Werden wie Mama!

Datum: Mittwoch, 31. Mai 2017 13:41

Rente

Da Frauen häufig wegen der Kinder eine bestimmte Zeit zu Hause bleiben oder nur Teilzeit arbeiten, schlägt sich das auf ihren späteren Rentenanspruch nieder. Ihnen droht eine geringe Rente. Sich auf das Vorsorgemodell Ehegatte zu verlassen, ist ebenso riskant wie optimistisch. Wie sich eine längere berufliche Auszeit auf die spätere Rente auswirkt, zeigt ein Blick auf die aktuellen Rentenzahlungen in Deutschland.

Die Rentenlücke zwischen Männern und Frauen im Westen Deutschlands klafft erschreckend weit auseinander. Ein solches Szenario droht den jungen Müttern von heute, wenn sie lange aus dem Beruf aussteigen und danach erst spät oder gar nicht in eine Vollzeit-Tätigkeit zurückkehren.

Um diese mögliche Lücke auszugleichen, sollten Mütter frühzeitig über zusätzliche Vorsorge fürs Alter nachdenken. Auch wenn zwischen Windeln wechseln und Hausaufgaben kontrollieren nur wenig Muße dafür bleibt, lohnt der Aufwand, mal zu schauen: Welches Vorsorge-Modell passt zu mir, wo lohnt sich sparen trotz niedriger Zinsen? Hier eine Auswahl für private Vorsorge:

Riester-Rente: Die lohnt sich wegen der staatlichen Zulagen vor allem für Familien mit Kindern. Der Staat zahlt jährlich 154 Euro Zulage für die Frau und 300 Euro pro Kind. Dafür müssen Berufstätige mindestens 4 Prozent des Bruttoeinkommens einzahlen, während der Elternzeit wenigstens 60 Euro jährlich. Wer mit 30 Jahren mit dem Riestern anfängt und zwei Kinder hat, kann sich so bis zum Renteneintritt etwa 20.000 Euro allein durch Zulagen sichern.

Private Rentenversicherung: Eine klassische Rentenversicherung lohnt derzeit aufgrund der niedrigen Zinsen kaum noch. Bevor man sich für ein Angebot entscheidet, sollte man genau durchrechnen, was man einzahlt und was man rausbekommt. Vorteil gegenüber der Riester-Rente: Die ausgezahlte Rente wird nur anteilig versteuert.

Betriebliche Altersvorsorge: Berufstätige haben Anspruch darauf. Der Arbeitgeber entscheidet über Modell und Anbieter des Sparvertrags. Der Arbeitnehmer zahlt von seinem Bruttogehalt einen festen Betrag in einen Sparvertrag ein. Der Vorteil: Die Sparbeiträge sind abgaben- und steuerfrei. Dieses Vorsorgemodell lohnt sich vor allem dann, wenn der Arbeitgeber ebenfalls Beiträge auf den Sparvertrag einzahlt.

Vermögenswirksame Leistungen: Hier zahlt der Arbeitgeber bis zu 40 Euro monatlich in ein selbst gewähltes Anlage-Modell ein. Zahlt der Arbeitgeber weniger, kann es sich lohnen den Rest selbst aufzustocken. Denn wessen jährliches zu versteuerndes Einkommen unter 20.000 Euro liegt, der hat zusätzlich Anspruch auf die vom Staat gezahlte Arbeitnehmer-Sparzulage. Je nach Anlage-Modell liegt sie bei höchstens 80 Euro jährlich. Die Laufzeit eines Sparvertrages beträgt sieben Jahre, direkt im Anschluss kann ein neuer Vertrag abgeschlossen werden. Wer das 30 Jahre lang macht, kann etwa 14.000 Euro für die Rente zurücklegen.

In der gesetzlichen Rentenversicherung wird der Verdienstausfall durch Kindererziehung zumindest teilweise ausgeglichen: Der Elternteil, der während der Elternzeit nichts oder nur wenig verdient (meist die Mutter), bekommt für jedes Kind sogenannte Entgeltpunkte auf seinem Rentenkonto gutgeschrieben. Für nach 1991 geborene Kinder jeweils drei Punkte. Jeder Punkt ist so viel wert wie der Rentenanspruch eines durchschnittlichen Vollzeitbeschäftigten (2016 ca. 36.300 Euro Jahresverdienst). Diese Regelung kann später monatlich etwa 80 Euro mehr Rente pro Kind bringen. Daneben wirkt sich die Kinderberücksichtigungszeit positiv auf die Rente aus. Sie umfasst in der Regel die Zeit von der Geburt des ersten Kindes bis zum 10. Geburtstag des jüngsten Kindes. Meist steigert sie die Rente nicht unmittelbar. Diese Zeit hilft aber, zusammen mit anderen Zeiten die für eine Rente notwendige Mindestversicherungszeit zu erreichen. Zudem werden geringe Arbeitseinkünfte (z.B. wegen Teilzeitarbeit) von Eltern, die innerhalb dieser Kinderberücksichtigungszeit arbeiten, bei der Rentenberechnung höher bewertet. (Quelle und mehr Informationen: Deutsche Rentenversicherung)

Alleinerziehende
Wer trotz glücklicher Partnerschaft über den Alltag mit einem oder mehreren kleinen Kindern stöhnt, bekommt eine Ahnung davon, was Alleinerziehende leisten. In Deutschland gibt es 1,6 Millionen Single-Eltern, wobei neun von zehn Mütter sind, jede dritte von ihnen hat Kleinkinder unter sechs Jahren. Sie müssen sich nicht nur Tag für Tag hauptsächlich allein um Haushalt, Erziehung und Betreuung der Kinder kümmern. Sie stehen auch vor ganz anderen finanziellen Schwierigkeiten. In der Regel fällt ein Einkommen weg, meist das größere, ohne dass die Ausgaben deutlich sinken würden. Die Kinder haben zwar Anspruch auf Unterhalt, doch der wird in jedem zweiten Fall gar nicht oder nur teilweise gezahlt. Geschiedene Frauen haben nur bis zum dritten Geburtstag des jüngsten Kindes Anspruch auf Unterhalt, dann mutet der Staat ihnen wieder eine Vollzeitstelle zu. Und tatsächlich ist die Quote der Vollzeitmütter bei den Alleinerziehenden höher (42 Prozent) als bei denen mit Partner (27 Prozent). Nichtsdestotrotz: 40 Prozent der alleinerziehenden Frauen müssen ihr Einkommen aufstocken.

Steuerlich werden Alleinerziehende benachteiligt, weil sie wie kinderlose Singles behandelt werden und damit schlechter dastehen als (kinderlose) Ehefrauen. Allerdings können Alleinerziehende bei der Steuererklärung einen Entlastungsbetrag geltend machen, er liegt derzeit bei 1.908 Euro für Alleinerziehende mit einem Kind, für jedes weitere Kind erhöht er sich um 240 Euro.