Knete für die Kleinen

Datum: Dienstag, 01. September 2015 12:21

Ratgeber rund ums Taschengeld

Mit dem Taschengeld legen Eltern einen wichtigen Grundstock in der Finanzerziehung der Kinder. Für Kinder und Jugendliche ist der regelmäßige Umgang mit Taschengeld die effektivste Methode, den Umgang mit Geld zu erlernen. Dabei sollten allerdings wichtige Grundlagen und rechtliche Aspekte beachtet werden:

Grundlagen zum Taschengeld
Taschengeld sollte immer regelmäßig in gleichbleibenden Beträgen ausgezahlt werden. Die Höhe der Beträge sollte dem Alter des Kindes bzw. Jugendlichen angepasst werden. Zu hohe Beträge führen meist zu einem ungesunden Verhältnis zu Werten.

Es ist nicht hilfreich, wenn Eltern beim vorzeitigen Aufbrauchen des Taschengeldes „weich“ werden und ihren Kindern dann aus eigener Tasche Wünsche erfüllen.
Taschengeld sollten Kinder nach ihrem eigenen Willen verwenden dürfen. Kritik für vermeintlich wenig sinnvolle Ausgaben sollte zunächst weitgehend zurückgehalten werden, um den Lernprozess im Umgang mit Geld nicht im Keim zu ersticken. Taschengeld ist Übungsgeld und Fehlkäufe gehören dazu, sie sollten von Erwachsenen toleriert werden. Oftmals wird der Rat Erwachsener ohnehin abgelehnt. Zudem wachsen Kinder mit ihren Wünschen und lernen oft von allein besser, die Verwaltung ihres Geldes entsprechend zu verändern.
Mit heranwachsenden Kindern können Eltern dann auch das „Familienbudget“ besprechen, die Grenzen des Geldes aufzeigen, Notwendigkeiten erläutern und vorleben, wie Sonderwünsche geplant werden müssen.

Rechtliche Aspekte
Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr sind „geschäftsunfähig“. Sie dürfen ohne Zustimmung der Eltern wirklich gar nichts kaufen.
Bei 7 bis 17-jährigen gilt der sogenannte Taschengeldparagraph (§110 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Vereinfacht sagt dieser aus, dass Kinder und Jugendliche in diesem Alter Dinge kaufen dürfen, wenn sie das Geld zu diesem Zweck oder zur freien Verfügung erhalten haben. Sie dürfen allein aber folgende Dinge nicht kaufen:

  • für Kinder und Jugendliche verbotene Waren wie Alkohol und Zigaretten
  • Anschaffungen, die ein normales Taschengeld übersteigen wie z.B. teure Elektronik
  • Verträge mit Laufzeiten wie Handyverträge, Abonnements oder Ratenverträge

Bis zum 18. Lebensjahr sind Verträge erst gültig, wenn Eltern ihre Zustimmung erteilen.

Sonstige Hinweise
Besprechen Sie das Taschengeld und die Erziehung in diesem Bereich auch mit Verwandten. Es nutzt nichts, wenn Oma und Opa dem Kind immer Geld zustecken, wenn es mit der Einteilung seines Taschengeldes nicht klargekommen ist. Vereinbaren Sie am besten, zusätzliche Geldgeschenke außerhalb des Taschengeldes auf das Sparbuch oder Konto einzuzahlen und gemeinsam über größere Ausgaben zu befinden.