Eltern werden mit Plan

Datum: Donnerstag, 09. Juni 2011 14:49

Expertenrat für werdende Eltern

Sie sind Eltern geworden oder ein Kind kündigt sich an? Herzlichen Glückwunsch!
Aber nun sind mit Sorgfalt eine Reihe von Dingen zu bedenken und zu planen, die einen großen Einfluss auf die berufliche und familiäre Entwicklung haben.

Schwangerschaft melden
Die Schwangerschaft sobald wie möglich dem/der Arbeitgeber/In melden. Nur so können im Interesse der Gesundheit von Mutterund Kind die  Schutzvorschriften des Mutterschutzgesetzes greifen. Eine Verpflichtung zur Meldung besteht jedoch nicht.

Beschäftigungsverbot
Erhält eine Schwangere ein Beschäftigungsverbot, erhält sie Mutterschaftslohn (nicht verwechseln mit Mutterschaftsgeld). Die Höhe richtet sich nach dem bisherigen Nettogehalt. Durch das Verbot darf die Schwangere finanziell nicht schlechter gestellt sein, es wirdvom Arbeitgeber oder Arzt erteilt.

Mutterschaftsgeld beantragen
Mutterschaftsgeld wird nicht automatisch gezahlt, es muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Weitere Infos: siehe Infobroschüre/Randnotizen.

Beantragung von Elterngeld
Elterngeld wird bei der Elterngeldstelle Ihres (Land)Kreises/Stadt beantragt. Eine Übersicht zu Elterngeldstellen in Brandenburg finden Sie unter  www.arbeitsweltelternzeit.de. Den Antrag recht-zeitig anfordern! Es müssen einige Unterlagen eingeholt werden. Beiden Eltern stehen insgesamt 14 Bezugsmonate zur Verfügung. Elterngeld und Elternzeit können nacheinander oder gleichzeitig durch beide Eltern in Anspruch genommen werden.

Berechnung von Elterngeld
Die Höhe des Elterngeldes richtet sich nach dem Erwerbseinkommen in den 12 Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt des Kindes. Berechnungen nehmen die Elterngeldstellen vor, über www.elterngeldrechner.de erfahren Sie den ungefähren Betrag vorab.

Beantragung von Elternzeit
Elternzeit sorgfältig planen! Es stehen beiden Elternteilen je drei Jahre Elternzeit zur Verfügung. Die Elternzeit muss sieben Wochen vor Antritt schriftlich beim Unternehmen beantragt werden. Innerhalb von vier Wochen muss das Unternehmen antworten; bleibt eine Antwort aus, gilt der Antrag als  genehmigt. Möchten Sie dann Änderungen am Antrag vornehmen, ist das arbeitgeberseitig zustimmungspflichtig. Arbeiten in der Elternzeit In der  Elternzeit können Eltern bis 30 Stunden je Woche arbeiten, dies wird auf das Elterngeld angerechnet. Viele nutzen diese Möglichkeit, um im zweiten  Lebensjahr des Kindes wieder in den Beruf einzusteigen.


Der besondere Tipp!
Beachten Sie die rechtzeitige Wahl einer Kindertagesstätte: In der Regel wechselt die „Kitabelegschaft“ jeweils im August/ September, d.h.  Betreuungsplätze werden erst zu diesem Zeitpunkt frei. Eltern sollten sich so früh wie möglich über die Platzsituation in ihrer Kommune erkundigen.


Kontakt
LASA Brandenburg GmbH
Servicestelle Arbeitswelt
und Elternzeit
Wetzlaer Str. 54, 14482 Potsdam
Hotline: 0331 – 6002 266
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Das Projekt wird gefördert durch das Ministerium
für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
und des Landes Brandenburg. Europäischer
Sozialfonds – Investition in Ihre Zukunft.
www.arbeitswelt-elternzeit.de