern.

Eltern müssen – rein rechtlich gesehen – also kein Taschengeld zahlen. Warum sollten sie es dennoch machen? Die wichtigsten Gründe: Kinder lernen den Umgang mit Geld, sie übernehmen Verantwortung, sie werden selbständiger. Taschengeld hat also durchaus einen erzieherischen Wert. Wenn die Kleinen regelmäßig Taschengeld zu ihrer freien Verfügung erhalten, werden sie bald wichtige Lektionen lernen: Sie müssen sich ihr Geld einteilen, sie müssen mit einem bestimmten Betrag auskommen, sie müssen für größere Wünsche sparen. Dadurch dass sie jetzt ohne Betteln bei Mama und Papa eigene Wünsche erfüllen können, werden sie selbständiger und unabhängiger. Sie lernen den Wert von Geld kennen. Sie merken, dass manche Dinge viel kosten, andere wenig, was billig und was teuer ist. Sie werden sinnvolle und scheinbar unnütze Sachen kaufen, sie werden sich über Fehlkäufe ärgern und über Schnäppchen freuen. Zugleich lernen die Kinder, dass Geld nicht unbegrenzt zur Verfügung steht. Den Goldesel gibt es eben doch nur im Märchen. Haben sie große Wünsche, müssen sie sparen oder vielleicht auch mal ganz verzichten. Taschengeld kann auch dazu beitragen, dass (ältere) Kinder nicht ausgegrenzt werden. Wenn alle Freunde bereits Taschengeld bekommen, sollte man es dem eigenen Kind nicht mehr verwehren. Zudem ermöglicht das Geld den Kindern, mit ihren Freunden ins Kino oder ins Schwimmbad zu gehen.