Werden wie Mama!

Datum: Mittwoch, 31. Mai 2017 13:41

Home-Office – so klappt es

Um die Vereinbarkeit von Familien und Beruf zu erleichtern, kann es helfen Arbeitszeit und Arbeitsort flexibel zu gestalten. Zwei Grundvoraussetzungen dafür: Die berufliche Tätigkeit muss das ermöglichen. Wer im Schichtbetrieb in der Klinik oder im Tagebau arbeitet, kann das nicht von zu Hause aus erledigen und wird auch nicht auf Gleitzeit setzen können. Für viele Jobs ist aber möglich, so denn der Arbeitgeber mitmacht. Mit dem Chef sollte vereinbart sein, wieviel Zeit der Arbeitszeit von zu Hause erledigt werden kann – denkbar sind ein bis vier Tage pro Woche oder nur mal ein Vormittag. Wer regelmäßig von zu Hause aus arbeitet, sollte sich dort einen festen Arbeitsplatz einrichten. Das erleichtert das Arbeiten und die Trennung von Privatem und Beruflichen. Ideal ist ein eigener Schreibtisch, möglichst in einem separaten, abschließbaren Zimmer. Die Technik (PC, Internetanschluss) sollte ein reibungsloses Arbeiten ermöglichen. Es besteht die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber die nötige Technik und Büromaterialien zur Verfügung stellt. Alternativ kann man die Ausgaben dafür bei der nächsten Steuererklärung geltend machen.

Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte eine gute Portion Selbstdisziplin mitbringen. Die Verlockung ist groß, mal eben zwischendurch die Wäsche aufzuhängen oder den Geschirrspüler auszuräumen. Daher sind feste Arbeitszeiten ebenso wichtig wie im Büro. Wer allein zu Hause ist, kann konzentrierter arbeiten. Daher sollten Partner und Kinder außer Haus sein. Sind sie doch mal während der „Arbeitszeit“ zu Hause, sollten sie klar wissen: Mama arbeitet jetzt und wird so lange nicht gestört. Die Abgrenzung zwischen Privat und Beruf ist auch in die andere Richtung wichtig: Nach Feierabend sollte der Rechner in der Regel aus bleiben und das Telefon für Kollegen tabu.

Aus den Augen – aus dem Sinn: Um den Anschluss an die lieben Kollegen nicht zu verpassen, ist es wichtig regelmäßig Kontakt zu halten. Sei es durch E-Mails, Telefonate oder gelegentliche Anwesenheit im Büro. Wer ohnehin an wenigstens einem Tag pro Woche im Büro arbeitet, dem wird das auch gut gelingen.


Kind krank – Rechte und Pflichten

Eltern mit kleinen Kindern werden häufig in die Verlegenheit kommen, ein krankes Kind nicht in die Kita bzw. zur Tagesmutter schicken zu können. Im Kleinkindalter ziehen die Kleinen Viren scheinbar magisch an. Für deren Immunsystem ist das großartig, das trainieren sie damit. Je nachdem wie häufig der Nachwuchs tatsächlich krank wird, trainiert das aber auch die logistischen Kompetenzen der Eltern und die Toleranz des Arbeitgebers.
Ist das Kind krank und kann nicht in die Einrichtung, haben Eltern folgende Möglichkeiten: Das Kind von den Großeltern oder einem Babysitter betreuen lassen. Wobei Kinder, die unter dem Infekt stark leiden, unter Umständen eher Mamas oder Papas Nähe brauchen. Dann bleibt die Freistellung durch den Arbeitgeber: Jeder Arbeitnehmer darf pro Kind und Jahr zehn Tage frei nehmen, bei mehr als zwei Kindern 25 Tage. Sind beide Elternteile berufstätig, macht das theoretisch 20 bis 50 Tage im Jahr. Alleinerziehende können die 20 Tage für ein Kind und 50 Tage für drei und mehr Kinder allein in Anspruch nehmen. Die Regelung gilt bis zum 12. Geburtstag des Kindes.

Geregelt ist das im Sozialgesetzbuch, § 45 und im Bürgerlichen Gesetzbuch § 616. Dort sind auch die finanziellen Aspekte geregelt. Entweder der Arbeitgeber zahlt trotz Freistellung das Gehalt weiter, das machen nur die wenigsten. Dazu ist der Arbeitgeber verpflichtet, wenn es keine anderslautende Formulierung dazu im Arbeits- oder Tarifvertrag gibt. Schließt der Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung im Kind-krank-Fall aus, springt bei gesetzlich Versicherten die Krankenkasse ein. Dazu muss die Bescheinigung des Kinderarztes bei der Kasse eingereicht werden. Sie zahlt in der Regel zwischen 90 und 100 Prozent des Nettolohns, abzüglich Sozialversicherungsbeiträgen. Der Betrag ist gedeckelt, Gutverdiener müssen stärkere Einbußen hinnehmen.
In jedem Fall sollten Eltern umgehend ihren Arbeitgeber informieren, wenn sie wegen eines kranken Kindes zu Hause bleiben müssen. Sind die Kind-krank-Tage aufgebraucht, können Eltern Urlaub nehmen, um unbezahlte Freistellung bitten oder bei Einverständnis des Arbeitgebers Überstunden abbummeln. Sich selbst krank schreiben zu lassen, mag verbreitet sein. Davon ist aber unbedingt abzuraten, das kann im schlimmsten Fall eine Kündigung nach sich ziehen.


Betreuung abgeben: Kita, Großeltern oder Babysitter

Wer Kinder hat und (wieder) arbeiten will, braucht eine Betreuung für den Nachwuchs. Je nachdem wie alt dieser beim Wiedereinstieg in den Beruf ist, haben Eltern verschiedene Optionen: Kita, Tagesmutter, Großeltern, Babysitter. In den neuen Bundesländern werden gut 50 Prozent Prozent der unter Dreijährigen in einer Kindertageseinrichtung bzw. von einer Tagesmutter betreut, doppelt so viele wie in Westdeutschland.
Je nachdem, mit welcher Arbeitszeit die Mütter wieder in den Job einsteigen, kann auch eine Betreuung durch Oma bzw. Opa denkbar sein. Dazu sollten sie natürlich in der Nähe wohnen und ausreichend Zeit haben. Für die meisten Eltern wird nach Ende der Babypause die Kita bzw. Tagesmutter die optimale Lösung sein. Je nach Wohnort und Wunschkita, ist es wichtig, sich rechtzeitig um einen Kitaplatz zu bemühen. Soll das Kleine mit etwa einem Jahr in die Einrichtung, sollte man am besten dann nachfragen, wenn das Bäuchlein sich zu wölben beginnt. Gefragte Kitas, vor allem in Großstädten, haben Wartelisten. Die tägliche Betreuungszeit sollte in Abhängigkeit von der Arbeitszeit und den finanziellen Mitteln gewählt werden – und natürlich auch entsprechend der eigenen Bedürfnisse. Manch einer kann sich nicht vorstellen, ein Einjähriges täglich neun Stunden in der Kita zu lassen, anderen Kindern wiederum tut es gut, wenn sie lange mit ihren Freunden spielen können.

Für die Betreuung in der Kita bzw. bei der Tagesmutter fällt ein Betreuungsgeld an. Die Kitagebühren variieren von Kommune zu Kommune – je nach Beschluss des Stadt- bzw. Gemeinderates. Häufig gibt es Rabatt für Geschwisterkinder. Zu den Betreuungskosten kommen in der Regel noch die Verpflegungskosten für die Mahlzeiten. Das kann sich durchaus summieren. Daher lohnt es, beim Arbeitgeber nachzufragen, ob er bereit ist die Kitagebühren komplett oder anteilig zu übernehmen. Große Unternehmen haben diese Leistung in der Regel im Portfolio, aber auch kleine Betriebe zahlen unter Umständen. Für den Arbeitgeber ist es eine steuerfreie Leistung, für die keine Abgaben anfallen.

Wer keinen Kitazuschuss bekommt, kann die Betreuungskosten von der Steuer absetzen. Angegeben werden können maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr bzw. zwei Drittel der tatsächlichen Kosten.