Schulweg = Unfallschutz?

Datum: Donnerstag, 15. September 2011 13:19

oder: Warum Makler im Kundeninteresse beraten...

Diesen Ratgeber betreuen die Experten der CBF Beratung Cottbus: Jörg Fiebiger (Fachwirt f. Finanzberatung), Fritz Hahn (Versicherungsmakler), Matthias Herden (Fachwirt f. Finanzberatung), Thomas Kolz (Versicherungsmakler)

Mit dem Schulbeginn sorgen sich viele Eltern insbesondere um den Schulweg und eine Absicherung ihrer Kleinen – z.B. durch einen Unfallschutz für Kinder. Wir sprachen mit den Experten von CBF über Sinn und Unsinn einer Kinderunfallschutz-Versicherung und die richtige Beratung.

Was ist auf dem Schulweg laut Gesetz ohnehin versichert?
Der Schulweg ist in der gesetzlichen Unfallversicherung mit versichert. Das betrifft alle Dinge, die von außen auf den Körper einwirken – wie die Klassiker Autounfall oder Fahrradunfall. Dazu muss man wissen, dass Unfallversicherer eine Rente oder Naturalleistungen leisten – es werden im Schadensfall also keine großen Einmalsummen ausgezahlt. Bei Folgeschäden, also einer dauerhaften Beeinträchtigung, kommt die gesetzliche Unfallversicherung auch im ausgewiesenen Umfang auf.

Wo liegen in der gesetzlichen Unfallversicherung Lücken, um die sich Eltern sorgen sollten?

Zum einen prüfen gesetzliche Versicherer anders als private, da sie sehr stringent auf den Weg zur Schule abstellen. Es wird auch geprüft, ob der Schaden durch eine Wirkung von außen oder eine ungeschickte Eigenbewegung entstanden ist. Es gibt unter Umständen Riesenlücken im Versicherungsschutz, wenn eine der beiden Bedingungen nicht zutrifft. Zudem zahlen gesetzliche Unfallversicherer nach Kassenstand – und wenn die Kassen leer sind, kommt entsprechend kaum Geld.

Welche zusätzliche Absicherung macht Sinn?
Es ist wichtig, neben Schäden durch eine Wirkung von außen in einer privaten Versicherung auch Schäden infolge Eigenbewegung abzudecken. Der Schutz sollte auch 24 Stunden greifen. Neben einer Einmalleistung sollte auch eine Unfallrente eingebaut sein, die im Schadensfall lebenslang gezahlt wird.

Besteht rein durch den Schulweg die Notwendigkeit eines privaten Unfallschutzes?
Das wäre zu kurz betrachtet. Oft weichen Kinder vom Schulweg ab. Deshalb sollten Eltern den ganzen Tag betrachten – und da sichert die gesetzliche Unfallversicherung nur sehr sparsam ab.

Wo kann ich mich informieren – und was sollte ich beachten?
Möglichkeiten bietet jeder Privatversicherer, der Unfallschutz anbietet. Zu differenzieren ist hier, dass nur wenige Unfallversicherer die Eigenbewegung mit versichern. Umfassende Informationen bietet der Bund der Versicherten. Eine gute Beratung gibt es beim qualifizierten Versicherungsmakler, der Preise und Leistungen verschiedener Versicherer unabhängig prüft. Während Versicherungsvertreter die jeweilige Versicherung vertreten, wie das der Name sagt, ist der Makler Sachverständiger und Sachverwalter für den Kunden, so ist es im Gesetzbuch geregelt. Er sucht das beste Angebot für den Kunden und handelt einen lückenlosen Vertrag aus. Der Makler haftet auch für seine Empfehlung – sodass falsche und fahrlässige Beratung einen Makler im Schadensfall die geschäftliche Existenz kosten kann. Makler arbeiten auf Kundenwunsch auch für ein vergleichsweise geringes Honorar und sind anders als der Vertreter nicht auf einen Versicherungsabschluss angewiesen, können Kunden also ehrlich beraten. Beim Makler zahlt der Kunde zwar im Zweifel etwas mehr, ist dafür aber auch tatsächlich abgesichert.

Wie kann ich die Qualifikation eines Maklers prüfen?
Zum einen gibt es auf der Internetseite der IHK Cottbus oder unter www.vermittlerregister.info ein Register, indem man am Namen prüfen kann, ob man bei einem Versicherungsvertreter oder einem Versicherungsmakler sitzt. Was die Qualifikation angeht, gibt es Abschlüsse, die man erfragen kann. Ausdruck für Kompetenz ist sicher ein vorliegender Abschluss als Fachwirt für Finanzberatung, darüber kommen lediglich Hochschulabschlüsse.

Gibt es Beispiel für die „Überlegenheit“ der privaten Unfallschutz?
Ja, viele. Ein besonders deutliches lieferte der Unfall eines Kindes, das in der Galeria Kaufhof rückwärts die Treppe herunterfiel und seitdem halsabwärts querschnittsgelähmt ist. Da er Schulmaterial einkaufen wollte, zahlten die privaten Versicherer, wenn auch einer erst nach erfolgreicher Klage, die auch der Makler für den Kunden durchführte. Die gesetzliche Unfallversicherung hat seit sechs Jahren keinen Cent gezahlt.

Weitere Infos
www.vermittlerregister.info
www.bundderversicherten.de


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