Leistungen in der Schwangerschaft

Datum: Montag, 30. Januar 2012 08:47

Sie sind schwanger? Herzlichen Glückwunsch!

Ein neuer Lebensabschnitt beginnt. Dieser bringt viele wechselhafte Gefühle, Fragen, Ängste aber auch Vorfreude und Erwartungen mit sich. Um in den nächsten Monaten in den gesundheitlichen, gesetzlichen und finanziellen Bereichen alles im Rahmen der Schwangerschaft Mögliche zu nutzen, lassen Sie sich am besten ausführlich in einer Schwangerschaftsberatungsstelle oder Ihrem Netzwerk Gesunde Kinder vor Ort beraten. Die Paten des Netzwerks Gesunde Kinder begleiten sie nicht nur während der Schwangerschaft, sondern bis zum 3. Lebensjahr Ihres Kindes.

Hier einige grundsätzliche Hinweise:

Gesundheitliche Leistungen in der Schwangerschaft
Die Untersuchungen während der Schwangerschaft sollen mögliche Gefahren für das Leben und die Gesundheit von Mutter und Kind abwenden. Gesundheitliche Probleme können rechtzeitig erkannt und behandelt werden.

Gynäkologische Untersuchungen während der Schwangerschaft
Erstuntersuchung umfasst:
• Blutdruckmessung, Feststellung Körpergewicht
• die Urinuntersuchung und Hämoglobinbestimmung (Hämoglobin ist der Farbstoff der roten Blutkörperchen. Er enthält Eisen und ist für den Transport des Sauerstoffs aus der Lunge in alle Körperzellen zuständig. Hämoglobin ist für die Sauerstoffversorgung der Schwangeren und des Kindes von großer Bedeutung.)

Die nachfolgenden Vorsorgeuntersuchungen finden grundsätzlich in einem Abstand von vier Wochen statt. In den letzten zwei Schwangerschaftsmonaten kommen Kontrollen des Standes der Gebärmutter und der kindlichen Herztöne, der  Lage des Kindes dazu. Zusätzlich werden im Laufe der Schwangerschaft drei Ultraschall-Screenings durchgeführt: 9. bis Ende der 12. Woche, 19. bis Ende der 22. Woche, 29. bis Ende der 32. Woche

Durch die in der Frauenarztpraxis veranlasste Laboruntersuchung des Blutes werden die Immunität und der Schutz vor Röteln-Embryopathie sowie die Blutgruppe festgestellt. Jede Frauenarztpraxis wird Ihnen die sogenannten IGEL-Leistungen (Individuelle Gesundheitsleistungen) anbieten. Sie können im Einzelfall zwar sinnvoll und wünschenswert sein, aber aufgrund ihrer fehlenden Notwendigkeit zählen sie nicht zu den kostenfreien Vorsorgeleistungen.

Zahnärztliche Vorsorge: Ein wichtiger Tipp zur gesundheitlichen Vorsorge ist der Zahnarztbesuch. Da sich in der Schwangerschaft das gesamte Gewebe auflockert, kann es zu Zahnfleischbluten kommen. Auch das Milieu im Mund und Rachenraum ändert sich, sodass leichter Karies entstehen kann.
Privatversicherte sollten sich schon frühzeitig bei ihrer Krankenversicherung über die genauen vertraglichen Leistungen informieren, da sich diese von den Leistungen der Gesetzlichen Krankenkassen unterscheiden.

Hebamme: Mit einer Hebamme sollten Sie spätestens bis zur 25. Schwangerschaftswoche Kontakt aufgenommen haben. Es gibt freie, private Hebammen oder Sie wählen die Hebammen  einer Geburtsklinik. Beide können einen Geburtsvorbereitungskurs anbieten. Weitere Leistungen werden sehr unterschiedlich von den einzelnen Hebammen gehandhabt.

Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht
Wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie schon während der Schwangerschaft beim zuständigen Standes- oder Jugendamt eine Vaterschaftsanerkennung beantragen. Ist die werdende Mutter damit einverstanden, kann gleichzeitig das gemeinsame Sorgerecht beantragt werden.

Finanzielle Hilfen
Welche Leistungen stehen Schwangeren und jungen Müttern zu? Während der Mutterschutzfrist zahlt die gesetzliche Krankenkasse ihren Versicherten mit Krankengeldanspruch 13 € pro Tag Mutterschaftsgeld. War der durchschnittliche Nettolohn der werdenden Mutter höher als das Mutterschaftsgeld, dann ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zum vorherigen durchschnittlichen Nettoarbeitsentgeld durch einen Zuschuss auszugleichen. Hingegen bekommen arbeitsuchende Frauen mit Arbeitslosengeld I das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes als Bezug von der gesetzlichen Krankenkasse. Werdende und junge Mütter, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche und während der gesetzlichen Mutterschaftsfristen einen Mehrbedarfszuschlag. Auf Antrag erhalten sie außerdem Leistungen wegen „Mehrbedarf bei der Schwangerschaft“ und auch zur Erstausstattung des Babys.

Was können Sie noch vor der Entbindung erledigen?  Sie können sich die Anträge für das Elterngeld in der Elterngeldstelle im Jugendamt  holen oder im Internet herunterladen. Das Kindergeld wird bei der zuständigen Familienkasse des jeweiligen Arbeitsamtes beantragt. Auf Abfrage wird  Ihnen der Antrag zugeschickt. Nach der Entbindung erhalten Sie vom Standesamt (in verschieden Landkreisen werden sie auf der Wochenstation verteilt)  die Geburtsurkunde.

Schwangerschaftsberatungsstellen
Der wichtigste Anlaufpunkt bei allen rechtlichen und finanziellen Fragen sind die Schwangerschaftsberatungsstellen. Alle Beratungen können als Einzel- oder Paarberatung durchgeführt werden, sie sind kostenfrei und unterliegen der Schweigepflicht.Beratungsstellen gibt es in jeder größeren Stadt. Fragen Sie Ihr regionales Netzwerk Gesunde Kinder vor Ort nach der Adresse. Sie können in der Beratungsstelle über die Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“ einen Antrag auf Hilfeleistungen stellen.
Beantragt werden kann diese Unterstützung von Auszubildenden, Schülern, Studenten, arbeitslosen Frauen, Sozialhilfeempfängern, Alleinerziehenden und Familien mit geringem Einkommen.
Wichtig: Die Antragstellung muss unbedingt in der Schwangerschaft erfolgen.