Sicher ist sicher

Datum: Freitag, 01. November 2019 13:50


Welche Versicherungen Familien wann brauchen und welche sie sich sparen können.

2.400 Euro zahlen Deutsche im Schnitt jährlich für die Absicherung gegen die Unwägbarkeiten des Lebens. Grund genug, sich etwas genauer mit dem Thema zu beschäftigen. Gerade Familien sollten ihren Versicherungsschutz immer wieder der aktuellen Lebenssituation anpassen: egal ob nach der Geburt eines Kindes, beim Hausbau oder im Falle einer Trennung. Daher geben wir in dieser lausebande-Ausgabe einen Überblick über Versicherungen: Welche braucht man, wogegen sichern sie ab und auf welche kann man verzichten?

Wann sollten Familien ihren Versicherungsschutz prüfen?

Am besten einmal jährlich. Das kostet Zeit, je umfangreicher der Schutz, desto aufwändiger. Aber der Aufwand lohnt, denn wer seinen Anbieter für bestimmte Versicherungen mit Wettbewerbern vergleicht, kann unter Umständen viel Geld sparen. Die Versicherungsunterlagen geht man am besten zu einem festen Zeitpunkt durch, gut geeignet ist das Jahresende, da bestimmte Versicherungen wie die KFZ-Haftpflicht dann gekündigt werden können. Man kann das Thema aber auch zeitgleich mit der jährlichen Steuererklärung angehen.

Den Versicherungsschutz sollten Familien zusätzlich immer dann überprüfen, wenn sich die Lebenssituation ändert. Wenn Paare erstmals zusammenziehen, kann man viele Versicherungen, die man bisher doppelt brauchte, zusammenführen: Das gilt z.B. für Hausrat, die private Haftpflicht und die Rechtsschutzversicherung. Viele Versicherungen lassen sich auf einen Familientarif umstellen oder um den Partner ergänzen, der dann überflüssige Vertrag kann aufgelöst werden. Die KFZ-Haftpflicht kann beim bisherigen Versicherungsnehmer bleiben, sollte aber um den Partner als Fahrer ergänzt werden.
Wer Kinder bekommt, sollte darauf achten, dass diese ebenfalls mitversichert sind, in den meisten Fällen passiert das über den Familientarif, dann muss man nur über die Geburt des Kindes informieren. Zudem sollte man mit Kindern über zusätzliche Versicherungen wie eine Kinderinvaliditätsversicherung oder eine (Risiko-)Lebensversicherung nachdenken. Wer bis dato auf eine Privathaftpflicht verzichtet hat, sollte sie spätestens jetzt abschließen, um durch Kinder verursachte Schäden abzusichern.

Bei einer Trennung erlischt der Versicherungsschutz für den Partner, der nicht unterzeichnet hat, spätestens nach einer Übergangsfrist von drei Monaten. Er sollte sich also schnellstmöglich um eine neue Hausrat- und private Haftpflichtversicherung und evtl. weitere gemeinsam genutzte Versicherungen kümmern. Das vermeidet Streit im Versicherungsfall. Die Kinder sind nach einer Trennung weiter über die Familienversicherung abgesichert. Hier müssen sich beide Eltern einigen, über wen die Familienversicherung läuft. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung sind mitversicherte Ehepartner ohne eigenes Einkommen im Falle einer Trennung so lange mitversichert, bis die Scheidung rechtskräftig ist. Wer ein Haus baut, sollte unbedingt über eine Wohngebäudeversicherung nachdenken.

Welche Versicherungen brauchen Berufsstarter?

Kinder sind in der Regel bis zur Volljährigkeit bei den Eltern mitversichert, in einigen Bereichen greift die Familienversicherung noch über den 18. Geburtstag hinaus, z.B. wenn der Nachwuchs studiert oder sich in Ausbildung befindet und bei den Eltern wohnt. Hier ein Überblick:
Krankenversicherung: Studenten sind bis zum 25. Geburtstag kostenfrei über die Familienversicherung abgedeckt. Auszubildende können nicht mehr über die Familienversicherung laufen, sie müssen sich selbst versichern, die dafür fälligen Beiträge werden über das Lehrlingsgeld finanziert.
Privathaftpflicht und Hausrat: Auszubildende und Studierende sind in der Regel noch über die elterliche Versicherung mitversichert, wenn sie noch bei den Eltern wohnen oder dort ihren Hauptwohnsitz haben. Allerdings ist die kostenfreie Mitversicherung oft an bestimmte Bedingungen gebunden: Wer z.B. verheiratet ist oder ein bestimmtes Alter erreicht hat oder eine Einkommensgrenze überschreitet, muss sich selber um einen Versicherungsschutz kümmern.
Berufsunfähigkeit: Anspruch auf die staatliche Erwerbsminderungsrente hat nur, wer mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert war und davon mindestens drei Jahre Beiträge gezahlt hat. Und selbst dann fällt der Betrag nicht sehr üppig aus. Aus diesem Grund empfehlen Experten, dass sich Azubis und Studierende mit dem Start ins Berufsleben eine solche Police zulegen.

Wo gibt es Unterstützung?

Wer schon jetzt den Überblick zu verlieren droht, der kann sich professionelle Unterstützung beim Versicherungsexperten seines Vertrauens holen. Versicherungsmakler beraten in der Regel zu allen Versicherungen, große Versicherungen bieten eine Struktur mit eigenen Versicherungsbüros und -experten. Beide sollten auf die Bedürfnisse des Kunden und nicht der Versicherer achten. Auch Verbraucherzentralen beraten gegen eine Gebühr neutral zu dem Thema. Der Bund der Versicherten informiert ebenfalls unabhängig zu dem Thema, gegen einen jährlichen Mitgliedsbeitrag von 60 Euro erhält man regelmäßig Informationen und bei Bedarf eine individuelle Beratung. Ehepartner werden mitberaten. Für diejenigen, die sich lieber allein kümmern oder die sich vor einer Beratung selbst informieren möchten, geben wir auf den folgenden Seiten einen Überblick über die gängigsten Versicherungen.