„Eltern haften für ihre Kinder“ – sicher?

Datum: Donnerstag, 29. September 2016 16:04

Private Haftpflichtversicherung und Unfallversicherung für Familien


Jeder kennt das gelbe Baustellenschild: „Eltern haften für ihre Kinder“. Stimmt das wirklich? „Die Warnung ist in dieser Form nicht ganz richtig“, sagt Michael Märker, Inhaber einer Versicherungsagentur der Feuersozietät in Cottbus. Doch was passiert, wenn der Nachwuchs beim Spielen die Fensterscheibe der Nachbarn mit dem Fußball kaputt schießt? Haften die Eltern automatisch?
„So leicht ist das nicht“, weiß Märker. Kinder sind bis zu ihrem siebten Geburtstag laut Gesetz nicht „deliktfähig“ und können somit auch nicht zur Verantwortung gezogen werden. Im Straßenverkehr gilt dies sogar bis zum 10. Geburtstag. Bis zum 18. Geburtstag können Jugendliche nur haftbar gemacht werden, wenn klar ist, dass sie die nötige Einsicht für die Verantwortlichkeit ihres Handelns mitbringen.


Verletzte Aufsichtspflicht?
Eltern haften nicht automatisch für ihre Kinder. Sie können nur haftbar gemacht werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Ein Beispiel: Eine Mutter geht mit ihrem 3-jährigen Sohn auf den Spielplatz. Der Kleine spielt mit anderen Kindern und ist beschäftigt. Die Mutter will nur kurz in den Supermarkt nebenan, um eine Milch zu kaufen. Sie bittet keine der anderen anwesenden Mütter, auf ihren Sohn aufzupassen. Der Sohn sieht zufällig, wie die Mutter den Spielplatz verlässt und rennt ihr hinterher. Beim Überqueren der Straße muss ein Auto ausweichen und fährt in ein parkendes Auto. Die Mutter hat ihre Aufsichtspflicht verletzt. Generell gilt: Eltern müssen ihre Kinder so beaufsichtigen, dass ihnen selbst oder anderen kein Schaden zugefügt wird. Allerdings müssen die Erwachsenen ihren Spross nicht rund um die Uhr im Auge behalten. Im Einzelfall muss ein Gericht entscheiden, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde. „Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte bei der Privathaftpflichtversicherung auch Schäden durch deliktunfähige Personen – also seine Kinder – mit einschließen“, so Märker.


Gegen Unfall-Folgen absichern
Für Eltern und Kinder empfiehlt sich außerdem eine Unfallversicherung, rät Versicherungsfachmann Märker. Sie zahlt bei Unfällen in der Freizeit und im Berufsleben, entweder eine monatliche Rente oder eine Kapitalleistung und kann so die Folgen schwerer Unfälle wie Invalidität mildern. Rund 8 Millionen Menschen verunglücken jedes Jahr in Deutschland – Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Viele Unfälle verlaufen glimpflich. Oft aber sind die Verletzungen so schwer, dass sich das ganze Leben verändert und zur finanziellen Belastung wird.

Versicherungsagentur
Michael Märker
Bahnhofstraße 17, 03046 Cottbus
Tel.: (0355) 52 96 14 00
Mobil: (0179) 678 49 63
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