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Titelthema :: Seite 27

Vertreter oder mit dessen Zustimmung von einem

Dritten überlassen worden sind.“ B

GB § 110

Dieser Paragraph verpflichtet Eltern keineswegs

zum Taschengeld. Er sichert vielmehr Händlern und

Familien zu, dass es rechtlich zulässig ist, wenn

sich Max ein Eis kauft oder Marie eine Tüte Gum-

mibärchen. Das gilt allerdings erst für Kinder ab

sieben Jahren. Bis zum 7. Geburtstag sind Kinder

„geschäftsunfähig“, das heißt sie dürfen sich ohne

Zustimmung der Eltern im Grunde nichts kaufen,

weder Gummibärchen noch Eis. Im Alter von 7 bis 17

Jahren gilt der „Taschengeldparagraph“, allerdings

beschränkt auf „normale“ Konsumgüter. Zigaretten,

Alkohol, große Anschaffungen wie Autos und Ver-

träge (Handy, Zeitschrift…) sind davon ausgenom-

men und bedürfen weiterhin der Zustimmung der

Eltern.

Eltern müssen – rein rechtlich gesehen – also kein

Taschengeld zahlen. Warum sollten sie es dennoch

machen? Die wichtigsten Gründe: Kinder lernen

den Umgang mit Geld, sie übernehmen Verantwor-

tung, sie werden selbständiger. Taschengeld hat

also durchaus einen erzieherischen Wert. Wenn

die Kleinen regelmäßig Taschengeld zu ihrer freien

Verfügung erhalten, werden sie bald wichtige Lekti-

onen lernen: Sie müssen sich ihr Geld einteilen, sie

müssen mit einem bestimmten Betrag auskommen,

sie müssen für größere Wünsche sparen. Dadurch

dass sie jetzt ohne Betteln bei Mama und Papa ei-

gene Wünsche erfüllen können, werden sie selb-

ständiger und unabhängiger. Sie lernen den Wert

von Geld kennen. Sie merken, dass manche Dinge

viel kosten, andere wenig, was billig und was teuer

ist. Sie werden sinnvolle und scheinbar unnütze Sa-

chen kaufen, sie werden sich über Fehlkäufe ärgern

und über Schnäppchen freuen. Zugleich lernen die

Kinder, dass Geld nicht unbegrenzt zur Verfügung

steht. Den Goldesel gibt es eben doch nur im Mär-

chen. Haben sie große Wünsche, müssen sie sparen

oder vielleicht auch mal ganz verzichten. Taschen-

geld kann auch dazu beitragen, dass (ältere) Kinder

nicht ausgegrenzt werden. Wenn alle Freunde

Zum Geburtstag 50 Euro von Oma, zum

Schulanfang ein paar Geldscheine, das

Spielgeld im Kaufmannsladen – Kinder

kommen heute schon früh mit Geld in Berührung.

Im Kindergartenalter geschieht das noch spiele-

risch. Die Kleine darf die Münze fürs Eis selbst über

die Theke reichen. Der Große verlangt vom jünge-

ren Bruder Eintritt, bevor er ihn ins Puppentheater

im Kinderzimmer lässt: „Zwei Geld fünfzig, bitte!“

Wenn die lieben Kleinen dem Kindergartenalter

entwachsen, in die Vorschule kommen oder spä-

testens mit dem Schulanfang, beginnt für Eltern

ein neuer Aspekt der Erziehung: Taschengeld. Wer

dazu Rat sucht, findet im Internet zahlreiche Infor-

mationen oder erkundigt sich im Freundes- und Fa-

milienkreis: Wie wird das Thema Taschengeld dort

gehandhabt? Wer sich intensiver damit beschäftigt,

wird überrascht sein, was Eltern alles falsch ma-

chen können und was sie alles beachten sollten.

Taschengeld ist noch eine recht junge „Erfindung“.

In Deutschland setzte es sich ab Mitte der 1960er

Jahre in Folge einer Erziehungs- und Bildungsre-

form langsam durch. Selbständigkeit wurde ein

wichtiger Aspekt in der Erziehung und dazu gehörte

auch der selbständige Umgang mit Geld. Heute hat

sich Taschengeld etabliert, fast alle Kinder bekom-

men es regelmäßig ausgezahlt. Das gilt auch für an-

dere Länder, Unterschiede gibt es vor allem in der

Höhe des Geldbetrags. So bekommen beispielsweise

Kinder in Südeuropa, Frankreich oder Irland deut-

lich weniger Geld als die Deutschen. Kinder aus Ös-

terreich und Schweden wiederrum erhalten deutlich

mehr Taschengeld.

Sind Eltern verpflichtet, ihren Kindern Taschen-

geld zu zahlen? Nein. Als rechtliche Grundlage

wird dennoch gern der sogenannte „Taschen-

geldparagraph“ angeführt:

„Ein von dem Minderjährigen ohne Zustimmung des

gesetzlichen Vertreters geschlossener Vertrag gilt als

von Anfang an wirksam, wenn der Minderjährige die

vertragsmäßige Leistung mit Mitteln bewirkt, die ihm

zu diesem Zweck oder zu freier Verfügung von dem

Redaktion:

Anett Linke, Foto links: Steffen Schwenk

(light-impression.de)

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Her mit der Kohle

Ein Ratgeber rund um das Thema Taschengeld