Sprechzimmer statt Klassenzimmer

Datum: Donnerstag, 29. März 2018 15:33

Sozialrechtliche Ansprüche

Familien mit chronisch kranken Kindern haben eine Reihe von Ansprüchen und Rechten, hier ein Überblick über die wichtigsten:

Kinder- und Jugendreha:
Kinder bis 18 Jahre haben Anspruch auf eine Kinder- und Jugendrehabilitation, wenn sie an bestimmten Erkrankungen leiden. Die Reha dauert in der Regel vier Wochen und kann bei medizinischer Notwendigkeit auch mehrfach in Anspruch genommen werden. Die Beantragung läuft entweder über die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung, hier gibt es keine eindeutige Regelung. Erster Ansprechpartner ist der Kinder- oder behandelnde Arzt. Bis zum 12. Geburtstag werden die Kosten für eine Begleitperson übernommen, meist ein Elternteil, aber auch Oma oder Opa. Die Begleitperson erhält keine medizinische Behandlung, kann aber unter Umständen an der Schulungen zum Umgang mit der Krankheit teilnehmen. In Abhängigkeit von der Erkrankung und der familiären Situation kann auch eine Mutter-/Vater-Kind-Kur sinnvoll sein. (siehe lausebande Okt. 2017)

Schwerbehindertenausweis

Einige Familien stehen irgendwann vor der Frage, ob sie einen Schwerbehindertenausweis beantragen sollen. Auch hier gilt wieder: Die Aussicht auf eine erfolgreiche Beantragung hängt vor allem an Art und Schwere der Erkrankung. Rheuma beispielsweise ist eine Erkrankung, bei der aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen oft Anspruch besteht. Mit dem Ausweis sind Vor- und Nachteile verbunden. Die Vorteile, die v.a. finanzieller Art sind, sollen durch die Erkrankung bedingte Nachteile ausgleichen oder abfedern. Zu den Vorteilen gehören z.B. steuerliche Vergünstigen, ermäßigter Eintritt z.B. in Museen oder Zoos, kostenfreie oder vergünstigte ÖPNV-Nutzung. Der einzige Nachteil, wenn man ihn überhaupt so bezeichnen will, ist das Image, das dem Schwerbehindertenausweis anhaftet. Kaum ein Kind oder Jugendlicher lässt sich freiwillig den Stempel „schwerbehindert“ aufdrücken. Allerdings: Wo und wem man diesen Ausweis vorzeigt, bleibt jedem selbst überlassen. Wer Anspruch darauf hat, sollte die Vergünstigen mit diesem Ausweis also unbedingt in Anspruch nehmen, man muss es ja nicht an die große Glocke hängen.

Pflegestufe

Bei einigen Erkrankungen und schweren Verläufen kann es notwendig sein, eine Pflegestufe zu beantragen. Das entsprechende Pflegegeld oder die Pflegehelfer können für die Familie eine große Entlastung sein. Der Antrag läuft über die Pflegekasse der Krankenkasse.

Chronische Erkrankungen in Schule und Kita

Die meisten chronisch kranken Kinder können eine normale Grundschule oder weiterführende Schule bzw. einen normalen Kindergarten besuchen und wünschen das auch. Bei schweren Verläufen oder bestimmten Krankheitsbildern sollten Eltern und Kinder abwägen, ob der Besuch einer Einrichtung mit besonderem Förderschwerpunkt hilfreich ist. Durch zusätzliches, medizinisch und sozial ausgebildetes Personal kann die Integration im Schulalltag besser gelingen. Viele „normale“ Kitas haben unter ihrem Personal auch Sonder- oder Heilpädagogen und sind für die Betreuung von kranken Kindern besonders ausgebildet.

Die Rolle der Erzieher und Lehrer

Die Lehrer bzw. Erzieher stehen vor einer zweifachen Herausforderung: Einerseits sollten sie den kranken Schüler wo nötig individuell fördern und ggf. Ausnahmen gestatten. Andererseits sollten sie ihn wo möglich genauso normal wie alle Schüler behandeln, was im Übrigen auch dem Wunsch der meisten betroffenen Kinder entgegenkommt. Eine große Hilfe für Eltern und Kinder ist es, wenn die Lehrer und Erzieher Verständnis zeigen. Da viele chronische Krankheiten für Außenstehende auf den ersten Blick nicht sichtbar sind, fehlt eben jenes Verständnis. Dann kommt es zu Fragen, die wie Vorwürfe klingen: Warum fehlt er denn schon wieder? Musst du wirklich schon wieder auf Toilette? Vorhin ging es dir doch angeblich noch so schlecht, und jetzt bist du wieder ganz fit? Ohne Frage: Chronisch kranke Kinder sind auch für Lehrer eine Herausforderung, sie müssen sich mit einer Krankheit auseinandersetzen, von der sie vorher höchstens den Namen gehört haben. Sie müssen sie samt ihrer Konsequenzen für den Schulalltag immer im Hinterkopf behalten, obwohl sie mit den normalen Aufgaben des Schulalltags bereits ausgelastet sind. Insofern wollen wir an dieser Stelle das Engagement der vielen Lehrer und Erzieher hervorheben, die sich im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch um ihre kranken Schützlinge ganz wunderbar kümmern.

Ein rechtlicher Graubereich für Eltern und Lehrer ist die Medikamentengabe. Lehrer sind verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten. Man kann sie jedoch nicht zwingen, ein Medikament zu verabreichen oder zu spritzen. Sie können sich aber freiwillig dazu bereit erklären, viele machen das auch. Dann sollten sich Lehrer und Eltern mit einer schriftlichen Haftungsausschlusserklärung absichern. Ob die gesetzliche Unfallversicherung für Schüler und Lehrer trägt, falls etwas schief geht, hängt u.a. vom Schulgesetz des jeweiligen Bundeslandes ab.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte forderte bereits vor einem Jahr: „Medizinische Assistenz an der Schule sollte nur von medizinischen Fachkräften ausgeübt werden. Wir erkennen das hohe Engagement der Lehrkräfte an, aber stellten fest: Das darf kein Dauerzustand sein. Deshalb fordern wir von der Politik einen entschiedenen Kurswechsel, damit Deutschland endlich in dieser Frage zu einem weltweiten Standard aufschließt“, so Präsident Dr. Thomas Fischbach. Ein entsprechendes Modellprojekt, bei dem sogenannte Schulgesundheitsfachkräfte an den Schulen im Einsatz sind, läuft gerade in Brandenburg. (siehe S. 51)

Nachteilsausgleich

Sind die Schüler durch ihre Erkrankung so stark eingeschränkt, dass sie im Vergleich zu gesunden Mitschülern keine Chancengleichheit mehr haben, können sie einen Nachteilsausgleich beantragen. Dazu braucht es ein ärztliches Attest, das bei der Schulleitung eingereicht wird. Dieser wird später übrigens nicht im Zeugnis vermerkt, so dass den Kindern daraus keine Nachteile entstehen. Der Nachteilsausgleich verschafft den betroffenen Kindern gewisse Erleichterungen bei Prüfungen und Klausuren.

Beispiele für einen Nachteilsausgleich sind:

  • Schreibzeitverlängerung für Kinder mit Rheuma, die Schwierigkeiten haben, den Stift zu halten.
  • Komplette oder teilweise Befreiung vom Sportunterricht
  • Ein zweiter Schulbuchsatz fürs Kind, damit der Ranzen nicht so schwer ist
  • Mündliche statt schriftliche Aufgabe oder Prüfung
  • Lektüre/Kopien in Großdruck
  • Sportunterricht ohne Noten