Eltern pflegen Eltern: Kur, Fachkräfte & Digitalisierung

Datum: Mittwoch, 27. Februar 2019 10:53

 

Neues in Sachen Pflege

Ob Hilfe beim Aufstehen, beim Anziehen, beim Waschen, beim Einkaufen, beim Putzen, beim Kochen – pflegende Angehörige haben vielseitige Aufgaben und niemals wirklich Feierabend. Viele Familien stoßen dadurch an ihre Belastungsgrenzen. Pflegeheime klagen wiederum über einen anhaltenden Fachkräftemangel. Mit dem Jahr 2019 treten einige gesetzliche Änderungen in Kraft, die den Pflege-Problemkomplexen entgegenwirken und sowohl bei pflegenden Angehörigen, als auch bei stationärer Pflege für eine Verbesserung der Betreuungssituation sorgen sollen. Wir stellen drei Neuigkeiten vor:

Pflegende Angehörige können leichter zur Kur
Mit einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2019 wurde der Antrag auf eine Kur für pflegende Angehörige erleichtert. Sie sparen dadurch eine Menge Zeit und Nerven. Bis 2018 mussten vor der Genehmigung der Kur zunächst alle Möglichkeiten zur Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes am Wohnort ausgeschöpft werden – angefangen bei Haus- und Facharzt-Besuchen über ambulante Kur- und Reha-Maßnahmen vor Ort bis hin zum Aufsuchen einer Tagesklinik an ein oder zwei Tagen in der Woche. Erst, nachdem das nichts gebracht hatte, bekamen Betroffene grünes Licht für eine Kur.
Um schneller eine Entlastung zu erfahren, können pflegende Angehörige seit diesem Jahr direkt eine stationäre Reha in Anspruch nehmen, auch wenn die vorgeschalteten Maßnahmen ausreichend gewesen wären. Die Krankenkasse muss seit 2019 sogar dafür sorgen, dass der zu pflegende Angehörige in der Zwischenzeit untergebracht wird. Alles, was pflegende Angehörige dafür tun müssen, ist, sich die Kur vom Arzt verordnen zu lassen und sie bei der Krankenkasse oder dem Rentenversicherungsträger zu beantragen.

Neue Pflegestellen in Alten- und Pflegeheimen
Das sogenannte Pflegepersonalstärkungsgesetz 3 brachte zum 1. Januar 2019 einige Maßnahmen an den Start, die die angespannte Personalsituation in Pflegeheimen entspannen sollen. In einem ersten Schritt finanzieren die Kranken- bzw. Pflegekassen die Schaffung von 13.000 neuen Stellen. Außerdem schafft das Gesetz Anreize für mehr Ausbildungsplätze – so werden die Vergütungen von Auszubildenden in der Kranken-, Kinderkranken- und Krankenpflegehilfe im ersten Ausbildungsjahr vollständig von den Kassen übernommen. Möglich gemacht wurden diese Maßnahmen durch die Erhöhung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung um 0,5 % auf 3,05% bzw. 3,3 % (Kinderlose). Dies spült jährlich 7,6 Milliarden Euro in die Pflegekassen. Im Gegenzug wurde der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung um 0,5 % auf 2,5 % gesenkt.
Von einer besseren Personalausstattung profitieren letztlich alle Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Für pflegende Angehörige wird es zudem leichter, Pflegeplätze zu finden, wenn Heime ihre Kapazitätsgrenzen vollends ausschöpfen können. Allerdings hat der Stellenaufbau einen entscheidenden Haken: Laut der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen im April 2018 waren bereits im Jahr 2017 mehr als 35.000 Stellen in der Alten- und Krankenpflege unbesetzt. Um die Berufsbilder attraktiver zu machen, sind daher weitere Maßnahmen vonnöten – darunter möglicherweise Rückkehrerprämien, die Anwerbung ausländischer Fachkräfte und flächendeckende Tariflöhne.

Pflege 4.0: Digitalisierung der Pflegeheime
Die Digitalisierung ist ein allgegenwärtiges Thema. Die Bundesregierung will seit Jahresbeginn dabei unterstützen, dass sie auch die Pflegeheime erfasst. Dafür steht jedem Alten- und Pflegeheim eine Anschubfinanzierung in Höhe von 12.000 Euro zur Verfügung, die in die Anschaffung digitaler Technik sowie Weiterbildungsmaßnahmen in diesem Bereich gesteckt werden können. Die Einsatzgebiete intelligenter Geräte und Abläufe in der Pflege sind vielfältig: angefangen bei Software für die Planung und Kontrolle der Arbeitsabläufe über Smart-Home-Lösungen, die Stürze von Senioren melden, bis hin zu technischen Assistenzsystemen, die körperliche Arbeiten übernehmen. Mehrere Seiten, darunter bpa-Präsident Bernd Meurer und FDP-Politikerin Nicole Westig, kritisieren jedoch die geringe Höhe der Zuwendungen als nicht ausreichend für eine umfassende Digitalisierung der Pflegeheime. So haben es Alten- und Pflegeheime nach einer Erstanschaffung von Geräten und Software wieder selbst in der Hand, wie digital sie sich darüber hinaus aufstellen wollen.

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