Neues in Sachen Pflege: die Reform der Pflegeausbildung

Datum: Montag, 02. März 2020 14:12

Quelle: Veröffentlichung des Bundesministeriums für Gesundheit, Stand: Mai 2019

In vielen Branchen ist vom Fachkräftemangel die Rede. In der Altenpflege spüren ihn Einrichtungen und Betroffene schon längst. Zwar waren nach Zahlen der Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2018 bereits 583.000 Personen in der Altenpflege beschäftigt und damit 21.000 mehr als im Vorjahr. Dennoch konnten in 2018 die freien Stellen – 15.300 an der Zahl – von den 3.100 arbeitslosen Fachkräften nicht ansatzweise gedeckt werden. Im Resultat kostet es Heimbetreiber durchschnittlich ein halbes Jahr, eine frei gewordene Stelle neu zu besetzen. Zeit, die für die Arbeit am Patienten fehlt.

Nicht nur in der Altenpflege, auch in der Krankenpflege, im Rettungsdienst und in der Geburtshilfe macht sich dieses Problem bemerkbar. Speziell bei der Krankenpflege hatten 2018 rund 6.000 arbeitslose, examinierte Krankenpfleger die Wahl zwischen 14.900 freien Klinikarbeitsplätzen. Eine Möglichkeit, dem entgegenzuwirken, liegt darin, mehr junge Menschen für eine Ausbildung in Pflegeberufen zu begeistern. Mit einer Neuregelung des Pflegeberufegesetzes will die Bundesregierung an diesem Punkt ansetzen – und brachte daher zum Jahresbeginn 2020 eine Reform auf den Weg.

Statt wie bisher getrennt in der Altenpflege, in der Gesundheits- und Krankenpflege sowie in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege auszubilden, beginnt die Lehrzeit von nun an mit einer allgemeinen, generalistischen Ausbildungszeit von 2 Jahren. Erst danach stehen die angehenden Pflegekräfte vor der Wahl, die generalistische Ausbildung fortzusetzen oder einen Schwerpunkt entweder in der Versorgung von Kindern und Jugendlichen oder in der Pflege alter Menschen zu setzen. Bevor Berufsinteressenten ihre Richtung festlegen müssen, können sie also erstmal alle Bereiche ausgiebig kennenlernen.

Auch in finanzieller Hinsicht sollen die Berufsbilder attraktiver werden. So wird zukünftig kein Schulgeld mehr fällig, stattdessen haben die Auszubildenden Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Auch Menschen, die sich von einem anderen Beruf zur Pflege umschulen lassen, werden nicht mehr mit Kosten belastet.

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